Holzhaus aus Zwangsversteigerung kaufen

Hallo zusammen!
Wir überlegen schon länger, ein Haus zu zu erwerben. Nur sind in unserer Gegend die Immobilienpreise sowohl beim Neubau als auch beim Kauf ziemlich happig. Jetzt haben wir die Ankündigung einer Zwangsversteigerung gesehen und das Expose bzw. Gutachten gelesen;
Sieht eigentlich alles toll und für uns passend aus.
Trotzdem gibt es mehrere Haken an der Sache:

1.) Zwangsversteigerung - ist das überhaupt eine geeignete Variante
zum Hauserwerb für Leute, die da keine Profis sind, und die das Haus selbst möglichst bald beziehen und nutzen wollen? (Im Moment wohnt wohl eine Frau mit Kindern drin - Grund für die Versteigerung ist die
„Auflösung der Gemeinschaft“)
Kann es Probleme geben, nach dem Kauf rein zu kommen?

2.) Der Gutachter bekam keine Genehmigung, das Haus von innen zu besichtigen, die Angaben über Ausstattung etc. kamen vom Hausbesitzer!
Ist das seriös?
Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit, verläßliche Angaben über den Innenzustand einzuholen, bevor man möglicherweise 200´€ für die Katze im Sack bezahlt?

3.) Grundsätzlich: Es ist ein Holzhaus Bj 92- Blockbohlenbauweise mit
Baumwolldämmung, Innen Gipskarton- und Holzständerwände; Decken ebenfalls, tapeziert. Gas-Fußbodenheizung mit zus. Kachelofen. Warmwasser über Solaranlage. (Alles lt. Gutachten)
Das Holzhaus gefällt uns optisch sehr gut, wir kennen uns mit den bautechnischen Vor- und Nachteilen gegenüber konventioneller Bauweise aber nicht so aus. Was gibts da zu sagen, zu beachten?
(Wärmedämmung, Langlebigkeit, Pflege, Umbau etc.)

Freue mich auf eure Antworten und Anregungen

eewu

Hallo Eewu,

hier ein paar Antworten auf Deine Fragen.

Hallo zusammen!
Wir überlegen schon länger, ein Haus zu zu erwerben. Nur sind
in unserer Gegend die Immobilienpreise sowohl beim Neubau als
auch beim Kauf ziemlich happig. Jetzt haben wir die
Ankündigung einer Zwangsversteigerung gesehen und das Expose
bzw. Gutachten gelesen;
Sieht eigentlich alles toll und für uns passend aus.
Trotzdem gibt es mehrere Haken an der Sache:

1.) Zwangsversteigerung - ist das überhaupt eine geeignete
Variante
zum Hauserwerb für Leute, die da keine Profis sind, und die
das Haus selbst möglichst bald beziehen und nutzen wollen? (Im
Moment wohnt wohl eine Frau mit Kindern drin - Grund für die
Versteigerung ist die
„Auflösung der Gemeinschaft“)
Kann es Probleme geben, nach dem Kauf rein zu kommen?

