Holz liegt über Grundstücksgrenze

Unser Nachbar Lager sein Holz über unsere Grundstücksgrenze.
Auch nach mehrmaliger mündlicher Aufforderung ist nichts passiert. Ausser diverse dämliche ausreden und Bemerkungen.

Wir müssen den Zaun aber nun dringend bauen. Da unser zwei jähriger Sohn sonst auf die Strasse läuft.

Kann ich einfach auf seine Kosten das Holz verlagern lassen?

Na, du müsst ihn schriftlich dazu auffordern, andernfalls hast du keinen Beweis.
Reagiert er nicht, würde ich an deiner stelle das ganze selbst entsorgen - und kosten sparen.

Hallo tigerlilly!

Um wie viel Holz handelt es sich dabei? Ist das eine Menge, die von Hand verlagert werden kann oder sind Geräte notwendig, um das Holz von A nach B zu schaffen?

LG
Tok99

Einfach verlagern geht nicht, Sie müssen Ihren Nachbarn schon unter Fristsetzung schriftlich auffordern und die zwangsweise Umsetzung des Holzstapels androhen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein oder per Anwalt. Außerdem sollten Sie die Situation klar per Foto oder Video dokumentieren. Dabei sollte die Grundsstücksgrenze deutlich zu erkennen sein.
Wenn dann der Nachbar nicht reagiert, können Sie Stapel von Ihrem Grundstück entfernen ( Aber nur dort ). Die Kosten können Sie ggf. einklagen.
Noch ein Tip: Vielleicht vorher einen Schiedsmann zur Vermittlung einschalten, wenn es die Zeit erlaubt.
Grundsätzlich sein Sie natürlich im Recht, nur müssen Sie die rechtlichen Formen wahren.

Hallo Lilly,

eine Mahnung ist kein Jux und nach mehrmaligem Mahnen ohne Konsequenzen tritt ggf. Gewohnheitsrecht ein. Ohne Rechtsanwalt kommst Du da jetzt nicht mehr raus, eventuell auch mit nicht. Denn klagen hättste gleich nach der ersten Mahnung müssen.

Ciao Ricco

Einfach so sicher nicht. Ich bin keine Juristin, aber man kann den Nachbarn bestimmt darauf klagen, daß er das Holz wegräumt. Aber vielleicht bewegt ihn auch die Aussicht auf eine Klage, daß er es endlich macht. Sie könnten ja schriftlich so eine Klage androhen.

Friede7

Ich würde ihn noch einmal auffordern mit der Ansage ansonsten einen Anwalt zu beauftragen.

Warum willst du fremdes Holz wegräumen,
wenn der Nachbar so unzugänglich ist dann geh mal auf das Ordnungsamt der Gemeinde, schildere den Fall denn die sind auch zum schlichten da.
Die kommen raus und prüfen die Rechtslage und der Nachbar bekommt eine Frist zur Räumung. Nach Fristablauf wird das ganze überprüft liegt das Holz noch da gibts ein Ordnungsgeld und eine neue Frist, lässt er diese Frist wieder ungenutzt verstreichen wirds etwas teurer und die Behörde stellt selbst Strafanzeige.

So ähnlich ist es bei uns hier abgelaufen.

Hallo Tigerlilly,

Rechtsfragen dürfen nur Anwälte beantworten. Ich würde an Deiner Stelle dementsprechend einen Anwalt befragen, ob er einen Schriftsatz verfassen würde, in dem er Ihren Nachbarn zur Unterlassung auffordert. Vielleicht ist ja § 862 BGB einschlägig. Der Nachbar wird angesichts eines anwaltlichen Schreibens sicher ziemlich flott sein Holz zurück vor seine eigene Hütte räumen :wink:

Gruß,
Günther Pagel

Ja.

Möglich wäre aber zuvor die Klageeinreichung bei Gericht, § 1004 BGB auf Beseitigung.
Sollte er diesem Ersuch nicht umgehend nachkommen, so greift die Regelung der „Geschäftsführung ohne Auftrag“. Dabei führen Sie die notwendigen Rückearbeiten aus, und verlangen vom Nachbarn Ersatz der Aufwendungen. Dieses Geschäft dürfte dabei in seinem Interesse geschehen.

Viel Erfolg - MfG

Juristenantwort von Radio Eriwan: Grundsätzlich ja. Scherz beiseite: Bitte mahnen Sie das Entfernen des Holzes aus Beweisgründen mindestens zweimal schriftlich an, und zwar jedesmal mit Fristsetzung (mindestens vierzehn Tage!) und per Einschreiben. Geben Sie als Begründung auch den Zaunbau wegen Ihres Kindes an. Denn mündliche Aufforderungen lassen sich halt nur schwer beweisen. Da es sich um eine Eigentumsstörung handelt, sind Sie berechtigt, das Holz dann verlagern zu lassen, ähnlich einem Fahrzeug, das unberechtigt auf Ihrem Grundstück parkt, müssen aber die Rechnung zunächst selbst bezahlen und können sie dann vom Nachbarn einklagen. Achten Sie darauf, daß wirklich nur notwendige Kosten entstehen, damit nicht das Argument kommt, Sie hätten auch gleich Ihr Haus renovieren lassen. Dann allerdings haben Sie recht gute Karten, Ihr Geld zurückzubekommen - wenn Sie die Nerven für einen Prozeß haben und der Nachbar zahlungsfähig ist.

