Holländische knöllchen auf Deutsch übersetzen

ich hab ein schreiben aus Holland bekommen, könnt ihr mir
ungefähr sagen was die von mir noch wollen,besonders mit den Uhrzeiten würde mich sehr interessieren irgendwas mit 8:50 uhr morgens steht da, soll ich um die Uhrzeit Falsch geparkt haben ? Und irgendwas mit 17:30 das kann ich nicht ableiten, soll ich 2 mal falsche geparkt haben ?? Ich muss dazu sagen ich war seit 3 Jahren nicht in Holland,diese Anschuldigung ist absurd.
danke schon im voraus für die Übersetzung .

hier sind die links zu den Bildern.

http://s1.directupload.net/file/d/2931/ghug3wsh_jpg.htm
und http://s14.directupload.net/file/d/2931/okgh5ugp_jpg…

Es handelt sich hier immer noch um das Knöllchen vom 25. November. Es ist nicht bezahlt worden, daher jetzt mit Mahngebühren.
Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht in den Niederlanden waren, und auch sonst keiner mit Ihrem Fahrzeug, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Anwalt oder trotzdem bezahlen, da alles Weitere immer noch teurer wird.
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard

Deine Beschwerde ist rechtzeitig eingereicht worden.
Du sagtest dass du zum Zeitpunkt des Knöllchens noch nicht Halter des Fahrzeugs warst.
Das Knöllchen ist am 25 November 2011 entstanden um 8:50.
Aus Nachforschungen ist festgestellt worlen dass du erst ab 25 November 2011 um 17:30 Halter des Fahrzeugs geworden bist.

(logischerweise müsste es dann so sein, dass das Auto was du am 25 Nov 2011 gekauft hast morgens um 8:50 noch in Venlo irgendwo geparkt würde ohne dass ein Ticket gezogen würde)

Am 25. 11. Um ca. 8:50 Uhr hat der Sachbearbeiter festgestellt, dass das Fahrzeug mit dem Kennzeichen OS-04629 in der Parkzone von Venlo ohne gültigen Parkschein geparkt war. Der Beschwerdeführer gibt in seiner Beschwerde an, dass er zum Zeitpunkt der Übertretung noch der Halter des oben genannten Fahrzeugs geworden war. Als Beweis hat er eine Kopie des Kaufvertrags beigefügt.
Aus genauer Untersuchung geht hervor, dass der Beschwerdeführer erst ab 25. November 2011 um ca. 17.30 Uhr der Halter des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen OS-04629 geworden ist.

Wahrscheinlich könnte ich dir alles übersetzen. Wenn ich aber gucken will, sehe ich nur das Ende des Briefes und das besagt nichts. Schicke mir doch die ganze Datei. Jetzt habe ich auf einmal den Anfang, allerdings der Betreff fehlt. Also, am besten schicken sie mir die ganze Datei, so ist es ein ewiges Hickhack. So weit ich bis jetzt gelesen habe, müssen Sie denen mitgeteilt haben, dass sie zu dem Zeitpunkt noch nicht im Besitz des Autos waren??? Alles nur Halbwahrheiten. Mir ist es lieber ich bekomme den ganzen Brief und kann dann ganz in Ruhe schreiben, was da genau steht!

Leider lassen sich die Bilder nicht öffnen. Bitte auf andere Weise zur Verfügung stellen.

Hallo,

du musst dir keine Gedanken machen. Scheinbar hast du schon Widerspruch eingelegt. Die Uhrzeit 17.30 Uhr bezieht sich auf das Kaufdatum des Autos, das morgens falsch geparkt hatte. Mit dem beigefügten Kaufvertrag ist wohl geklärt, dass dir erst dann der Wagen gehörte und somit etwaige Kosten / Abbuchungen zurück erstattet werden.

Gruß Magdalena

Hallo,
hier die - nicht ganz wortwörtliche und ausgefeilte - Übersetzung. Aber sinngemäß weißt Du jetzt, was die von Dir wollen:

"Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
in Ihrem Brief vom 24.02.2012 beschweren Sie sich gegen den o.g. Nachforderungsbescheid wg. Parkgebühren.
Der Nachforderungsbescheid wurde Ihnen wegen der Nichtbezahlung der o.g. Parkgebühren zugeschickt.