Grundsätzlich ist eine Versteigerung für jeden geeignet. Im Normalfall einfach vorher mal eine andere Versteigerung besuchen, wo man kein eigenes Interesse hat. Man kann sich den Ablauf ansehen und den Rechtspfleger (der leitet den Versteigerungstermin) entspannt ein Loch in den Bauch fragen. Die sind meist sehr nett und hilfsbereit.
In Deinem Fall liegt eine Besonderheit vor. Es ist keine Zwangsversteigerung sondern eine Teilungsversteigerung. Dies bedeutet, dass sich die Eigentümer nicht einigen können. Oftmals ist es in Teilungsversteigerungen so, dass ein Eigentümer das Objekt selbst erwerben will. Du solltest daher beim Amtsgericht nach dem betreibenden Gläubiger fragen und feststellen, ob dieser Interesse oder der andere Eigentümer selbst Interesse am Objekt haben. Außerdem ist bei der Teilungsversteigerung oftmals mit bestehenbleibenden Rechten zu rechnen. Du mußt dann die bestehenden Rechte im Grundbuch übernhmen. Hierzu im Vorfeld mal den zuständigen Rechtspfleger ansprechen. Der kann Dir sagen, ob das hier der Fall ist und was das für Dich bedeutet.
Solltest Du das Objekt erwerben und den Zuschlag erhalten (Eigentumsübergang mit Zuschlag nicht mit Eintragung im Grundbuch), dann gehört das Ding Dir. Den Zuschlagsbeschluß kannst Du Dir in vollstreckbarer Form geben lassen. Dies bedeutet, daß Du direkt einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung des Hauses beauftragen kannst. Vorher sollte man aber versuchen mit dem Alteigentümer eine Regelung zu finden. Bei einer Frau mit Kindern besteht noch die Gefahr, dass gegen die Räumung aus sozialen Gründen Einspruch eingelegt wird. Hier im Vorfeld versuchen zu klären, ob der Bewohner bereit ist auszuziehen. Herz fassen und ansprechen!

2.) Der Gutachter bekam keine Genehmigung, das Haus von innen
zu besichtigen, die Angaben über Ausstattung etc. kamen vom
Hausbesitzer!
Ist das seriös?
Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit, verläßliche Angaben
über den Innenzustand einzuholen, bevor man möglicherweise
200´€ für die Katze im Sack bezahlt?

Naja, Du kaufst dann schon die Katze im Sack. Aber vor dem Termin gilt wg. der Besichtigung das Gleiche wie unter 1. Herz fassen und klingeln. Mehr als einen dummen Spruch kann man sich eigentlich nicht einhandeln.

3.) Grundsätzlich: Es ist ein Holzhaus Bj 92-
Blockbohlenbauweise mit
Baumwolldämmung, Innen Gipskarton- und Holzständerwände;
Decken ebenfalls, tapeziert. Gas-Fußbodenheizung mit zus.
Kachelofen. Warmwasser über Solaranlage. (Alles lt. Gutachten)
Das Holzhaus gefällt uns optisch sehr gut, wir kennen uns mit
den bautechnischen Vor- und Nachteilen gegenüber
konventioneller Bauweise aber nicht so aus. Was gibts da zu
sagen, zu beachten?
(Wärmedämmung, Langlebigkeit, Pflege, Umbau etc.)

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen. Da solltest Du einen Bausachverständigen fragen. Evtl. kannst Du versuchen den Gerichtsgutachter anzurufen und nach seiner Einschätzung fragen. Oder vielleicht das Bauunternehmen mal um ein Prospekt bitten. Das Objekt ist wahrscheinlich ein Fertighaus. In den Prospekten wird oft mit den Vorteilen gegenüber der normalen Bauweise geworben.

Freue mich auf eure Antworten und Anregungen

eewu

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Viele Grüße

Tanja

Hallo Eewu,

hier ein paar Antworten auf Deine Fragen.

Hallo zusammen!
Wir überlegen schon länger, ein Haus zu zu erwerben. Nur sind
in unserer Gegend die Immobilienpreise sowohl beim Neubau als
auch beim Kauf ziemlich happig. Jetzt haben wir die
Ankündigung einer Zwangsversteigerung gesehen und das Expose
bzw. Gutachten gelesen;
Sieht eigentlich alles toll und für uns passend aus.
Trotzdem gibt es mehrere Haken an der Sache:

1.) Zwangsversteigerung - ist das überhaupt eine geeignete
Variante
zum Hauserwerb für Leute, die da keine Profis sind, und die
das Haus selbst möglichst bald beziehen und nutzen wollen? (Im
Moment wohnt wohl eine Frau mit Kindern drin - Grund für die
Versteigerung ist die
„Auflösung der Gemeinschaft“)
Kann es Probleme geben, nach dem Kauf rein zu kommen?

