Liebe/-r Experte/-in,
2 Fragen:
- Wir haben ein WU-Keller nach Vorgänger-Norm (also weniger Stahl verbaut als derzeit).
Auch wurden -angeblich- Fugenbleche installiert.
Angeblich deshalb, weil alles was der Betonbauer abgeliefert mehr als nur unterdurchschnittlich war.
Das Kellergeschoss muss lt. Bauordnung (wir durften nicht so tief gründen wegen Wasserschutzgebiet) mit Erde bis zum EG angeschoben werden.
Zwischen EG und Kellergeschoss wurde deshalb -unter dem Wärmeverbundsystem - eine Hohlkehle erstellt.
Warum ???an dieser Stelle???
War die überhaupt nötig unter dem Wärmeverbundsystem?
- Wir haben eine zweifach gewendelte Rohbautreppe bekommen,
wobei
- die Trittstufen so uneben sind dass von Stufe zu Stufe teilweise mehr als 0,5 cm bzw. manchmal 1 cm ungleichmäßiger Höhenunterschied besteht
Und die Setzstufen nicht im rechten Winkel zum Treppenhausauge erstellt wurden.
Lege ich eine 2 m Wasserwaage an der Treppenhauswand
in Richtung Treppenhausauge an, so entsteht eine Spalte zwischen Wasserwaage und Setzstufe, die teilweise zum Treppenhausauge hin mehrere cm (z.b. 5 cm beträgt).
Schaut man sich die Setzstufe an, sieht man, dass diese in der Mitte einen richtigen Knick aufweist, ab da beginnt der Spalt.
Und das fast bei jeder Stufe.
Gibt es eine Norm, wie die Rohbaustufen gestaltet sein müssen?
Danke für die Antworten.