Holzdecke wer zahl renovierung

Hallo an alle Rechtsversteher :wink:

folgender Fall mal angenommen:

ein rauchender Mieter verlässt nach 8 Jahren eine Wohnung. Die ehemals weiss (Lackfarbe) angestrichene Holzdecke hat nun einen gelbstich. Der Vermieter möchte dass diese neu gestrichen wird, da er dies als Schaden ansieht. Die Holzdecke wurde von Mieter oberflächig gereinigt.
Im Mietvertag steht nur dass spätestens bei Auszug renoviert werden muss.
Die Wände wurden gestrichen. Zählt die Holzdecke auch als Decke, im gesetzlichen Sinn, die gestrichen werden muss?

Wer muss nun für die Renovierungskosten in Höhe von 3400€ aufkommen?

Danke für Euere Zeit

Gruß Smarty

Hallo,

mal unabhängig von der Vorgabe der Kosten ( welche Halle ist vermietet, dass die Decke derart viel kosten soll ) hat der Mieter, wenn mit ihm vertragsgemäss die Schönheitsrenovierungen vereinbart sind, auch die Decke zu renovieren. Den Mieter auffordern seiner Verpflichtung nachzukommen.

Gruss Günter

folgender Fall mal angenommen:

ein rauchender Mieter verlässt nach 8 Jahren eine Wohnung. Die
ehemals weiss (Lackfarbe) angestrichene Holzdecke hat nun
einen gelbstich. Der Vermieter möchte dass diese neu
gestrichen wird, da er dies als Schaden ansieht. Die Holzdecke
wurde von Mieter oberflächig gereinigt.
Im Mietvertag steht nur dass spätestens bei Auszug renoviert
werden muss.
Die Wände wurden gestrichen. Zählt die Holzdecke auch als
Decke, im gesetzlichen Sinn, die gestrichen werden muss?

Wer muss nun für die Renovierungskosten in Höhe von 3400€
aufkommen?

Danke für Euere Zeit

Gruß Smarty

Hallo!

Wer muss nun für die Renovierungskosten in Höhe von 3400€
aufkommen?

Für den Preis belege ich die Decke mit Blattgold. Oder suchst Du einen Weg, die Mietsicherheit einzubehalten?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang

nicht doch, das war ein Kostenvoranschlag von einem Maler.
Diese Holzdecke geht bis in den Gibel (4,7m hoch) überspannt die ganzen 75m² diese ist mit Dicken Balken durchzogen (wie das Dachgerüst und dazwischen Paneele) diese muss erst abgeschiffen und dann neu gestrichen werden. Das geht bestimmt auch günstiger.
Ich möchte nur wissen wer das zahlen müsste. Im Mietvertrag sind keine Schönheitsreperaturen nach bestimmten Zeiten vereinbart worden, nur bei Auszug ist zu renovieren. Aber was und wie? gehört eine Holzdecke auch zu den Dechen welche gemacht werden müssen? Das Argument die Holzdecke gehöre nicht dazu (Vermieter-sache) steht im Raum. Ebenso das Verfärbungen durch Rauch vertragsgemässer gebrauch sei.

Gruß Smarty

Hallo Smarty,

nicht doch, das war ein Kostenvoranschlag von einem Maler.
Diese Holzdecke geht bis in den Gibel (4,7m hoch) überspannt
die ganzen 75m² diese ist mit Dicken Balken durchzogen (wie
das Dachgerüst und dazwischen Paneele) diese muss erst
abgeschiffen und dann neu gestrichen werden. Das geht bestimmt
auch günstiger.
Ich möchte nur wissen wer das zahlen müsste. Im Mietvertrag
sind keine Schönheitsreperaturen nach bestimmten Zeiten
vereinbart worden, nur bei Auszug ist zu renovieren. Aber was
und wie? gehört eine Holzdecke auch zu den Dechen welche
gemacht werden müssen? Das Argument die Holzdecke gehöre nicht
dazu (Vermieter-sache) steht im Raum. Ebenso das Verfärbungen
durch Rauch vertragsgemässer gebrauch sei.

Die Holzdecke gehört zu den Schönheitsreparaturen. Mit welcher Rechtsgrundlage soll die Holzdecke nicht zu den Schönheitsreparaturen gehören ? Richtig ist, dass übliches Rauchen, also gelegentliches Rauchen zur üblichen Nutzung der Wohnung zählt. Eksessives Rauchen fällt jedoch nicht unter Schönheitsreparaturen sondern unter den Begriff Schaden.

Die Wohnung eines Kettenrauchers, wenn die Ehefrau mitraucht noch schlimmer, kann sich jeder selbst mal anschauen, wenn so jemand auszieht und der Teppichboden wird fachmännisch gereinigt. Der „braune Boden“ ist dann zwar heller, aber überall hat sich Nikotin abgelagert. Solche Wohnungen sind niemand zumutbar. Wer in einem solchen Raum eine PC stehen hat, kann Nikotin auch am PC-Bildschirm oder Fernsehschirm als braune Ablagerung finden. Die bisherigen Urteile gehen von ünlichen gewohnheiten aus. Soweit Urteile feststellen, dass Raucher die Wohnung komplett renovieren müssen, handelt es sich zumindest in einem mir persönlich bekannten Fall um einen Mieter, der täglich ohne Lebenspartnerin 60-80 Zigaretten geraucht hat - so seine Einlassung vor Gericht-.

Gruss Günter