Hallo Eewu,
hier ein paar Antworten auf Deine Fragen.
Hallo zusammen!
Wir überlegen schon länger, ein Haus zu zu erwerben. Nur sind
in unserer Gegend die Immobilienpreise sowohl beim Neubau als
auch beim Kauf ziemlich happig. Jetzt haben wir die
Ankündigung einer Zwangsversteigerung gesehen und das Expose
bzw. Gutachten gelesen;
Sieht eigentlich alles toll und für uns passend aus.
Trotzdem gibt es mehrere Haken an der Sache:
1.) Zwangsversteigerung - ist das überhaupt eine geeignete
Variante
zum Hauserwerb für Leute, die da keine Profis sind, und die
das Haus selbst möglichst bald beziehen und nutzen wollen? (Im
Moment wohnt wohl eine Frau mit Kindern drin - Grund für die
Versteigerung ist die
„Auflösung der Gemeinschaft“)
Kann es Probleme geben, nach dem Kauf rein zu kommen?
Grundsätzlich ist eine Versteigerung für jeden geeignet. Im Normalfall einfach vorher mal eine andere Versteigerung besuchen, wo man kein eigenes Interesse hat. Man kann sich den Ablauf ansehen und den Rechtspfleger (der leitet den Versteigerungstermin) entspannt ein Loch in den Bauch fragen. Die sind meist sehr nett und hilfsbereit.
In Deinem Fall liegt eine Besonderheit vor. Es ist keine Zwangsversteigerung sondern eine Teilungsversteigerung. Dies bedeutet, dass sich die Eigentümer nicht einigen können. Oftmals ist es in Teilungsversteigerungen so, dass ein Eigentümer das Objekt selbst erwerben will. Du solltest daher beim Amtsgericht nach dem betreibenden Gläubiger fragen und feststellen, ob dieser Interesse oder der andere Eigentümer selbst Interesse am Objekt haben. Außerdem ist bei der Teilungsversteigerung oftmals mit bestehenbleibenden Rechten zu rechnen. Du mußt dann die bestehenden Rechte im Grundbuch übernhmen. Hierzu im Vorfeld mal den zuständigen Rechtspfleger ansprechen. Der kann Dir sagen, ob das hier der Fall ist und was das für Dich bedeutet.
Solltest Du das Objekt erwerben und den Zuschlag erhalten (Eigentumsübergang mit Zuschlag nicht mit Eintragung im Grundbuch), dann gehört das Ding Dir. Den Zuschlagsbeschluß kannst Du Dir in vollstreckbarer Form geben lassen. Dies bedeutet, daß Du direkt einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung des Hauses beauftragen kannst. Vorher sollte man aber versuchen mit dem Alteigentümer eine Regelung zu finden. Bei einer Frau mit Kindern besteht noch die Gefahr, dass gegen die Räumung aus sozialen Gründen Einspruch eingelegt wird. Hier im Vorfeld versuchen zu klären, ob der Bewohner bereit ist auszuziehen. Herz fassen und ansprechen!
2.) Der Gutachter bekam keine Genehmigung, das Haus von innen
zu besichtigen, die Angaben über Ausstattung etc. kamen vom
Hausbesitzer!
Ist das seriös?
Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit, verläßliche Angaben
über den Innenzustand einzuholen, bevor man möglicherweise
200´€ für die Katze im Sack bezahlt?
Naja, Du kaufst dann schon die Katze im Sack. Aber vor dem Termin gilt wg. der Besichtigung das Gleiche wie unter 1. Herz fassen und klingeln. Mehr als einen dummen Spruch kann man sich eigentlich nicht einhandeln.
3.) Grundsätzlich: Es ist ein Holzhaus Bj 92-
Blockbohlenbauweise mit
Baumwolldämmung, Innen Gipskarton- und Holzständerwände;
Decken ebenfalls, tapeziert. Gas-Fußbodenheizung mit zus.
Kachelofen. Warmwasser über Solaranlage. (Alles lt. Gutachten)
Das Holzhaus gefällt uns optisch sehr gut, wir kennen uns mit
den bautechnischen Vor- und Nachteilen gegenüber
konventioneller Bauweise aber nicht so aus. Was gibts da zu
sagen, zu beachten?
(Wärmedämmung, Langlebigkeit, Pflege, Umbau etc.)
Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen. Da solltest Du einen Bausachverständigen fragen. Evtl. kannst Du versuchen den Gerichtsgutachter anzurufen und nach seiner Einschätzung fragen. Oder vielleicht das Bauunternehmen mal um ein Prospekt bitten. Das Objekt ist wahrscheinlich ein Fertighaus. In den Prospekten wird oft mit den Vorteilen gegenüber der normalen Bauweise geworben.
Freue mich auf eure Antworten und Anregungen
eewu
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Viele Grüße
Tanja