Holzschuppen für Gartengeräte und Brennholz

Hallo Ihr im Forum,
möcht mir einen Selbstgebauten Schuppen (Unterstand) an die Zaun-Grenze bauen für Gartengeräte mit Tür.

  1. Frage muss ich das Genehmigen lassen
    (Bauantrag-Vereifachtes Genehmigungsverfahren)mein Nachbarin ist leider nicht mein Fan und ich möchte Richtig Vorgehen -aber auch keine Schlafenden Hunde wecken.

  2. Frage wie groß muss ich eine Holzkonstruktion machen, wenn ich ca. 3-4m länge als Unterstand haben will wobei die Tief ca. 1,25m wären.
    Balken werden in der Erde mit Beton Ankern gesichert und die Ecken Verstrebt.
    Schneelast aber auch Wind sind jetzt meine Unbekannten was muss ich Berücksichtigen?
    Höhe ist ca. 1,80 Vorn und nach hinten abfallend.

Vielen Dank im Vorraus

Hallo, frag bitte beim Bauamt nach, bis zu welcher Größe keine
Baugenehmigung verlangt wird. In BaWü durfte früher ein Schuppen
oder Gartenbude 15 cbm nicht übersteigen, jetzt sind es m.W.
40 cbm. Die Bestimmungen unterliegen dem Landesrecht.
Der technische Teil betrifft ja auch die Statik. Hierzu möchte
ich keine Angaben machen . Gruß

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