angenommen in einen Blog gibt es Beiträge von Usern, die den Holocaust leugnen.
Hat der Blogbetreiber die Pflicht das zu unterbinden?
Ist er gegebenenfalls rechtlich dafür haftbar zu machen?
Muss ein Blogbetreiber gegen die „Straftäter“ vorgehen, da nur er über die IP Adresse den Absender ermittlen lassen kann?
Hat ein öffentlich-rechtlicher Blogbetreiber besondere Pflichten?
Wie sieht es aus wenn die Holocaust Leugner andere Blogteilnehmer bedrohen?
Nein, das ist Blödsinn.
Ein Betreiber eines Forums/Blog, bei dem Dritte Beiträge einstellen können, muss die Beiträge nicht regelmässig überprüfen (diese Pflicht besteht nur in seltenen, begrenzten Ausnahmenfällen) und löschen. Erst wenn ihm der Rechtsbruch bekannt (gemacht) wird, muss er handeln.
Es ist auch nicht haftbar, als Störer muss er nur den Rechtsbruch abstellen.