Der Mieter hat in der Wohnung in einem Raum eine Holzdecke und eine Holzwand, zwecks Raumerhellung, in weiss gestrichen.
Beide waren zuvor Jahrzehnte alt und nicht mehr sehr ansehnlich (subjektive Meinung).
Nun will der Mieter ausziehen und der Vermieter möchte das so nicht übernehmen und will die Decke und die Wand nun neu machen lassen, da sich der Originalzustand nicht mehr herrichten lässt.
Natürlich will der Vermieter das der Mieter das bezahlen soll.
Hat der Vermieter das Recht dazu?
Hallo,
das Streichen vorhandener bisher nur lasierter Holzdecken/- Wände (in anderen Farben) kann eine Substanzverletzung darstellen. Dies musss der VM dann nicht hinnehmen und kann dann auch Schadenersatz verlangen.
Gibt es im Mietvertrag evtl eine Holzklausel?
Der Mieter sollte sich rechtlich beraten lassen.
Gruß
M.