Hohen Verlust durch Zweitstudium auf mehrere Kalenderjahre verteilen?

Angenommen durch ein Zweitstudium entstehen einem Steuerpflichtigen abzugsfähige Kosten in Gestalt von Studiengebühren in Höhe von 24.000 EUR. Der Betrag wird auf einen Schlag zu Beginn des Studiums gezahlt. Folglich entstehen im ersten Studienjahr besagte Kosten in voller Höhe. Aufgrund laufender Erwerbstätigkeit fallen während des Studiums (3 Jahre) jährlich Gewinne in Höhe von 8.000 EUR an, nach Abschluss des Studiums (ab dem 4 Jahr) jedoch in Höhe von 30-50.000 EUR jährlich. Ohne besondere steuerliche Gestaltung würden die Kosten des Zweitstudiums im Wege des Verlustvortrags bis zum Ende des Studiums durch Gewinne in gleicher Höhe ausgeglichen. Es entstünde drei Jahre lang keine Steuerschuld. Allerdings entstünde diese auch dann nicht, wenn die Kosten gar nicht geltend gemacht würden, da die Gewinne bei jährlich nur 8.000 EUR liegen.

Der Steuerpflichtige hat daher das Interesse, die Kosten des Studiums insgesamt oder zum Teil in das 4. Jahr oder spätere Jahre zu verlagern.

Gibt es eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, mit der die im ersten Studienjahr anfallenden Kosten
a) in einer Art Abschreibung auf mehr als drei Jahre verteilt werden können, bspw. 5 oder 10 Jahre?
b) erst zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden können, bspw. nach Ende des Studiums im vierten Jahr?