wir möchten in naher Zukunft einen kleinen Holzofen in unserem Wohnzimmer betreiben. Unser Kaminkehrer meinte dazu, wir müssten das jetzige Edelstahlrohr (Einbau 1995), welches nicht für Festbrennstoffe geeignet sei, entfernen und ein geeignetes Edelstahlrohr für Festbrennstoffe in den Kamin einziehen lassen.
Der Schorni hat das jetzige Rohr nicht angesehen. Woher weiss er, dass es nicht für Festbrennstoffe geeignet ist? Er wies mich noch auf den, dafür nötigen, passenden Querschnitt von 16 cm hin. Soweit so gut.
Unser Reihenmittelhäuschen (in Bayern) ist Bj. 1938 und wird momentan mit einem Gasbrenner, im Keller stehend, (Zentralheizung) beheizt. Der Schornstein befindet sich mittig des Hauses und ist ca. 9-11 m lang (Von Keller bis Dach). Die Feuerstelle, sprich der Holzofen, sollte im EG gesetzt werden.
---- Nun wüsste ich gerne, welche Kosten (im Allgemeinen) diesbezüglich auf uns zukommen. —
bin jtzt etwas verwirrt. Ihr wollt an den gleichen Schornstein die Gastherme im Keller und einen Holzofen im Erdgeschoss anschliessen? Habt ihr das mit dem Kaminkehrer auch so besprochen? Mehrfachbelegung des Kamins ist nicht so ohne weiteres möglich. Da bitte vorher genau mit dem Schornsteinfeger absprechen.
Die Preise für Edelstahlkamineinsätze nennt die jeder Baustoffhändler oder Heizungsinstallateur. Infos dazu eventuell beim Hersteller erfragen: Fa. Seibel und Reitz in Biedekopf - Breidenstein.
Gruß elmore
bin nicht so oft hier bei wer-weiss-was. Daher folgende Fragen: Zwei Züge, oder Anschluss an Heizungszug?
Wenn 1. Keine weiteren Probleme,
wenn 2. „Musst“ Du den Schornstinfeger hinzuziehen, egal ob der alte Zug 30 cm im Quadrat gemauert ist oder Edestahl mit 20, 16, oder 14 cm hat.
Einer meiner Vorredner hat richtigerweise gesagt: „Das“ nimmt der Schornsteinfeger ab. Oder Du machst den, meist teureren, Umweg uber die Baubehörde.
Aber selbst dann kann es Dir passieren, das Du Deinen Kaminofen nur mit „sachverständiger“ Stellungnahme betreiben darfst (Hier wieder Schonsteinfeger).
Geh´bitte gleich mit Deiner Forderung zum Schornsteinfeger, aber mit folgender Bitte: „Wir bitten um schriftliche Stellungnahme und gegebenenfalls Genehmigung oder Ablehnung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters für den „neuen“ Anschluss eines Kamins/Kaminofen/Allersbrenners/etc.“.