Hohl- und Falzziegel: Eindeutig oder Mehrdeutig?

Die Angabe : Der Frachtpreis gilt für rote oder schwarze Hohl- und Falzziegel.
Verstehe ich darunter nur Hohlziegel oder Hohlfalzziegel oder auch Strangfalziegel, Muldenziegel oder Glattfalzziegel u.a. Falzziegel?

Was gilt denn nun? Wer kann das auf einen Stups definieren?

mfg
lekker

Der Frachtpreis gilt für rote oder schwarze Hohl ziegel und Falzziegel.

MfG
Rochus

Also auch für die glatten Strangfalzziegel?

Logisch oder ?
Strang falzziegel?

Vielleicht logisch, aber der Lieferant meint, der Preis gilt nur für Hohlziegel und für Hohlfalzziegel, er sagt: Ich meine Hohlziegel und Hohlfalzziegel und keine anderen Falzziegel. Daher die Bitte um eine expliziete Antwort für eine bedeutsame Klarstellung. Ich habe den Eindruck, daß der Lieferant sich verkalkuliert hat und jetzt für glatte Falzziegel einen höheren Preis einfordert. Die Ware ist ausgeliefert und verarbeitet, zurücksenden geht nicht mehr. Weil der Lieferant mit rechtlichen Schritten droht, bin ich jetzt total verunsichert.
Ich bedanke mich für die Klarstellung dieser Aussage.

lekker

Moin, lekker,

Was gilt denn nun?

das, was in den AGB bzw. den Preislisten steht. Niemand, der sowas verfasst, muss eine irgendwie geartete Ausbildung in sprachlicher Logik haben, deshalb mein Rat: Einfach beim Lieferanten nachfragen.

Gruß Ralf

Es ist ein schriftliches Angebot mit Angabe der Frachtkosten für die beschriebenen Ziegel. Eine Preisliste über die Frachtkosten hat der Lieferant angeblich nicht. Die Fracht wird angeblich für jede Lieferung, weil angeblich verschiedene Herstellerfirmen verschiedene Entfernungen zu berücksichtigen hätten, getrennt berechnet. Aber ich finde es merkwürdig, das die Ziegel vom gleichen Hersteller dann unterschiedliche Frachtkosten bei den glatten Falzziegeln anstatt Hohlfalzziegeln auslösen. Also das gleiche Werk ca. 650km Frachtweg für glatte Falzziegel oder Hohl- und Falzziegel.

Gruß lekker

Hallo,

das, was in den AGB bzw. den Preislisten steht.

Konkrete Aussagen stehen über den AGB (die oftmals sowieso nicht Bestandteil des Vertrags werden).

Niemand, der
sowas verfasst, muss eine irgendwie geartete Ausbildung in
sprachlicher Logik haben

Jeder, der Verträge abschließt, muss damit rechnen, dass diese Verträge gültig sind. Wenn man sich das sprachlich nicht zu traut, sollte man vielleicht einen anderen Beruf als Kaufmann ergreifen.

Gruß

Anwar

Hallo lekker,

Aber ich finde es merkwürdig, das
die Ziegel vom gleichen Hersteller dann unterschiedliche
Frachtkosten bei den glatten Falzziegeln anstatt
Hohlfalzziegeln auslösen. Also das gleiche Werk ca. 650km
Frachtweg für glatte Falzziegel oder Hohl- und Falzziegel.

Die Frachtkosten setzen sich aus Entfenung, Volumen und Gewicht zusammen.

Wenn du 20 Tonnen Blei transportieren willst, kann man auf den Lastwagen noch 20 Tonnen andere Güter aufladen, was die Frachtkosten für das Blei veringert.

20 Tonnen Polysterolschaum (Styropor) passen in keinen Lastwagen rein, da muss man mehrfach fahren, weshalb die Frachtkosten logischerweise höher sind.

MfG Peter(TOO)

Was gilt denn nun? Wer kann das auf einen Stups definieren?

Die Logik ist doch völlig eindeutig. Wenn ich sage, das gilt für Äpfel und Birnen, dann gilt es für ALLE Äpfel und ALLE Birnen, andersrum gesagt, das Objekt kann ein Apfel ODER eine Birne sein. Siehe DeMorgansche Theoreme.

Gruss Reinhard

Ich habe doch schon in den vorigen Posten gesagt, daß ich nicht mehr weis, was nun richtig ist und was die Wortklauberei mit „Hohl- und Falzziegel“ soll. Angeblich gilt der Preis nur für Hohlziegel und Hohlfalzziegel, also Ziegel die eine hohle Form haben. Und bei der Liefermenge von 140.000 Stck Dachpfannen als Glattfalzziegel soll das ein Mehrpreis von über 800 EUROS ausmachen.
Weis denn keiner wie das in der deutschen Grammatik zu verstehen ist.!!
Mir nützen keine Hinweise auf Listen und AGB`s, sondern konkrete grammatische Aussage, evtl. von einem Experten, z.B. Germanistig-Hochschuldozenten oder sonstige „Sattelfeste“ Personen, deren Erklärung juristisch verwendbar ist und nicht wie Gummi gezogen vielleicht und doch und doch nicht, aber dann usw…

Ich bettele hier um Hilfe
Gruß lekker

Hi,
der Verkäufer hat keine Ahnung von Deutsch. Das ist aber nicht strafbar.
Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung. Wenn das mit diesem Lieferanten nicht zu machen ist—wer zwingt dich, da zu kaufen?

