Hoher Unterschied Einkommensteuer und Lohnsteuer

Hallo zusammen,

warum ist der Unterschied zwischen Einkommen- und Lohnsteuer so hoch, wenn man keine weiteren Einkünfte hat?

Die Lohnsteuer wird doch an das FA abgeführt und berücksichtigt doch, dass bei keinen sonstige weiteren großen Posten (Werbungskosten, Sonderausgaben, andere Einkünfte) die Lohnsteuer ungefähr der Einkommensteuer entspricht.

Im konkreten Fall bedeutet das:
Wieso wird bei einem durchschnittlichen Einkommen von ca. 1150 € ca. 45 € Lohnsteuer abgeführt, was ca. 600 € p.a. sind, die Einkommensteuer aber mit den Einkünften bei ca. 1.000 € liegt, was eine Nachzahlung von fast 400 € zur Folge hat!!

ZUM VERSTÄNDNIS. BEI einem monatlichen Brutto von 1150 und der Steuerklasse I fallen 35 Euro Lohnsteuer an.
Wenn nun 12 Monate 11.50 Euro Brutto verdient wird,
ergibt sich hieraus KEINE Nachzahlung von Steuer!!!

Sollte allerdings das Einkommen in den 12 Monaten stark
schwanken, so kann es möglich sein, dass die Jhressteuer (EINKOMMENSTEUER) sich anders ergibt als mit 12x 35 Euro Lohnsteuer je Monat!!!

So ganz habe ich die Frage nicht verstanden.

Vielleicht ergänzt du die Fragen nochmal konkret.

Wenn Jemand die Steuerklasse I hat, so ergibt sich
hieraus im Normalfall NIEMALS eine Steuernachzahlung
zum Jahresende.

Ausserdem muß bei der Berechnung nicht bei 12x1150 Euro
in die Grund- EST-Tabelle nachgesehen werden , sondern
dieser Betrag von 12 x 1150 E muß verringert werden
um bereits in der EST-Tabele eingearbeitete WK-Pauschale von 920, 36 Euro Sonderausgaben usw.

Vielleicht prüfst du nochmal deine Fragestellung.

Gruß
helmut

Hallo,
ohne die näheren Vorraussetzungen wie Fam.-Stand, Stkl. usw zu kennen, kann man hierzu keine fundierte Aussage machen.
Dieter

Ergänzung:

Einkünfte: 14.367 €
zvE: 13.389€

wieso werden dann 1.018 € Einkommensteuer festgesetzt, während der monatliche Lst-Abzug ‚nur‘ 45 € betrug und somit ein hoher Betrag als Nachzahlung bleibt. Weder das Elster-Tool noch WISO spuckt etwas anderes heraus.

Es handelt sich hierbei um Anwärtergrundbezüge, Stkl. 1., keine Kinder.

Nochmals Dank und Gruß für weitere Hinweise!

HALLO, IN DER TAT ERGIBT SICH HIER EINE DIFFERENZ VON
DEN MONATLICHEN STEUERABZÜGEN ZUR JAHRESSTEUER EINE
DIFFERENZ VON CA. 600 EURO.

DIESE ERKLÄRT SICH DARIN, DAS VON DEN EINKÜNFTEN
WAHRSCHEINLICH KEINE VORSORGEPAUSCHALE (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung u.a.) BERÜCKSICHTIGUNG FINDET.

BEI EINEM NORMALEN ARBEITNEHMER WÄRE DAS ZU VERST. EINKOMMEN NIEDRIGER ALS 13.389 EURO. DADURCH WÜRDE ES AUCH NICHT ZU EI’NER STEU’ERDI’FFERENZ VO’N 600 EURO
KOMMEN .
FRAGE: HAST DU KEINE RENENVERSICHERUNG, KV und PFLVERS.
GEZAHLT ??? WENN JA, HABE ICH SO KEINE ERKLÄRUNG WARUM
DIESE BEITRÄGE NICHT ERHOBEN WURDEN. JEDENFALL WÜRDE
DAS BEI EIBNEM NORMALEN ARBEITNEHMER EINBEHALATEN WERDEN. ABER LETZTENDLICH LIEGT HIERIN DIE ANTWORT WARUM HIER DIESER U’NTERSCHIED V’ORLIEGT.

