Hallo
Das ganze spielt sich in Bayern ab und ist im Außenbereich des Bebauungsplanes. Im Besitz befindet sich eine Wiese (Grünfläche)
aber keine Landwirtschaft. Es soll eine Holzlege 2,5x3,5 und 2 Meter hoch errichtet werden. Meine Frage : Ist es zulässig wenn alle 4 Seiten zugemacht werden oder wie ist es wenn 1 oder 2 Seiten offen gelassen werden.Wie kann man das Regeln.
MFG
Hallo Hans,
was meint denn die Gemeinde zu der Sache?
„Zumachen“ in Form von Zaun o.ä. ist m.E. nicht zulässing im Außenbereich. Da gabs schon Pferdebesitzer die das nicht genehmigt kriegten. Anderseits hat niemand gegen Holzlegen im Wald etwas einzuwenden. Wenn Du es also mit einem Waldstreifen „zumachst“ …