Holzhackschnitzel 19% MWSt?

Hallo,
ich dachte ja immer Brennholz wäre mit 7% besteuert, jetzt erzählt mir jemand, daß auf der Rechnung für die Hackschnitzel 19% ausgewiesen sind. Der Landwirt meinte auf Nachfrage, daß ihm der Steuerberater und der Waldbesitzerverband das so gesagt haben, er das aber auch nicht versteht - ist eben deutsches Steuerrecht.
Stimmt das so?
Und was wäre, wenn der Landwirt zunächst Brennholz in Scheiten liefert, anschließend mit dem Hächsler vorfährt und das ganze klein macht? 7% auf das Brennholz und 19% auf die Dienstleistung des hächselns? Die Dienstleistung wäre dann auch noch haushaltsnah und damit steurlich begünstigt…

Cu Rene

ich dachte ja immer Brennholz wäre mit 7% besteuert, jetzt
erzählt mir jemand, daß auf der Rechnung für die Hackschnitzel
19% ausgewiesen sind. Der Landwirt meinte auf Nachfrage, daß
ihm der Steuerberater und der Waldbesitzerverband das so
gesagt haben, er das aber auch nicht versteht - ist eben
deutsches Steuerrecht.

Man muss vieles nicht verstehen…

Stimmt das so?

Ja, siehe Anlage 2 zum UStG Nr. 48, ergänzend dazu BMF-Schreiben vom 05.08.2004 TZ 149 ff.

Hackschnitzel aus dem Wald 19%, aus einem Sägewerk (Abfall) 7%.

Und was wäre, wenn der Landwirt zunächst Brennholz in Scheiten
liefert, anschließend mit dem Hächsler vorfährt und das ganze
klein macht?

Nun ja, die Frage ist ob man das wirklich trennen kann wenn er das ganze in einem Arbeitsschritt macht. Dann würde ich davon ausgehen dass der Käufer eben nicht Scheite will die dann gehäckselt werden sondern dass er Hackschnitzel will.

Die Dienstleistung wäre dann
auch noch haushaltsnah und damit steurlich begünstigt…

Das kann ich nicht beantworten…

Servus,

die Liste der Waren, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, findest Du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2…

(Brennholz: Nr. 48).

Dein Vorschlag, das Holz zuerst auf die eine und dann nochmal auf eine andere Weise zu verarbeiten, dazu noch mit einem Anbauhäcksler für Zapfwellenbetrieb mit extrem niedrigem Wirkungsgrad, ist typisch deutsch: „Lieber dem Lieferanten dreißig Prozent mehr zahlen als dem Staat zwölf Prozent mehr“.

Moral: Steuerlast minimieren und optimieren sind nicht immer das Gleiche.

Schöne Grüße

MM

Danke,
da steht:

Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen,…
Woher weiß Otto-Normal-Bürger bzw. das Finanzamt, ob Hackschnitzel nicht „ähnliche Formen“ sind? Es könnten ja auch kleine Scheite sein.

OT: womit soll man die Hackschnitzel sonst machen, wenn man nicht gerade eine Fabrik hat?

Cu Rene

OT: womit soll man die Hackschnitzel sonst machen, wenn man
nicht gerade eine Fabrik hat?

Siehe hier:

http://www.weiblen.de/holzbearbeitung/stecheisen-und…

Servus,

die zitierte Anlage zum UStG nimmt Bezug auf den Zolltarif. Beim Zoll gibt es eine zentrale Auskunftsstelle, die die Einordnung einer Ware (für den Zoll) bindend bestätigen kann. Das FA wird sich einer solchen Einordnung in diesem Fall anschließen. Ich halte es durchaus für möglich, dass die vergleichsweise niedrige Verarbeitungsstufe (auf die es bei der USt-Ermäßigung für Produkte aus luf Betrieben ankommt) auch für Hackschnitzel noch gilt und diese also „ähnlich“ sein können. Aber Sicherheit bringt, wie gesagt, nur die (gebührenpflichtige) Auskunft vom Zoll.

Zur anderen Frage: Klar werden Hackschnitzel mit geeigneten Häckslern hergestellt. Aber wenn man einen vernünftigen Wirkungsgrad haben will, füttert man diese nicht mit Ofenscheiten, sondern mit Fichtenstangen, ggf. Meterholz, das vielleicht ein- zweimal gespalten ist - je nachdem, welche Stärke der Häcksler maximal packt, langweilen soll er sich ja auch nicht. Und man treibt sie nicht über Schlepperzapfwelle, sondern mit einem geeigneten E-Motor oder ortsfestem Diesel mit geeigneter Übersetzung. Zapfwellenantriebe haben wegen der mehrfachen Über- und Untersetzung und der für alle Heckanbaumaschinen irgendwie passend gemachten einheitlichen Drehzahl der Zapfwelle selber einen ziemlich schlechten Wirkungsgrad, das meiste geht als Wärme oder Schall verloren und sie sind nur geeignet für den Einsatz von Maschinen, für die man mobil einen Antrieb braucht, dort wo der Schlepper ist. Ein entsprechend spezialisierter landwirtschaftlicher oder Forstbetrieb wird einen Häcksler nicht im Schlepperanbau betreiben.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

(gebührenpflichtige) Auskunft vom Zoll.