Zulässigkeit
Ihre Beschwerde ist fristgerecht eingegangen und genügt den übrigen Anforderungen.

Zusammenfassung Ihrer Beschwerde
Sie behaupten in Ihrer Beschwerdeschrift, dass Sie zum Zeitpunkt des Verstoßes noch nicht der Eigentümer des Fahrzeugs waren. Als Beweis haben Sie eine Kopie des Verkaufsvertrags mitgeschickt.

Tatsächliche Beurteilung der Beschwerde
Im Allgemeinen obliegt den Parkenden eine Informationspflicht, um sich zu vergewissern, ob auf diesem Platz und zu dieser Uhrzeit eine Gebührenpflicht besteht.Am 25.11.2011 um 08:50 Uhr hat der Beamte festgestellt, dass das Fahrzeug mit dem Kennzeichen OS 04629 in der Parkzone in Venlo stand ohne ein gültiges Parkticket. Der Widerspruchführer gibt in seiner Beschwerdeschrift an, dass er zum Zeitpunkt des Verstoßes noch nicht der Halter des Fahrzeugs war. Als Beweis hat er eine Kopie des Verkaufsvertrages beigefügt.
Eine nähere Überprüfung ergab, dass der Widerspruchführer am 25.11.2011 ungefähr um 17:30 Uhr der Halter des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen OS 04629 geworden ist.

Beschluss über Ihren Widerspruch
Unter Berücksichtigung auf Artikel 225 der Gemeinde und unter Berücksichtigung der Parkgebührenverordnung 2011 und unter Berücksichtigung auf die Einrede des Widerspruchführers in seinem Widerspruch werde ich seinem Widerspruch stattgeben. Der Widerspruch ist begründet.

Bezahlungen
Etwaig bezahlte Beträge hinsichtlich der Widerspruchsnummer 25112011… werden so schnell wie möglich an Sie zurückerstattet.

Rechtsbehelfsbelehrung
Falls Sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von sechs Wochen gegen diesen Bescheid einen begründeten Widerspruch einlegen bei: Bezirksgericht Roermond, Abteilung Verwaltungsrecht, Postfach … Hierfür fallen Kanzleigebühren an."

Ich tippe mal, die haben Dein Kennzeichen verwechselt. Vielleicht kommst Du aus Osnabrück und hast als KFZ-Kennzeichen was mit „OS…“ am Anfang? Oder die haben durch irgendeine andere technische Panne an Dich geschrieben, und der Brief sollte an jemand ganz anderen gehen. Jetzt sind sie bei der EM rausgeflogen und wollen die doofen Deutschen ein bisschen ärgern oder was weiß ich.

Viel Glück!
S. Ahrens

Hallo,
ich habe den Bericht der niederländischen Polizei gelesen.
Zusammengefast: Sie haben das Fahrzeug am 25.11.2011 gegen 08:50 Uhr in der Parkzone von Venlo, ohne Parkscheing geparkt.
Nachdem Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, hat sich die niederländische Behörde beim KFZ-Amt in Deutschland erkundigt und festgestellt, dass das Fahrzeug am 25.11.2011 gegen 17:30 vom neuen Halter von Ihnen,das Fahrzeug übernommen hat.
Soweit die Kurze Übersetzung der wichtigsten Inhalte des Polizeiberichts.
Mit freundlichem Gruß, Ottmar

Also jetzt hat es doch geklappt.
Zusammengefasst: Du hast angeblich einen Strafzettel bekommen und hast darauf mit einem Beschwerdebrief reagiert, in dem du darauf hinweist, dass du noch nicht der Eigentümer des Fahrzeugs warst. Deiner Beschwerde wurde stattgegeben. Wenn du schon etwas gezahlt haben solltest, wird es erstattet. Sonst passiert nichts. Du brauchst nichts zu tun und und es gibt nichts zu zahlen.