Hallo,
ich hab ein schreiben aus Holland bekommen, könnt ihr mir ungefähr sagen was die von mir noch wollen, wäre sehr nett, danke schon im voraus .
hier ist das Schreiben als link:
Hallo,
ich hab ein schreiben aus Holland bekommen, könnt ihr mir ungefähr sagen was die von mir noch wollen, wäre sehr nett, danke schon im voraus .
hier ist das Schreiben als link:
Man fordert von Ihnen Parkgebühren nach. Dagegen haben Sie Beschwerde eingelegt.
Die Beschwerde wird bestätigt, soll binnen 3 Monaten erledigt werden.
Ihre Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. Sie müssen mit der Frist zahlen, die auf dem Nachforderungsbescheid angegeben ist. Dann wird zum Schluss noch angegeben, an wen Sie sich wenden können.
Viele Grüße,
Rudolf Fischer
Hallo,
es handelt sich um eine eingereichte Beschwerde w. e. Parkvergehens und dazugehörende nachträgliche Gebühren…, vorgenannte Beschwerde schließt kein Zahlungsaufschub ein.
Die Entscheidung über die Beschwerde muß spät.zum Jahresende erfolgen.
Hallo kajmer81,
in dem Schreiben steht nicht viel drin.
Sie haben den Widerspruch gegen den Nachforderungsbescheid Parksteuer (ich wusste nicht, dass es so etwas in NL gibt) unter dem Kennzeichen 2012/8164 aufgenommen.
Das Wichtigste steht im zweiten Absatz: Die Zahlungsverpflichtung besteht weiterhin, d.h. man sollte unter Vorbehalt zahlen.
Die Beamten können sich bis zum Ende des Jahres Zeit lassen, über den Widerspruch zu entscheiden. Ziel ist, in 3 Monaten zu einer Lösung zu kommen.
Als letztes kommen die Kontaktmöglichkeiten, falls noch Fragen bestehen.
Das war es.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
VG Hagrit
Hallo,
vielen Dank für die Übersetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Bilgin Uyanik
Hallo,
vielen Dank für die Übersetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Bilgin Uyanik
Hallo,
vielen Dank für die Übersetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Bilgin Uyanik.
Die haben deine Beschwerde empfangen am 8 Febr 2012 und diese würde registriert, heißt aber nicht dass du nicht zahlen musst, im Gegenteil, du musst bis zum Datum der auf das Busgeldschreiben vermeldet würde unbedingt bezahlen!
Die streben danach deine Beschwerde innerhalb von 3 Monate zu bearbeiten, sind aber nicht verpflichtet dazu, kann bis Ende des Jahren dauern und evtl noch 6 Wochen länger.
Wenn du noch Fragen hast kannst du dich melden bei der Telnr oder per Mail.
(gratuliere, diese Mühlen sind in NL noch schlimmer als hier, aber durchhalten lohnt sich meistens, zahlen solltest du aber wirklich, sonst wird es richtig teuer, wenn die entscheiden dass deine Beschwerde stattgegeben wird, kriegste die Kohle plus Rente, darauf solltest du dann bestehen, zurück. Dies ist eine Anmerkung von mir, aus Erfahrung, leider…)
Gruß,
Marlene.
Hallo,
offensichtlich haben Sie im Februar eine Beschwerde eingelegt gegen einen Nachforderungsbescheid wegen einer Parkplatzsteuer.
Registriert wurde diese unter 2012/8164 und wird abgehandelt von einem Herrn/Frau Muijrers, Abteilung BVFIC.
Das Einreichen der Beschwerde bedeutet nicht, dass die Zahlungsverpflichtung ausgesetzt wird. Das bedeutet, dass die Forderung bis zum angegebenen Termin bezahlt werden muss.
Die Beschwerde wird frühestens innerhalb von 6 Wochen, möglichst innerhalb von 3 Monaten, spätestens bis Ende des Jahres abgehandelt.
Bei Fragen:
Unten angegebene Durchwahl bzw. email.
Also: innerhalb des angegebenen Termins muss zunächst bezahlt werden!
Viel Erfolg mit der Beschwerde!
und Grüße,
Irma13
P.S. „Hilfe zur Selbsthilfe“: 
http://www.uitmuntend.de/woordenboek
Na klar, dringend die Gebühren bezahlen! Wenn der eingereichte Widerspruch Erfolg hat, so ist das prima, aber zunächst muss gezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard (Übersetzerin für Niederländisch)
Deine Beschwerde wird behandelt. Binnen 3 Monaten. Das bedeutet nicht, dass die Zahlung aufgeschoben ist. Du musst, was auch immer, erst einmal bezahlen.
Gruss,
Monika
Hallo,
es geht hier um deine Beschwerde bzgl. irgendwelcher Parkgebühren, die du schuldig bist. Der ‚Beslistermijn‘ bedeutet, dass die Entscheidung am Ende des Jahres in dem du die Beschwerde eingereicht hast, getroffen wird.
Die Telefonnr. ist für Fragen mit angegeben.
Gruß Magdalena
Hallo, ich schaffe es heute nicht mehr.
Falls Du noch keine Übersetzung von den anderen bekommen hast,
schreib noch mal kurz, dann mache ich es morgen.
Herzliche Grüße, Namitan
Halo kaijmer81,
soweit ich das verstanden habe, hast du Beschwerde gegen einen Strafzettel eingelegt. Dieser ist dort auch angekommen und wird bis ende des Jahres bearbeitet, frühestens in 6 Wochen.
Das befreit dich aber nicht von der Zahlung. Die fordern dich auf binnen der von ihnen gesetzten Frist (steht auf der Zahlungsaufforderung)den Strafbetrag zu überweisen.
Kleiner Tipp von mir, wenn es sich um keinen grossen Betrag handelt, überweise ihn lieber, denn sonst folgt ein „Rattenschwanz“ der, solltest du den kürzeren ziehen, dich viel Geld kosten kann. War mit einem Holländer verheiratet und auch oft in Holland.
LG Anja