Hallo,
hier die - nicht ganz wortwörtliche und ausgefeilte - Übersetzung. Aber sinngemäß weißt Du jetzt, was die von Dir wollen:
"Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
in Ihrem Brief vom 24.02.2012 beschweren Sie sich gegen den o.g. Nachforderungsbescheid wg. Parkgebühren.
Der Nachforderungsbescheid wurde Ihnen wegen der Nichtbezahlung der o.g. Parkgebühren zugeschickt.
Zulässigkeit
Ihre Beschwerde ist fristgerecht eingegangen und genügt den übrigen Anforderungen.
Zusammenfassung Ihrer Beschwerde
Sie behaupten in Ihrer Beschwerdeschrift, dass Sie zum Zeitpunkt des Verstoßes noch nicht der Eigentümer des Fahrzeugs waren. Als Beweis haben Sie eine Kopie des Verkaufsvertrags mitgeschickt.
Tatsächliche Beurteilung der Beschwerde
Im Allgemeinen obliegt den Parkenden eine Informationspflicht, um sich zu vergewissern, ob auf diesem Platz und zu dieser Uhrzeit eine Gebührenpflicht besteht.Am 25.11.2011 um 08:50 Uhr hat der Beamte festgestellt, dass das Fahrzeug mit dem Kennzeichen OS 04629 in der Parkzone in Venlo stand ohne ein gültiges Parkticket. Der Widerspruchführer gibt in seiner Beschwerdeschrift an, dass er zum Zeitpunkt des Verstoßes noch nicht der Halter des Fahrzeugs war. Als Beweis hat er eine Kopie des Verkaufsvertrages beigefügt.
Eine nähere Überprüfung ergab, dass der Widerspruchführer am 25.11.2011 ungefähr um 17:30 Uhr der Halter des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen OS 04629 geworden ist.
Beschluss über Ihren Widerspruch
Unter Berücksichtigung auf Artikel 225 der Gemeinde und unter Berücksichtigung der Parkgebührenverordnung 2011 und unter Berücksichtigung auf die Einrede des Widerspruchführers in seinem Widerspruch werde ich seinem Widerspruch stattgeben. Der Widerspruch ist begründet.
Bezahlungen
Etwaig bezahlte Beträge hinsichtlich der Widerspruchsnummer 25112011… werden so schnell wie möglich an Sie zurückerstattet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Falls Sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von sechs Wochen gegen diesen Bescheid einen begründeten Widerspruch einlegen bei: Bezirksgericht Roermond, Abteilung Verwaltungsrecht, Postfach … Hierfür fallen Kanzleigebühren an."
Ich tippe mal, die haben Dein Kennzeichen verwechselt. Vielleicht kommst Du aus Osnabrück und hast als KFZ-Kennzeichen was mit „OS…“ am Anfang? Oder die haben durch irgendeine andere technische Panne an Dich geschrieben, und der Brief sollte an jemand ganz anderen gehen. Jetzt sind sie bei der EM rausgeflogen und wollen die doofen Deutschen ein bisschen ärgern oder was weiß ich.
Viel Glück!
S. Ahrens