Holocaust

Hallo

Ich habe drei Fragen zu folgendem Fall:

Eine (öffentliche) Diskussionsrunde. Ein/e (nicht vorbestrafte/r) “unbescholtene/r“ Teilnehmer/in wird direkt gefragt, ob er/sie anerkenne/glaube, dass der Holocaust so stattgefunden habe, wie in den Geschichtsbüchern beschrieben.

  1. Wie ist die rechtliche Situation, wenn er/sie antwortet mit

a. „Ich weiss es nicht.“
b. „Kein Kommentar“
c. Er/sie macht keine Aussage, schweigt.

Sind hier irgendwelche rechtlichen Folgen möglich für diese Person und wenn ja, welche für welchen Fall (und wo keine)?

  1. Ich nehme an, dass es hier Unterschiede gibt, je nachdem von welchem Land wir sprechen. Was gibt es z.B. unter den europäischen Staaten für Unterschiede oder auch im Vergleich zwischen Europa und den USA?

  2. Kommt es darauf an, in welchem Land die Diskussion stattfindet oder würde für die Person das Gesetz in ihrem Heimatland gelten, wenn sich der Fall nicht im Heimatstaat der betroffenen Person ereignen würde?

Vielen Dank.

smethwyck

Interessante Frage.

Was bedeutet Leugnen des Holocaustes? Wenn ich sage, dass es gar nicht war oder wenn ich sage, dass es so nicht war?

Und wenn es jemand im Ausland tut, kann er dafür hier belangt werden? Ich glaube ja, da die Gesetze mit Sicherheit so ausgelegt werden würden.

Ich bin zwar auch ein absoluter Verächter des NS-Regimes, halte allerdings diese Jagd auf Holocaustzweifler und die, die die Zahl 6 Millionen anzweifeln, für unreell. Wer darf sich das Recht herausnehmen, jemandem Gewalt anzutun, der öffentlich äußert, dass er etwas anzweifelt? Niemand.

Keine
Hallo,

bei den von dir genannten Antworten auf die Frage
gibt es gar keine rechtlichen Konsequenzen…

zu:
>a. „Ich weiss es nicht.“

Nichtwissen (oder Dummheit) ist (noch) kein Strafrechtlich relevanter
Tatbestand…

>b. „Kein Kommentar“

Außer vor Gericht ist niemand verpflichtet,irgendeine Aussage zu tätigen…

>c. Er/sie macht keine Aussage, schweigt.

Siehe zu b)

Das Kriegsende ist mittlerweile 64 Jahre her…deswegen ist es durchaus verständlich,das Menschen die weit danach geboren wurden,dazu
nichts mehr sagen können…

Wir sollten uns um die gegenwärtigen Probleme bemühen…die Vergangenheit IST Vergangnheit…

Hallo,

Wir sollten uns um die gegenwärtigen Probleme bemühen…die
Vergangenheit IST Vergangnheit…

dummerweise sind die Kräfte der Vergangenheit immer noch am wirken. Indem der Holocaust geleugnet/verharmlost wird, soll einer Widerholung der Vergangenheit der Schrecken genommen werden. Im Bewusstsein der Bevölkerung soll sich der Gedanke verankern, dass alles nicht so schlimm gewesen ist und damit auch eine Widerholung nicht so schlimm sein wird.
Nicht dass die vergangenen Probleme in der Zukunft zu unseren gegenwärtigen Problemen werden…

Gruß, Niels

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Wer darf sich
das Recht herausnehmen, jemandem Gewalt anzutun, der
öffentlich äußert, dass er etwas anzweifelt? Niemand.

Wer tut wem Gewalt an?
Das Leugnen des Holocaust ist in Deutschland strafbar (§ 130 StGB).
Holocaust-Leugner haben aber nicht mit Gewalt sondern mit einem rechtstaatlichen Verfahren zu rechnen.

