Mein ALG I ist zur Zeit ziemlich hoch, ich habe gehört, dass man eine Art Überbrückungsgeld zum ALG II (Hartz IV)?
Hallo, damit kenne ich mich leider nicht aus, was ALG I angeht, aber ich würde Ihnen grundsätzlich empfehlen, Rechtsfragen immer aus der dritten Person, d.h. wie eine Geschichte mit Person A als Ihrer Person zu schreiben. Andernfalls kann es für den, der Ihnen antwortet zu rechtlichen Problemen kommen, da so weit ich weiß seit dem 3. Reich persönliche Rechtsauskünfte von Laien bzw. nicht befugten Personen verboten sind. MfG & viel Erfolg!
Hallo,
das ist mir neu. Sorry.
Hallo
ich verstehe die Frage nicht so ganz.
(Ergänzenden) ALG2-Anspruch hat man bei Bedürftigkeit. Bedürftigkeit liegt vor, wenn man seinen Bedarf (= Regelsatz plus örtlich angemessene Unterkunftskosten plus eventuelle Mehrbedarfe, z.B. bei bestimmnten chronischen Erkrankungen) nicht mit seinem anrechenbaren Einkommen decken kann (z.B. mit seinem ALG1 , mit Einkommen aus Unterhalt, Erwerbseinkommen abzüglich Freibeträgen etc. plus ALG2-vorrangigen Ansprüchen wie Wohngeld/ Kinderzuschlag).
LG
Ja, muß beantragt werden beim AA. LG