Problem:
Jemand würde gerne für seinen Kater eine schmale Holzleiste (leicht entfernbar) an seinem Balkon im 1.OG anbringen , damit der Kater die Möglichkeit hat Freilauf in den Garten darunter zu erhalten ohne dabei durch das Treppenhaus zu müssen. Dabei wird keine Änderung an der Hausfassade vorgenommen. Außerdem habe wurde zunächst mit den „betroffenen“ Untermietern Rücksprache gehalten, die wiederum ihr Einverständnis erteilt haben.
Das habe wurde genauso der Hausverwaltung mitgeteilt. Diese verweigert jedoch das Anbringen des Brettes, da das Sondernutzungsrecht (?) nicht zugeteilt werden kann.
Wo liegt hier bitte das Problem?! Was beleiben einem nun für Möglichkeiten? Etwa ein gemeinsames Schreiben mit schriftl. Zustimmung der anderen Mieter?
Jemand würde gerne für seinen Kater eine schmale Holzleiste
(leicht entfernbar) an seinem Balkon im 1.OG anbringen , damit
der Kater die Möglichkeit hat Freilauf in den Garten darunter
zu erhalten ohne dabei durch das Treppenhaus zu müssen.
Verstehe ich gut.
Dabei
wird keine Änderung an der Hausfassade vorgenommen.
Doch… eine optische.
Außerdem
habe wurde zunächst mit den „betroffenen“ Untermietern
Rücksprache gehalten, die wiederum ihr Einverständnis erteilt
haben.
Das ist gut.
Das habe wurde genauso der Hausverwaltung mitgeteilt. Diese
verweigert jedoch das Anbringen des Brettes, da das
Sondernutzungsrecht (?) nicht zugeteilt werden kann.
Das ist schlecht, denn diese darf dies verweigern… und die Eigentümer erst recht.
Wo liegt hier bitte das Problem?!
Schreibst du doch schon… es fehlt eine entscheidende Zustimmung.
Was beleiben einem nun für
Möglichkeiten?
Sehr beschränkte… von Überzeugungsarbeit zu leisten bis hin zum Auszug am besten in eine Erdgeschosswohung…
Etwa ein gemeinsames Schreiben mit schriftl.
Zustimmung der anderen Mieter?
Kommt drauf an ob sich die Hausverwaltung davon überzeugen lässt.
Hat der Mieter überhaupt ein Nutzungsrecht am Garten? Oder liegt das alleine bei der Wohung drunter?
Der Garten im Erdgeschoss wird nur durch den Mieter der zugehörigen Erdgeschosswohnung genutzt.
Was ist genau unter Sondernutzungsrecht zu verstehen?
Die einzige Option wäre also ein gemeinsames Schreiben der Mieter.
Das ist wirklich traurig…
Im Falle einer Anbringung ohne Erlaubnis drohen sicher Folgen wie Kündigung etc. …
Das heisst, dass der Mieter darüber den Garten gar nicht nutzen darf… also auch seine Katze nicht in diesen verbringen darf.
Ist zwar völlig idiotisch, weil diese wenn sie das Haus durch das Treppenhaus verlässt, sich auch dorthin begeben wird, dies aber rechtlich anders bewertet wird.
Kann der Mieter der Erdgeschosswohnung jemanden (der Katze) das Sondernutzungsrecht seines Gartens erteilen?
Danke schonmal für die bisherige Aufklärung.
Kann der Mieter der Erdgeschosswohnung jemanden (der Katze)
das Sondernutzungsrecht seines Gartens erteilen?Hi,
es geht hier primär doch nicht um das Nutzungsrecht des Gartens, sondern um jenes, die Fassade durch Anbringung einer Leiste optisch verändern zu wollen. Dies hat die WEG nach meinem Verständnis aber bereits abglehnt.
Dazuhin glaube ich nicht, dass die Hausverwaltung die
Eigentümer herzu befragt hat.
Das glaube ich auch nicht, der Weg wäre über den Vermieter/Eigentümer gewesen, der dann einen TOP auf der nächsten Eigentümerversammlung beantragt. Alternativ das Umlaufverfahren…
bei so etwas geht man am besten nach dem Motto
_ Nachher entschuldigen ist manchmal besser als vorher fragen _
vor.
Jetzt ist es schriftlich fixiert: Das Brett darf nicht aufgestellt werden. Ohne Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümerversammlung darf die Verwaltung einer solchen Änderung gar nicht zustimmen.
Hättest Du (im Einvernehmen mit den direkt betroffenen) das Brett aufgestellt (so groß ist das Kostenrisiko ja auch nicht), dann hättest Du dem Verwalter die Möglichkeit gegeben wegzuschauen.
Das Problem ist: Wenn es einer erlaubt bekommt, dann muss man es allen erlauben. Das will für so was niemand. Mit einem Einzelfall hätte wahrscheinlich kaum jemand ein Problem.
Da hast du recht… das lernt man auch beim Bund… erst machen und nachträglich gerüffelt werden ist immer besser als was zu tun was einem verboten wurde…