Holocaust-Verunglimpfung?

Hallo,
Auf einer „sehr deutschen“ Internetseite wird der Begriff „Holocaust“ durchweg mit einem $ anstelle des S geschrieben. Natürlich im Kontext entsprechender grenzwertiger Sichtweisen.

Handelt es sich hierbei schon um eine strafrechtlich relevante Verunglimpfung etwa nach §189 StGB?

Vielen Dank

Hallo,

Auf einer „sehr deutschen“ Internetseite wird der Begriff
„Holocaust“ durchweg mit einem $ anstelle des S geschrieben.
Natürlich im Kontext entsprechender grenzwertiger Sichtweisen.

Na klar, das war doch auch die Geschäftsidee des Jahrhunderts. (Vorsicht Ironie)

Handelt es sich hierbei schon um eine strafrechtlich relevante
Verunglimpfung etwa nach §189 StGB?

Ich weiß es nicht, aber hier kannst du es melden:
http://server.hagalil.com/tinc?key=yCqefw39&formname…

Das ist ein Formular der jüdischen Website Hagalil, mit dem man eben solche Zufallsfunde melden kann. Es kümmern sich dann Anwälte darum, und wenn der Tatbestand dieses oder eines anderen Paragraphen erfüllt ist, klagen sie.

Schöne Grüße

Petra

Hallo, ich nehme an, dass das gemacht wurde, damit eben die Seite nicht via Suchbegriff „Holocaust“ gesuchmaschint werden kann.

Damit das ein Straftatbestand ist, müsste wohl erst eine entsprechende Beweisführung über die Absicht, die der entsprechende Paragraf unter Strafe stellt, erfolgreich sein. Dürfte eher schwierig werden.

M

Das wird wohl eher mit den Stereotypen dieser Leute die Juden betreffend zutun haben.

Das ist ein Formular der jüdischen Website Hagalil, mit dem
man eben solche Zufallsfunde melden kann. Es kümmern sich dann
Anwälte darum, und wenn der Tatbestand dieses oder eines
anderen Paragraphen erfüllt ist, klagen sie.

bei sowas sind die juden recht schnell. immer wieder in erinnerung bringen das wir deutsche doch alles nur nazis sind und uns schämen müssen

jeder sollte das denken was er will und auch darüber schreiben wo und wie er will.

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bei sowas sind die juden recht schnell. immer wieder in erinnerung bringen das wir deutsche doch alles nur nazis sind und uns schämen müssen

Blödsinn!

jeder sollte das denken was er will und auch darüber schreiben
wo und wie er will.

So einfach ist das aber nicht. Nicht einmal in einer Demokratie. Da gibt es gesetzliche Schranken. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist da eindeutig eingeschränkt.

Und auch im persönlichen Bereich, also nicht volksverhetzender Hinsicht, muss man dann aber auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen. (z.B. Verleumdung, Beleidigung)

TM

Du hast die Sarkasmus-Tags vergessen! owT
.

Hallo,

bei sowas sind die juden recht schnell. immer wieder in
erinnerung bringen das wir deutsche doch alles nur nazis sind
und uns schämen müssen

hast Du in der Schule nicht richtig aufgepasst und auch sonst in deinem Leben nichts wirklich begriffen?

Lies mal http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung und denke dann noch Mal über deine o.g. Äußerung nach. Wenn Du schon so abwegige Gedanken hast, solltest Du diese zumindest nicht öffentlich kundtun.

S.J.

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Ich sage Bescheid, wenn mir jemand das Denken abnehmen soll, okay?

Rein nach Fakten, und nicht von meiner persönlichen Meinung gefärbt habe ich meine Antwort geschrieben.

Hier ist das ein Rechtsstaat, ganz im Gegensatz zu dem von 1933-1945.
Die Schuld muss dem Täter bewiesen werden, nicht umgekehrt und das ist gottlob für die meisten Fälle auch gut so.

Es reicht nun einmal nicht aus, zu sagen „das hat er aber bestimmt so gemeint“, auch wenn wir wissen, dass es nur so sein kann!

M

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PM$?

Ich sage Bescheid, wenn mir jemand das Denken abnehmen soll,
okay?

Bitte entschuldige, ich hatte Dein Posting als ätzenden Sarkasmus interpretiert. Das passiert mir sicher nicht nochmal.

Gruß,

Myriam

Nur nochmal …
… zu deinem und dem allgemeinen Verständnis, um vorzukehren, dass wer da etwas falsch verstanden hat:

Ich meinte mit meinem Posting nicht die Verwendung des Dollarsymbols im vorbezeichneten, gegenständlichen Wort zu billigen, zu verharmlosen, unterzustützen oder gutzuheißen.

Solange mir der Inhalt der Website nicht bekannt ist, möchte ich mich jedoch weiteren Wertungen und Mutmaßungen über Hintergrund und Anliegen der Anwendung der genannten Schreibweise enthalten und damit sei hier jeder andere auch gut beraten.

Ich habe die Vorgehensweise der Justiz geschildert. Nach den Rechtsgrundsätzen dieses unseres Landes kann eine Verurteilung nicht per bloßem Anscheinsbeweis vorweggenommen werden, egal um welche Straftat quer durch das StGB es sich handelt.

M