Mir nützen keine Hinweise auf Listen und AGB`s, sondern
konkrete grammatische Aussage, evtl. von einem Experten, z.B.
Germanistig-Hochschuldozenten oder sonstige „Sattelfeste“
Personen
Das bin ich. 
deren Erklärung juristisch verwendbar ist und nicht
wie Gummi gezogen vielleicht und doch und doch nicht, aber
dann usw…
Sorry, aber damit kann die Germanistik nicht dienen. Zum einen, weil Sprache nie wirklich hunderprozentig eindeutig ist. Zum anderen, weil Rechtsauslegung von einigen Faktoren mehr abhängt. Nimm als Beispiel den Haakjöringsköd-Fall:
http://de.wikipedia.org/wiki/Haakj%C3%B6ringsk%C3%B6…
Ein völlig falsches Wort - und trotzdem ein Vertrag über die richtige Sache.
Das BGB sagt: „Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“
http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html
Und dann gibt es ja auch noch so Sachen wie „Treu und Glauben“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben
Kurz Gesagt: Welche rechtliche Konsequenz der Ausdruck „Hohl- und Falzziegel“ hier entwickelt, lässt sich rechtsverbindlich nur bei einem Gerichtsverfahren feststellen. Da nützt dir eine noch so konkrete Aussage eines Germanisten nichts.
Vielleicht wollte derjenige ja „Hohl- und -falzziegel“ schreiben und aht sich nur vertippt? Ein Tippfehler muß einen Vertrag aber nicht ungültig machen.
Ich bettele hier um Hilfe
Dann musst Du jetzt akzeptieren, da diese Art von Hilfe hier und aus der Ferne nicht möglich ist.
Gruß,
Max