Ich denke schon.

Hallo,

setzen sie ihn schriftlich in Verzug. Sprich fordern Sie ihn per Brief auf dieses Ärgernis bis dann und dann abzustellen, bzw. dies zu beseitigen. Kündigen Sie darin auch drohende Massnahmen und Konsequentzen an. Auch sollten Sie vielleicht darauf eingehen, das Sie es sehr bedauern das dieser Schritt jetzt nötig wird. Sie sollten eine angemmessene Zeit verstreichen lassen, zwischem jedem Brief (z.B. 14 Tage)
Haben Sie Ihn dann 2 und 3 Mal schriftlich abgemahnt, dürfen Sie dann eine Firma beauftragen die diesen Mangel behebt. Die kosten hierfür tragen zuerst Sie! Diese Kosten müßen Sie dann vermutlich über den Rechtsweg vom Nachbarn zuzüglich aller hierdurch entstehender erheblicher Nebenkosten zurück fordern. Ob Sie die dann auch komplett bekommen, ist nie sicher. Justizia ist bekanntlich blind. Ich vermute das es auf irgendeinen Vergleich hinaus laufen wird. Dabei bleiben Sie auf diversen KOsten hängen.

Es gibt auch eine Schiedstelle beim Amtsgericht. Vielleicht sollten Sie diese als erstes bemühen.

Auch gebe ich zu bedenken das durch solch eine Aktion das Nachbarschaftsverhältnis deutlich abkühlt! Bedenken Sie bitte, das Sie mit diesem Nachbarn noch lange Zeit auskommen müssen. Es werden durch einen solchen Konflikt sehr schnell zukünftige Streitereien entstehen. Also sollten Sie gut und Sorgfälltig abwägen. Vielleicht gibt es ja auch noch andere Lösungsvorschläge…

Mein Tip an Sie:
Suchen Sie das gespräch mit dem Nachbarn in ruhiger und entspannter Atmosphäre. Laden Sie ihn zu Kaffee und Kuchen ein, oder zum Grillen wenn ihnen das lieber ist. Nach dem essen! schildern Sie Ihr problem, legen Sie dabei deutlich ihre Misäre da. Sagen Sie auch nebenbei das das Gestzt ihnen folgende Rechte zusteht. Sie aber keinen Streit unter Nachbarn möchten. (Das ehrt Sie, zeichnet Sie aus) Fragen Sie ihn jetzt wie das seiner Meinung nach, wie und bis wann das abgestellt bzw. behoben sein kann. Dann muß er sich äußern. Sie können Ihm sogar Hilfe, beim mit anfassen bzw. räumen anbieten, einen Termin hierfür sofort festlegen. Dann muß er aktiv werden, kann sich schwer rauswinden.

Übrigens ist nach einer guten Mahlzeit jeder ausgeglichener und zu kompromissen bereiter. Das ist einer der Gründe warum Staatsbankets vor gesprächen stattfinden…

Sie sollten auch schwierige gespräche mit einem Kompliment anfangen. Wie z.B.: „Es ist bewundernswert wie Sie das oder dies geschafft haben…“

Da gibt es noch einiges mehr, was Sie bestimmt nehmen könnten. Überlegen Sie sich, worauf dieser Mann stolz sein Könnte, oder was er gut kann. Erst Danach kommen Sie mit Ihrem Problem… Er wird dann aber aufmerksam zu hören.

Zudem dürfte ein anständiges Grillen (natürlich ohne Alkohol) oder gutes Kaffetrinken weitaus günstiger, preiswerter sein als jeder Rechtsstreit. Zudem lässt sich so vielleicht etwas wie gegenseitiges Verständnis schaffen oder zumindest fördern. Vielleicht kommen Sie so besser zum Ziel und haben dadurch eher einen guten Nachbarn gewonnen, als einen zukünftigen Streithansel.

Überlegen Sie gut und entscheiden Sie Weise.

Mfg
Andreas
Verkäufer, Einzelhandelskaufmann (Lebensmittelbereich), Handelsfachwirt, Immobilienmaklerschein, Fleischermeister, Gaststättenschein, Fleischkontrolleuer (amtl. Tierarztfachassistent), Koch, Dienstleistungsfachwirt, Betriebswirt HWK und angehender Betriebswirt IHK