Grüße
Det

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Hallo

  1. Sehe ich wie die anderen, es erfüllt es meiner Ansicht nach nicht die grundsätzlichen Merkmale der Volksverhetzung, und auch Absatz 3 führt „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“ als Bedingung auf. Letztendlich ist eine „Nicht-Aussage“ nun mal keine Leugnung.
  1. Ich nehme an, dass es hier Unterschiede gibt, je nachdem
    von welchem Land wir sprechen. Was gibt es z.B. unter den
    europäischen Staaten für Unterschiede oder auch im Vergleich
    zwischen Europa und den USA?

Eigentlich haben alle Länder mehr oder weniger detailierte Gesetze zur Volksverhetzung/Hassrede. Aber meines Wissens nach nichts vergleichbares wie unser Absatz 3. Eine Holocaustlüge _könnte_ also woanders auch verfolgt werden, aber soweit ich weiss, sind die Schranken sehr hoch, das Gut der Meinungsfreiheit wiegt meistens höher.

  1. Kommt es darauf an, in welchem Land die Diskussion
    stattfindet oder würde für die Person das Gesetz in ihrem
    Heimatland gelten, wenn sich der Fall nicht im Heimatstaat der
    betroffenen Person ereignen würde?

Für Deutschland gilt für §130 der Effekt, nicht der Ort der Vergehens. Falls also die Tat den öffentlichen Frieden in Deutschland gefähret, kann sie auch verfolgt werden, wenn sie per Webserver aus dem Ausland erfolgt. Ähnlich wohl auch bei anderen Medien, zB Diskussionsrunde auf CNN-International - bei einem Hinterhofmeeting ohne Fernsehkameras in einem Dorf in Kentucky ist das wohl eher nicht der Fall.

Gruß, DW.

Hallo!

Eigentlich haben alle Länder mehr oder weniger detailierte
Gesetze zur Volksverhetzung/Hassrede. Aber meines Wissens nach
nichts vergleichbares wie unser Absatz 3. Eine Holocaustlüge
_könnte_ also woanders auch verfolgt werden, aber soweit ich
weiss, sind die Schranken sehr hoch, das Gut der
Meinungsfreiheit wiegt meistens höher.

In Österreich ist die Rechtslage noch strenger als in Deutschland.

Gruß
Tom

Huhu!

a. „Ich weiss es nicht.“

Wäre meine Antwort. Ich weiß noch nicht mal, was in „den Geschichtsbüchern“ steht, da ich seit dem Abitur nur noch sehr wenige (und dann auch nur fachspezifische) gelesen habe.

b. „Kein Kommentar“

Eine dämliche Antwort, da nach einem Kommentar nicht gefragt worden ist.

c. Er/sie macht keine Aussage, schweigt.

Immer dann klasse, wenn man keine Ahnung hat.

Was wäre mit…

Ein/e (nicht vorbestrafte/r) “unbescholtene/r“ Teilnehmer/in wird direkt gefragt, ob er/sie anerkenne/glaube, dass der Holocaust so stattgefunden habe, wie in den Geschichtsbüchern beschrieben.

Diese Frage mutet einer Fangfrage an, d.h. einer Frage, bei der man nicht „gewinnen“ kann.

Wenn man sagt „Nein“, ist man direkt Holocaust-Leugner.
Wenn man aber sagt „Ja“, kann einem dann doch vorgeworfen werden, man vermindere das wahre Ausmaß der Grausamkeit!

Angenommen, der Antwortende würde sich zu einer der folgenden Aussagen hinreißen lassen, wie wäre es dann mit „Holocaust-Leugnung“?

  • „Ich glaube nicht, daß ein Buch in irgend einer Weise beschreiben kann, was damals passiert ist!“

  • „Vier Millionen, Sechs Millionen, Zehn Millionen sind mir egal, jeder einzelne war ein Mensch mit Hoffnungen, Gefühlen und Sehnsüchten!“

  • „Deportierung, Zwangsarbeit, Gaskammer, Hängen, Erschießen: ist es denn so wichtig zu verstehen, wie die dieses Unheil angerichtet haben?“

Das Leugnen des Holocaust ist in Deutschland strafbar (§ 130
StGB).