FÜR WEITERE FRAGEN STEHE ICH GERNE ZUR VERFÜGUNG.

MIT FREUNDLICHEM GRUSS

HELMUT
M

Hallo,

die Einkommensteuer ist tatsächlich gleich hoch wie die Lohnsteuer. Durch die Progression müssen Sie mehr bezahlen, nicht wegen einer versch. hohen Steuer.
Für die Höhe kann oft 1 Euro ausschlaggebend sein. Wenn Sie einmal in einer Buchhandlung nachsehen bei den Ek- oder Lst-Steuerberechnungen werden Sie sehen, wie gering die Unterschiede für verschiedene Höhen sind.

Hallo rapha 1025,
bei der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer besteht im Ansatz der Höhe kein Unterschied (gleiche Steuertabellen). Die unterschiedlichen Summen der Steuer
kommen nur aus den unterschiedlichen Steuerklassen. Bei
Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer/Lohnsteuer direkt
vom Arbeitgeber abgeführt. Hier heißt es dann,bei der
Abgabe der Einkommenstuererklärung, so viel wie möglich
zurück zu bekommen. Beim Gewerbe besteht nur der Unter-
schied, nicht so viel zu bezahlen. In beiden Fällen
sind die Freibeträge gleich. Wenn hier eine Nach-
zahlung gefordert wird, würde ich einen Einspruch vor-
schlagen. Es wird hier beim FA ein Rechenfehler vor-
liegen.

Grüße tilgba

Das hängt auch davon ab, mit welcher Steuerklasse der Lohn besteuert wurde. Wenn es alles richtig gemacht wurde, darf es bei der ESt-Erklärung kaum zu Abweichungen kommen. Schau beim LSt-Hilfeverein vorbei oder bei einem StB…

leider habe ich dafür keine erklärung.

Wer nur Einkünfte nach § 19 / Nichtselbständiger Tätigkeit hat, muss eigentlich keine Steuererklärung abgeben, wenn nicht speziell durch das Finanzamt aufgefordert. Wenn Sie jedoch z.B. Freibeträge eingetragen haben, etc. dann kann es zu Differenzen kommen.

hallo,
hab mir nochmals gedanken über deinen fall gemacht. falls du ledg und arbeitnehmer bist und keine anderen einkünfte hast, musst du keine steuererklärung abgeben, dann ist so ein unterschied meines wissens nicht möglich. kann es sein, dass du verheiratet bist? dann kann sich, bedingt durch die steuerklassen, vielleicht so ein unterschied geben.
viele grüße
maria

Warum nochmal die Frage? Das läßt sich pauschal nicht beantworten.

Stell Dir vor Du hast Husten und mailst an den Arzt, was das sein kann. Der antwortet Dir garantiert, dass Du in der Sprechstunde erscheinen sollst…

Hallo rapha1025,

wenn ich das richtig verstehe, differieren EK und zvE um € 978,-. Da sieht mir nur nach WK aus.
In der Berechnung des mtl Lohnabzugs sind bereits diverse Frei-/Pauschbeträge eingearbeitet (WK-Pb, SA-Pb, Vorsorgeaufwendungen).
Sind die Aufwedungen höher als die Pb, dann werden diese in der ESt-Erkl angesetzt.
So wie ich das hier sehen, sind in der ESt-Erkl nur WK beantragt worden, dazu der SA-Pb (36,-) und k e i n e Versicherungen.
Mein Vorschlag: Einspruch gg den ESt-Bescheid und Versicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Haftpflicht, etc) sowie SA (Kirchensteuer, Spenden, etc) geltend machen. Hier evtl mal fachlichen Rat einholen.
Sollte es nicht daran liegen, kann ich leider nix dazu sagen, denn die Daten sind zu dürftig.

mfg
hjs

Hallo das kann an vielen Positionen liegen,
falsche Steuerklassen
falsche Lohnabrechnung
usw.
so kann ich das nicht bean´tworten.
Gruß M.b:

Hallo,

hast Du denn wirklich keine anderen Einkünfte wie Arbeitslosengeld oder Zuschuss, Krankengeld, Erziehungsgeld oder so? Denn das alles steht unter Progessionvorbehalt.

Sonst überprüfe mal, ob die Lohnsteuer korrekt einbehalten wurde.

Gruß