Grundsätzlich ist eine Versteigerung für jeden geeignet. Im
Normalfall einfach vorher mal eine andere Versteigerung
besuchen, wo man kein eigenes Interesse hat. Man kann sich den
Ablauf ansehen und den Rechtspfleger (der leitet den
Versteigerungstermin) entspannt ein Loch in den Bauch fragen.
Die sind meist sehr nett und hilfsbereit.
In Deinem Fall liegt eine Besonderheit vor. Es ist keine
Zwangsversteigerung sondern eine Teilungsversteigerung. Dies
bedeutet, dass sich die Eigentümer nicht einigen können.
Oftmals ist es in Teilungsversteigerungen so, dass ein
Eigentümer das Objekt selbst erwerben will. Du solltest daher
beim Amtsgericht nach dem betreibenden Gläubiger fragen und
feststellen, ob dieser Interesse oder der andere Eigentümer
selbst Interesse am Objekt haben. Außerdem ist bei der
Teilungsversteigerung oftmals mit bestehenbleibenden Rechten
zu rechnen. Du mußt dann die bestehenden Rechte im Grundbuch
übernhmen. Hierzu im Vorfeld mal den zuständigen Rechtspfleger
ansprechen. Der kann Dir sagen, ob das hier der Fall ist und
was das für Dich bedeutet.
Solltest Du das Objekt erwerben und den Zuschlag erhalten
(Eigentumsübergang mit Zuschlag nicht mit Eintragung im
Grundbuch), dann gehört das Ding Dir. Den Zuschlagsbeschluß
kannst Du Dir in vollstreckbarer Form geben lassen. Dies
bedeutet, daß Du direkt einen Gerichtsvollzieher mit der
Räumung des Hauses beauftragen kannst. Vorher sollte man aber
versuchen mit dem Alteigentümer eine Regelung zu finden. Bei
einer Frau mit Kindern besteht noch die Gefahr, dass gegen die
Räumung aus sozialen Gründen Einspruch eingelegt wird. Hier im
Vorfeld versuchen zu klären, ob der Bewohner bereit ist
auszuziehen. Herz fassen und ansprechen!

alles richtig was du schreibst
hier noch einer der miesesten Tricks überhaupt…
Mietverträge!
es kann sein - und glaub mir, diesen Trick kennt jeder Anfänger im Mieterverein - das es einen „Mietvertrag“ mit der Mutter mit Kindern gibt. Die ehemaligen Eigentümer schließen - einen rückdatierten - MV mit der Mutter. Dieser Vertrag ist bindend auch für den Ersteher (so heißen die Esteigerer). Dieser muss auch nach der Ersteigerung den MV erfüllen - auch wenn der getürkt ist - was du im Zweifel nicht beweisen kannst.
Danach hast du nur ide Möglichkeit wegen „Eigenbedarf“ zu kündigen, wegen dieser Kündigung aber ist dr Widerspruch „wegen sozialer Härte“ möglich, es käme also auf einen Räumungsprozess an in dem du als Vermieterin nachweisen musst, dass dein Eigenbedarf größer ist als der der Mutter…im Zweifel schwierig, denn Gerichte betrahcten auch den zurückliegenden Zeitraum - und du wirst jetzt nicht selbst wirklich von Obdachlosigkeit bedroht sein. Dazu kommt, dass du das Haus ja erworben hast „in vermieteten Zustand“ (du wusstest zwar nicht, aber das ist idR egal).

2.) Der Gutachter bekam keine Genehmigung, das Haus von innen
zu besichtigen, die Angaben über Ausstattung etc. kamen vom
Hausbesitzer!
Ist das seriös?
Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit, verläßliche Angaben
über den Innenzustand einzuholen, bevor man möglicherweise
200´€ für die Katze im Sack bezahlt?

