Hallo Zusammen.
Der Sachverhalt: Ein Freund gestattet seinem Freund, auf dessen Grundstück eine Werkzeugmaschine unterzustellen. Mündlich. Die Freundschaft zerbricht und die Maschine steht immer noch auf dem Grundstück des anderen. Der hofft, dass das Ding endlich abgeholt wird. Das passiert nicht. Andererseits wäre er schon daran interessiert, dass die Maschine ihm gehört.
Nun die Frage: Kann der Grundstückbesitzer dem Besitzer der Maschine ein Ultimatum stellen, die Maschine abzuholen, nach dessen Ablauf die Maschine ihm gehört? Gibt es da Fristen? Wie muß der Text eines solchen Ultimatums lauten? Reicht ein Einschreiben (gegebenenfalls mit Zeugen)? Oder muß das über einen Anwalt laufen?
Viele Grüße,
Feuerofen.
Moin,
Nun die Frage: Kann der Grundstückbesitzer dem Besitzer der
Maschine ein Ultimatum stellen, die Maschine abzuholen, nach
dessen Ablauf die Maschine ihm gehört?
Wenn man mal vom Ersitzen absieht, nein.
Gruß
TET