Ich bettele hier um Hilfe

nu mach mal halblang…

Nochmal: Hohl-und Falzziegel heißt eindeutig alle Hohlziegel und alle Falzziegel.
Aber es zwingt den Verkäufer eben auch niemand, an dich zu verkaufen.
Bisher spachst du ja nur von einem Angebot.

Gruß

Jo

Hallo,

Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung. Wenn
das mit diesem Lieferanten nicht zu machen ist—wer zwingt
dich, da zu kaufen?

Hier wäre erstmal zu eruieren, ob das Angebot nicht schon eine Willenserklärung seitens des Händlers war!

Aber es zwingt den Verkäufer eben auch niemand, an dich zu
verkaufen.
Bisher spachst du ja nur von einem Angebot.

Nicht wirklich:

„Die Ware ist ausgeliefert und verarbeitet, zurücksenden geht nicht mehr.“

Im Ernst: Da würde ich es (nach Beratung mit einem Anwalt) wahrscheinlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Gruß

Anwar

Hier wäre erstmal zu eruieren, ob das Angebot nicht schon eine
Willenserklärung seitens des Händlers war!

Dann würde aber immer noch die des Käufers fehlen…

Aber es zwingt den Verkäufer eben auch niemand, an dich zu
verkaufen.
Bisher spachst du ja nur von einem Angebot.

Nicht wirklich:

„Die Ware ist ausgeliefert und verarbeitet, zurücksenden geht
nicht mehr.“

Sorry, hatte ich nicht gelesen. Ich bezog mich darauf:

Es ist ein schriftliches Angebot mit Angabe der Frachtkosten für ::die beschriebenen Ziegel.

Dann wäre es freilich angezeigt gewesen, sich vorher über die Begrifflichkeiten einig zu werden.

Im Ernst: Da würde ich es (nach Beratung mit einem Anwalt)
wahrscheinlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Ich auch.
Bleibt zu hoffen, dass der Richter lesen kann :wink:

Gruß

Jo

Nu iss aber gutt.
Hi,

mir scheint, Du bist derjenige, der die Preisangabe formulieren soll - dann fasse doch einfach die Ziegelsorten zusammen, die gleiche Frachtkosten haben.
Das versteht jeder ohne Wortklauberei.

Weis denn keiner wie das in der deutschen Grammatik zu
verstehen ist.!!

Das hat nichts mit Grammatik zu tun, sondern mit dem Verfasser. Die Sprache lässt nun mal beliebig genaue Festlegungen zu.

Mir nützen keine Hinweise auf Listen und AGB`s, sondern
konkrete grammatische Aussage, evtl. von einem Experten

Kauf Dir einen. Stundensätze ab 140,- €.

Gruß Ralf

Hi…

Form haben. Und bei der Liefermenge von 140.000 Stck
Dachpfannen als Glattfalzziegel soll das ein Mehrpreis von
über 800 EUROS ausmachen.

OT, ich weiß:
Obige Aussage versucht den Anschein zu erwecken, Du würdest regelmäßig Transaktionen in der Größenordnung 100 T€ und mehr durchführen. Das steht in krassem Widerspruch dazu, daß Du nun um vergleichsweise lächerliche 800 € einen solchen Aufstand veranstaltest. Probleme dieser Größenordnung sollten Dich schlimmstenfalls 5 Minuten am Telefon kosten - wer Umsatz macht, hat bei seinen Lieferanten eine günstige Verhandlungsposition. Ich bin immer wieder überrascht, durch welche Reifen unsere Lieferanten springen, obwohl wir nur wenige 100 T€ im Jahr umsetzen.

genumi

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Mir nützen keine Hinweise auf Listen und AGB`s, sondern
konkrete grammatische Aussage, evtl. von einem Experten, z.B.
Germanistig-Hochschuldozenten oder sonstige „Sattelfeste“
Personen

Das bin ich. :smile:

deren Erklärung juristisch verwendbar ist und nicht
wie Gummi gezogen vielleicht und doch und doch nicht, aber
dann usw…

Sorry, aber damit kann die Germanistik nicht dienen. Zum einen, weil Sprache nie wirklich hunderprozentig eindeutig ist. Zum anderen, weil Rechtsauslegung von einigen Faktoren mehr abhängt. Nimm als Beispiel den Haakjöringsköd-Fall:

http://de.wikipedia.org/wiki/Haakj%C3%B6ringsk%C3%B6…

Ein völlig falsches Wort - und trotzdem ein Vertrag über die richtige Sache.

Das BGB sagt: „Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“

http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html

Und dann gibt es ja auch noch so Sachen wie „Treu und Glauben“:

http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben

Kurz Gesagt: Welche rechtliche Konsequenz der Ausdruck „Hohl- und Falzziegel“ hier entwickelt, lässt sich rechtsverbindlich nur bei einem Gerichtsverfahren feststellen. Da nützt dir eine noch so konkrete Aussage eines Germanisten nichts.

Vielleicht wollte derjenige ja „Hohl- und -falzziegel“ schreiben und aht sich nur vertippt? Ein Tippfehler muß einen Vertrag aber nicht ungültig machen.

Ich bettele hier um Hilfe

Dann musst Du jetzt akzeptieren, da diese Art von Hilfe hier und aus der Ferne nicht möglich ist.

Gruß,
Max