Das ist so pauschal natürlich falsch. Strafrechlich relevant ist eine Holocausleugnung dann, wenn sie geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören.

Davon ist in einer kleinen Gesprächsrunde mit Laien schlicht nicht auszugehen. Insbesondere in der Konstellation einer solchen Fragestellung. Wenn ich gefragt werde, ob ich „anerkenne/glaube, dass der Holocaust so stattgefunden habe, wie in den Geschichtsbüchern beschrieben“ und ich mit einem „nein“ antworte ist das ja keine Leugnung des Holocausts. :wink:
Erstens weiß ich nicht, was in den gesammelten Geschichtsbüchern zum Thema an Informationen gibt (Fakt ist, dass sie der fachgeschichtlichen Aufarbeitung um Dekaden hinterherhängen) und zweitens weiß ich, dass ein Großteil der Informationen unpräzise oder zum Teil auch falsch ist (insbesondere was genaue Zahlen angeht, auf die man sich nicht versteifen sollte, sondern höchstens grobe Dimensionen angeben sollte).
Bei der strafrechtlich relevanten Leugnung des Holocausts geht es auch nicht darum ob irgendjemand Inhalte von Geschichtsbüchern anzweifelt (das macht jeder gute Historiker sein Leben lang :wink: ), denn das sind für den Gesamtkontext eher unerhebliche Detailfragen. Es geht vielmehr um die Bestreitung des Unrechts, das stattgefunden hat und im Einzelfall evtl. auch um die Leugnung der Dimensionen in denen dieses Unrecht stattgefunden hat, um damit öffentlichkeitswirksam (Störung des öffentlichen Friedens) den falschen Eindruck zu erwecken es hätte keinen Holocaust gegeben.

Die berechtigte Kritik an zu geringen oder zu hohen Zahlen von Opfern gibt es auf jeder Fachtagung von Historikern zum Thema, aber das hat nichts mit der Leugnung des Holocausts zu tun, im Gegenteil, das dient der Befassung und der Aufarbeitung des Themas.

Gruß Andreas

Mit der Demokratie und der angeblichen Rechtsstaatlichkeit in Deutschland ist das so eine Sache.
Nur Gesetze und Gerichtsurteile, die Mehrheitsfähig sind, sind meiner Meinung nach rechtsstaatlich und demokratisch. Und deshalb fallen zahlreiche Gesetze und Gerichtsurteile in der BRD unter den Begriff Willkür. Und wer willkürlich agiert, wendet Gewalt an. Wenn man sich anschaut, welche Abgeordneten, mit welcher Motivation im Bundestag bzw. Bundesrat Gesetze beschließen, dann bleibt von Rechtsstaatlichkeit nicht mehr viel übrig. Durch die gigantischen Spenden an Parteien, insbesondere CDU/CSU und die vielen Bestechungsgeldzahlungen, die mit Nebenjobs deklariert u. „legitimiert“ werden, aber auch die zahlreichen fettbezahlten Jobs in bestimmten Branchen nach der Amtszeit, wenn man während seiner Amtszeit entsprechende Begünstigungen für diese Branchen geschaffen, dokumentieren vieles, aber mit Sicherheit nicht Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

Wenn man mal intensiv recherchiert – aber mit Sicherheit nicht Deutsche Schulbücher - wie viel Hunderttausende Mitläufer und Mittäter nach Gründung der BRD in das Deutsche Beamtentum übernommen wurden (sowohl Verwaltung als auch Polizei), dann wird einem schlecht. Von dieser Dimension und davon, welchen negativen Einfluß dies auf die Gesetzgebung in der BRD hat, will man aber gar nichts wissen/hören. Stattdessen werden Pseudogesetze u. Verbote erlassen um den Eindruck von Aufarbeitung und eines reinen Gewissens zu vermitteln.

Also, es bleibt dabei: Es wird Gewalt angewendet.
Und die Anwendung von Gewalt durch die Exekutive ist vielfach nicht rechtsstaatlich bzw. willkürlich.

Mit der Demokratie und der angeblichen Rechtsstaatlichkeit in
Deutschland ist das so eine Sache.

