Wenn ich aus der GKV in eine PKV wechsle, werden all meine gesundheitsbezogenen Daten von meiner gesetzlichen Kasse geholt ?
Bitte um klare Antwort.
Wenn ich aus der GKV in eine PKV wechsle, werden all meine gesundheitsbezogenen Daten von meiner gesetzlichen Kasse geholt ?
Bitte um klare Antwort.
Definitiv nein.
Einmal hat die gesetzliche Krankenkasse nur wenige Daten, weil das meiste direkt über die kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet wird. Die Kasse hat z.B. was über stationäre Behandlungen, Krankengeld, Auslandsbehandlungen und Zahnersatz.
Zum zweiten hat die GKV keine Veranlassung, der PKV einen Gefallen zu tun.
Sie müssen bei Abschluss einer PKV oder alternativ in jedem Leistungsfall, wenn die PKV das möchte, eine Schweigepflichtentbindung abgeben. Da kann die PKV aber nur anlassbezogen anfragen und Sinn macht das nur bei Behandlern, selten bei Krankenkassen.
Wenn ich aus der GKV in eine PKV wechsle, werden all meine
gesundheitsbezogenen Daten von meiner gesetzlichen Kasse geholt ?
Das Wort „Datenschutz“ sagt Dir etwas ? Deine Telefongesellschaft fragt ja auch nicht bei Deiner Bank nach, ob Du Dir die Gebühren leisten kannst.
Trotzdem bist Du verpflichtet der PKV korrekte Angaben zu machen. Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung kann auch noch nach Jahren rauskommen und das wird dann richtig unangenehm.
o.k.,
aber man könnte daraus falsche Schlüsse ziehen.
Eine PKV kann durchaus bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei nachforschen, ob der potentielle Kunde bisher seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
Eine PKV kann durchaus bei der Schufa oder einer anderen
Auskunftei nachforschen, ob der potentielle Kunde bisher seine
Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
Schon klar, über die Funktion der schufa ist man sich hier wohl im Klaren. Hier wurde ausdrücklich nach „gesundheitsbezogenen“ Informationen gefragt.
Hallo,
mit dem PKV-Versicherungsantrag wird auch automatisch eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber Ärzten, Krankenkassen etc. unterschrieben.
Viele Versicherung benutzen diese Erklärung erst dann, wenn teure Leistungsanträge gestellt werden.
Die gesetzliche Krankenkasse darf diese PKV-Anfragen normalerweise nicht beantworten (da sehr allgemein gehaltene Erklärung unterschrieben wurde). Ggf. bittet die PKV den Versicherten, entsprechende Angaben der Krankenkase bei der PKV einzureichen. Ggf. erfolgt keine Erstattung, bis diese Angaben vorliegen.
Man kann auch jederzeit selber bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Auszug aus der Leistungsmaske anfordern. Vor dem Abschluss einer Privatversicherung ist das immer empfehlenswert (auch Zusatzversicherung oder Berufsunfähigkeit). Manchmal tauchen dort Punkte auf, die man schon lange vergessen hat.
Gruß
RHW
Hallo,
mit dem PKV-Versicherungsantrag wird auch automatisch eine
Schweigepflichtsentbindung gegenüber Ärzten, Krankenkassen
etc. unterschrieben.
Nein.
Viele Versicherung benutzen diese Erklärung erst dann, wenn
teure Leistungsanträge gestellt werden.
Die Versicherung muss sich dann im Einzelfall eine Scheigepflicht- entbindung geben lassen. Diese greift dann auch nur für genau diesen einen Leistungsfall - nicht für etwaige andere!
Siehe:
http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndRechtsprechung/…
Gruß J.K.
Hallo,
vielen Dank für den interessanten Link.
Auch 2008 + 2009 habe ich noch Anfragen von Privatversicherungen an gesetzliche Krankenkassen mit einer Kopie einer allgemeinen Schweigepflichtserklärung gesehen. Es war nicht eindeutig erkennbar, ob es um Vollversicherungen, Zusatzversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen geht.
Vielleicht waren es die berühmten Einzelfälle. Oder Restbestände von alten Vordrucken. Die Anfragen bei den Krankenkassen sind auch relativ selten.
Gruß
RHW
Hallo,
vorweg mal eine Feststellung - Anfragen von der PKV zu ehemaligen GKV-Versicherten habe ich in meinen mehr als 40 Dienstjahren vielleicht eine Handvoll gehabt. Die Verfahrensweise wurde hier ja schon deutlich beschrieben. Natürlich ann eine PKV-Kasse Anfragen an uns stellen, aber die werden nur dann beantwortet wenn eine detaillierte und auf die Frage bezogene Einverständniserklärung des Versicherten vorliegt und wenn wir auch sonst alle Vorschriften des Datenschutzes beachten.
Gruss
Czauderna
Nicht ganz. Häufig sind diese Anfragen auch schon für das Antragsverfahren notwendig.