hallo.:
ich wohne in einem mehrparteien haus, das haus hat ein pultdach das bei meinem nachbarn dierekt an unserem balkon entlang abfällt.
hier hat mein nachbar einen kamin den er von der wohnung sowie von seiner terrasse aus mit holz beheizt.
der kamin ist ca.6m von unserem balkon entfernt und der kaminkopf etwa auf brusthöhe wenn ich auf dem balkon stehe.
wenn mein nachbar seinen kamin mit holz anfeuert dann ziehen die rauchschwaden dierekt auf unseren balkon und bei offenen fenster auch ins wohnzimmer und die ganze wohnung. was natürlich eine geruchsbelässtigung und auch brennende augen verursacht und das fast täglich.
frage.: darf mein nachbar das …ist der kamin abzug zu niedrig …wer kann mir helfen.???
ich wohne übrigens in bayern… danke
Sicher sind Feuerungsanlagen und offene Kamine von der grundsätzlichen bauordnungsrechtlichen Genehmigung freigestellt. Allerdings sind die Vorgaben der 4. Bundesimmissions-Schutzverodnung (Feuerungsverordnung) zu berücksichtigen. Der Eigentümer/Bauherr, der eine Feuerungsanlage = auch Kamin erstellt, hat sich vor Benutzung die Übereinstimmung der Anlage mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften bescheinigen zu lassen. Das machen in der Regel die Schornsteinfegermeister. Danach muss auch eine Bescheinigung vorliegen, dass die Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Das scheint ja wohl nach Ihre Mitteilung für die „rauchende“ Anlage der Fall zu sein. Allerdings gibt es bei allem auch eine bauordnungsrechtliche Grundforderung und die besagt rechtsverbindlich:
Feuerstätten müssen betriebssicher und brandsicher sein und dürfen nicht zu Gefahren und unzumutbaren Belästigungen führen. Sind im Einzelfall Gefahren und/oder unzumutbare Belästigungen zu befürchten oder treten diese ein, läßt § 9 Abs. 2 Feuerverordnung weitergehende Anforderungen zu. Um Gefahren oder unzumutbare Belästigungen von offenen Kaminen, Kaminöfen und anderen mit Holz betriebenen Feuerstätten zu vermeiden, verlangt der Runderlass des Ministers, verschiedene Vorgaben. Auch ist hier der Nachbarschutz geregelt, wonach die Überwachung der häuslichen Öfen und Kamine dem Bezirksschornsteinfeger obliegt. Im Falle von Beschwerden und Belästigungen durch Rauchentwicklung / Abgabe aus vorhandenen Schornsteinen mit Holzfeuerstätten muss (!!!) der Bezirksschornsteinfeger die Bauaufsichtsbehörde informieren. Diese muss die Umstände dieses Falles prüfen und ggf. Nachforderungen stellen und durchsetzen. Situationsbedingt können auch über die Regelanforderungen hinausgehende Anforderungen erforderlich sein. Die Zumutbarkeit der denkbaren Belästigung ist anhand der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit der betroffenen Nachbarn konkret von der Bauaufsichtsbehörde zu prüfen und zu bestimmen. Die materiellen Anforderungen im Zusammenhang mit der Feuerungsanlage dienen dem Immissions- und damit dem nachbarschutz. Es sollen Gefahren und unzumutbare Belästigungen durch Rauch, Ruß, Staub usw. vermieden werden (§ 3 Abs. 2 BImSchG). Damit sollten Sie nun Informationen haben, um sich ggf. über den Bezirksschornsteinfeger an die Bauaufsichtsbehörde zu wenden und hier um Prüfung bitten, da Sie offensichtlich durch Rauch usw. beeinträchtigt werden. Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen, mfg
auch hallo,
da empfehle ich den zuständigen Kaminkehrer mal zu fragen, der kennt die örtlichen Vorschriften am besten und üblicherweise hart er auch die Dokumente zu dem Haus.
mfg oli
kann dir da nicht weiterhelfen. würde mich an den hauseigentümer wenden oder an den schornsteinfeger. gruß ebby
hallo.:
ich wohne in einem mehrparteien haus, das haus hat ein
pultdach das bei meinem nachbarn dierekt an unserem balkon
entlang abfällt.
hier hat mein nachbar einen kamin den er von der wohnung sowie
von seiner terrasse aus mit holz beheizt.
der kamin ist ca.6m von unserem balkon entfernt und der
kaminkopf etwa auf brusthöhe wenn ich auf dem balkon stehe.
wenn mein nachbar seinen kamin mit holz anfeuert dann ziehen
die rauchschwaden dierekt auf unseren balkon und bei offenen
fenster auch ins wohnzimmer und die ganze wohnung. was
natürlich eine geruchsbelässtigung und auch brennende augen
verursacht und das fast täglich.
frage.: darf mein nachbar das …ist der kamin abzug zu
niedrig …wer kann mir helfen.???
ich wohne übrigens in bayern… danke
Sicher sind Feuerungsanlagen und offene Kamine von der
grundsätzlichen bauordnungsrechtlichen Genehmigung
freigestellt. Allerdings sind die Vorgaben der 4.
Bundesimmissions-Schutzverodnung (Feuerungsverordnung) zu…
ich danke ihnen für die schnelle ausfürliche antwort…
daskleini
Dieser Artikel beantwortet das Problem „zu niedriger Rauchfangs des Nachbarn“ umfassend:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
LG
AxxxI