Wir Wohnen in einer Wohnanlage mit 24 Parteien
,die unteren Wohnungen haben einen kleinen Garten
Mein Nchbar grillt mit Holzkohle ,wen der Wind ungünstig steht bekommen wir den den Rauch in unserer Wohnung,der Nachbar ist der meinung wir sollten die Fenster schliessen dann bekommen wir den Rauch nicht in die Wohnung müssen wir uns das gefallen lassen???
Gruss Gerhard
Hallo; eigentlich hat der Nachbar Recht, denn dann verhindert das geschlossene Fenster Schlimmeres.
Man kann dem (ungeliebten) Nachbarn auch höflich mitteilen, dass man es gut findet, wenn er vor dem Anzünden Bescheid gibt. Wäre ja fair.
Ich könnte mir vorstellen, dass diese Dinge in den Mietverträgen oder in der Hausordnung geregelt sind.
Gibt es bei ihnen einen Hausverwalter o.ä.?
Der Tip mit dem geschlossenen Fenster ist ja ganz toll, aber nicht immer hinnehmbar.
Viel Erfolg
Hallo Gerhard
das müßt ihr euch nicht gefallen lassen,schau am besten bei mietrecht grillen nach dort müßte eigendlich drinstehen wie es rechtlich geklärtist.
Gruß maincoon
da steht einiges drüber.
Ich persönlich allerdings würde ein Auge zudrücken und mal das Fenster schliessen, da mir ein zufriedenes Miteinander wichtiger wäre.(Wenns nicht zu oft sein müsste)
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Lg
mit rechtlichen Fragen kenne ich mich gar nicht aus, ich bin einfach nur begeisterter Griller.
Ich hoffe, es kann Ihnen jemand anderes helfen und Sie können das mit Ihrem Nachbar klären.
Viele Grüße,
Dieter
Hallo,
grundsätzlich sollte sowas in der Hausordnung stehen. Desweiteren gibt es Gesetze welche aber von Bundesland zu Bundesland variiren.
Oder den Vermieter fragen.
Ich denke mit Kohle grillen ist nicht erlaubt aber genau weiß ich das auch nicht.
es ist immer wieder zu beobachten, wie ignorant einige mitmenschen sind. gerichte urteilen da sehr unterschiedlich. ist es eine mietpartei? grillen die öfters? wenn ja, wie umfangreich…? pauschal kann man gegen ein grillevent aller 14 tage kaum was machen. in jedem fall sollten sie vor dem grillen informiert werden, um die fenster zu schließen. ansonsten hilft nur eine anzeige wegen belästigung und vorher aber bei der hausgemeinschaft, da ich mir vorstellen könnte, dass weitere bewohner noch betroffen sind. ansonsten wäre ich selbst sehr „erfinderisch“, was schäden an gesundheit und materialien betrifft…