In der Tat. Es gibt schon einige komische Ansichten, die man aber natürlich in einer Demokratie wegen der Meinungsfreiheit vertreten darf. Zum Beispiel das hier:

Nur Gesetze und Gerichtsurteile, die Mehrheitsfähig sind, sind
meiner Meinung nach rechtsstaatlich und demokratisch.

  1. Gesetze: wohl kaum. Dazu fehlt der Bevöklkerung für alle Fachgebiete schließlich auch die Fachkenntnis. Aber abgesehen davon: Mit deiner Logik könnte eine Mehrheit ganz und gar unrechtsstaatliche Gesetze demokratisch legitimieren. Demokratie ist aber mehr als die Herrschaft des Volkes.

  2. Urteile: ganz abwegig. Das Urteil muss sich nach dem geltenden Gesetz richten; für politische Auffassungen der Richter ist kein Raum. Außerdem ist gerade hier sehr viel Fachkompetenz erforderlich, die die Bevölkerung natürlich nicht hat.

Und
deshalb fallen zahlreiche Gesetze und Gerichtsurteile in der
BRD unter den Begriff Willkür.

Eine Unverschämtheit! Ich kann nur für die Richter sprechen, aber wenn man sich ansieht, wie sorgfältig da gearbeitet wird - wenn freilich auch nicht ohne Ausnahme - und wie viel Mühe das alles kostet, dann ist es schlichtweg eine Unverschämtheit, wenn jemand, der wie du keine Ahnung hat, so etwas behauptet. Ich z.B. arbeite gerade an einer Gerichtsakte, muss ein Ergebnis finden. Und du willst mir unterstellen, ich gehe hierbei willkürlich vor? Was maßt du dir an!?

Und wer willkürlich agiert,
wendet Gewalt an. Wenn man sich anschaut, welche Abgeordneten,
mit welcher Motivation im Bundestag bzw. Bundesrat Gesetze
beschließen, dann bleibt von Rechtsstaatlichkeit nicht mehr
viel übrig.

…?

Durch die gigantischen Spenden an Parteien,

insbesondere CDU/CSU und die vielen Bestechungsgeldzahlungen,
die mit Nebenjobs deklariert u. „legitimiert“ werden, aber
auch die zahlreichen fettbezahlten Jobs in bestimmten Branchen
nach der Amtszeit, wenn man während seiner Amtszeit
entsprechende Begünstigungen für diese Branchen geschaffen,
dokumentieren vieles, aber mit Sicherheit nicht
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

Kennst du eigentlich die Merkmale dieser beiden Begriffe, wenn ja, dann erläutere sie doch hier einmal.

Wenn man mal intensiv recherchiert – aber mit Sicherheit nicht
Deutsche Schulbücher - wie viel Hunderttausende Mitläufer und
Mittäter nach Gründung der BRD in das Deutsche Beamtentum
übernommen wurden (sowohl Verwaltung als auch Polizei), dann
wird einem schlecht. Von dieser Dimension und davon, welchen
negativen Einfluß dies auf die Gesetzgebung in der BRD hat,
will man aber gar nichts wissen/hören. Stattdessen werden
Pseudogesetze u. Verbote erlassen um den Eindruck von
Aufarbeitung und eines reinen Gewissens zu vermitteln.

Genau. Pseudoaufarbeitung. Was genau fehlt dir denn zu einer „echten“ Aufarbeitung?

Also, es bleibt dabei: Es wird Gewalt angewendet.
Und die Anwendung von Gewalt durch die Exekutive ist vielfach
nicht rechtsstaatlich bzw. willkürlich.

So willkürlich wie deine Behauptungen.

Levay

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Wichtig ist, dass Sie wissen, dass es viele Menschen gibt, denen man nichts vormachen kann. Auch nicht mit Willkür und Gewalt.

Sie werden festgestellt haben, dass wir beide zwei ganz verschiedene „Sprachen sprechen“. Ihre Sprache würde ich nicht für alles Geld der Welt sprechen wollen.