Naja, Du kaufst dann schon die Katze im Sack. Aber vor dem
Termin gilt wg. der Besichtigung das Gleiche wie unter 1. Herz
fassen und klingeln. Mehr als einen dummen Spruch kann man
sich eigentlich nicht einhandeln.

und hier könnte es sein, das du erfährst (im Sinne von mitbekommen) obn die Mutter wirklich ausziehwillig ist…guter Tipp

3.) Grundsätzlich: Es ist ein Holzhaus Bj 92-
Blockbohlenbauweise mit
Baumwolldämmung, Innen Gipskarton- und Holzständerwände;
Decken ebenfalls, tapeziert. Gas-Fußbodenheizung mit zus.
Kachelofen. Warmwasser über Solaranlage. (Alles lt. Gutachten)
Das Holzhaus gefällt uns optisch sehr gut, wir kennen uns mit
den bautechnischen Vor- und Nachteilen gegenüber
konventioneller Bauweise aber nicht so aus. Was gibts da zu
sagen, zu beachten?
(Wärmedämmung, Langlebigkeit, Pflege, Umbau etc.)

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen. Da solltest Du einen
Bausachverständigen fragen. Evtl. kannst Du versuchen den
Gerichtsgutachter anzurufen und nach seiner Einschätzung
fragen. Oder vielleicht das Bauunternehmen mal um ein Prospekt
bitten. Das Objekt ist wahrscheinlich ein Fertighaus. In den
Prospekten wird oft mit den Vorteilen gegenüber der normalen
Bauweise geworben.

Bausachverständiger ist prima…aber der will rein. Holzhäuser sind gut und dicht - wenn sie regelmäßig vernünftig auch von aussen gepflegt werden.
du kannst also - teilweise - schon von aussen sehen ob alles in Ordnung ist, wenn dem Haus schon jetzt (es ist erst 13 Jahre alt)von aussen schädrig ist und Risse aufweist, dann „Finger weg“, denn von innen kann ein wenig Farbe schon Wunder wirken, aber die Substanz wird von aussen begutachtet…(Zitat eines Gutachters, der eine ETW nicht von inern besichtigen konnte : "ich weiß wie die Wohnung von innern aussieht, die sind alle gleich…)

Viele Grüße
Ralf

Freue mich auf eure Antworten und Anregungen

eewu

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Viele Grüße

Tanja

Hallo,

mein Rat: Finger weg !!

Kann es Probleme geben, nach dem Kauf rein zu kommen?

Jede Menge. Im Extremfall mußt Du den Bewohner rausklagen und das kann dauern.

2.) Der Gutachter bekam keine Genehmigung, das Haus von innen
zu besichtigen, die Angaben über Ausstattung etc. kamen vom
Hausbesitzer!
Ist das seriös?

Einem Neutralen wird der Zugang verwehrt ! Kann das seriös sein ?

Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit, verläßliche Angaben
über den Innenzustand einzuholen, bevor man möglicherweise
200´€ für die Katze im Sack bezahlt?

Nein, bei Zwangsversteigerungen gibt es diese Möglichkeit nur, wenn der Verkäufer mitspielt.

konventioneller Bauweise aber nicht so aus. Was gibts da zu
sagen, zu beachten?

Hast Du überhaupt die Finanzierung schon geklärt ? Viele Banken zögern bei der Finanzierung von Holzhäusern. Wenn Du den Zuschlag erst einmal hast, mußt Du innerhalb weniger Wochen zahlen. Also niemals bieten, wenn Du keine Finanzierungszusage einer Bank hast.

Gruß

Nordlicht

Hi,

zu Deinen Fragen wurde ja schon viel gesagt…

Da ich aus einer Stadt komme, wo sehr viel Fachwerkhäuser stehen, stellt sich mir eine Frage:
Was ist, wenns brennt?
Wenn Du Pech hast, und der Brand sich durch Gipskarton (der kann ne Weile das Feuer eindämmen) ausbreitet, kann es sein, daß Dein Häuschen ein Haufen Holzkohle und Asche wird, bei einem Steinhaus ist selbiges weniger zu befürchten.

Grüßle

Winni

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