Klingt teuer, das hat der Waldbesitzerverband aber sicher so gemacht, bevor er es veröffentlicht hat.

vernünftigen
Wirkungsgrad haben will, füttert man diese nicht mit
Ofenscheiten, sondern mit Fichtenstangen, ggf. Meterholz,

Da haben wir uns wahrscheinlich mißverstanden, so meinte ich das schon.

…sondern mit einem geeigneten E-Motor…

Dazu braucht man dann aber eine eigene Umspannstation, weil über 32Ax400V=12,8kVA wird niemand daheim haben und das wäre schon ein sehr kleiner Hächsler.

Cu Rene

Servus,

u.a. das:

über 32Ax400V=12,8kVA wird niemand daheim haben und das wäre
schon ein sehr kleiner Häcksler.

habe ich gemeint mit meiner Kommentierung des Vorschlages, von hinten durch die Brust ins Auge eine haushaltsnahe Dienstleistung zu basteln. Ein luf Betrieb hat mit ordentlichen Anschlusswerten keinerlei Schwierigkeiten - je nach Ausrichtung der Produktion läuft da allerhand an Förderanlagen, Häckslern mit und ohne Gebläse, Heutrocknungsanlagen, Schrotmühlen, Fütterungsanlagen, Melkmaschine/Milchkühlung, für die der genannte Anschlusswert mehr oder weniger für den hohlen Zahn ausreicht.

Daher wird das Hackschnitzelmachen beim Kunden im Gegensatz zum Häckseln am Hof die Kalkulation des Lieferanten gänzlich verändern, so dass selbst wenn die USt-Ermäßigung durch Trennen der Holzanlieferung und des Häckselns (dann durch zwei verschiedene Unternehmer!) erreicht werden kann, die Sache unterm Strich wohl wesentlich teurer wird.

Schöne Grüße

MM

die zitierte Anlage zum UStG nimmt Bezug auf den Zolltarif.
Beim Zoll gibt es eine zentrale Auskunftsstelle, die die
Einordnung einer Ware (für den Zoll) bindend bestätigen kann.
Das FA wird sich einer solchen Einordnung in diesem Fall
anschließen.

Ich will mich ja nicht beschweren, aber wie in meinem Beitrag (siehe unten) bereits erläutert gibt es zu der Anlage 2 UStG auch ein BMF-Schreiben, und an das wird sich das Finanzamt halten.

Offensichtlich kann ich mir das Schreiben hier künftig sparen…

Hallo Stefan,

das BMF-Schreiben enthält in der zitierten Tz einen diametralen Widerspruch. Dort steht einerseits, Holz in Formen, wie es üblicherweise als Brennstoff verwendet wird, sei begünstigt, und andererseits, Holz in Plättchen oder Schnitzeln sei nicht begünstigt.

Nun sind aber Hackschnitzel eine Form von Holz, die (zumindest inzwischen - was 2004 veröffentlicht wurde, dürfte seit etwa 2002 geschaffen worden sein) üblicherweise als Brennstoff verwendet wird.

Daher würde ich da der Klassifizierung im Einzelfall durch den Zoll durchaus eine, wiewohl nicht riesig große, Chance geben.

Schöne Grüße

MM

das BMF-Schreiben enthält in der zitierten Tz einen
diametralen Widerspruch.

Nun sind aber Hackschnitzel eine Form von Holz, die (zumindest
inzwischen - was 2004 veröffentlicht wurde, dürfte seit etwa
2002 geschaffen worden sein) üblicherweise als Brennstoff
verwendet wird.

Ja, aber das Finanzamt wird sich darauf berufen dass im BMF-Schreiben ausdrücklich steht was nicht begünstigt ist, nämlich Holz in Form von Schnitzeln.

Genauer gesagt muss sich das Finanzamt sogar darauf berufen.

Der Widerspruch ist mir klar, hilft aber wahrscheinlich nicht weiter.

Daher würde ich da der Klassifizierung im Einzelfall durch den
Zoll durchaus eine, wiewohl nicht riesig große, Chance geben.

Nu ja, versuchen kann man es ja mal…

Danke,

Genauer gesagt muss sich das Finanzamt sogar darauf berufen.

Hättest du das gleich gesagt, hätte ich vielleicht nicht nachgefragt. MM war das sicher klar, mir aber nicht.

Der Widerspruch ist mir klar, hilft aber wahrscheinlich nicht
weiter.

Wie schon gesagt - verstehen kann man das imo wirklich nicht, warum genau dieses eine Produkt ausgenommen sein soll.

Cu Rene