Hoist AG

Moin mal ne Frage…

Hat schonmal einer erfahrungen mit der Hoist AG gemacht, die haben neulich jemandem ne Zahlungsaufforderung gesendet, die nicht stimmt und schon 3 mal angemahnt.

auf schreiben die den ursprung der forderung verdeutlichen sollen reagieren die nicht, ist das rechtens? müssen die sich nicht rechtfertigen woher eine forderung stammt, bzw kopien der denen zugrunde liegenden papiere schicken?

Hallo,

auf eine unberechtigte Forderung musst du nicht reagieren. Erst, wenn du einen Mahnbescheid bekommen solltest, musst du Widerspruch einlegen, weil ein solcher Bescheid ohne Widerspruch ohne weiteres zum vollstreckbaren Titel wird, wenn es der Antragsteller tatsächlich ernst meint.
Also erstmal: ignorieren.