Holzschutz,was darf man?

Hallo,ich bin gelernter schreiner und kann mir jetzt günstig eine halle anmieten.darf ich ohne meisterbrief
holzoberflächen restaurieren?heist türen,treppen,möbel usw.entlacken\schleifen\abbeizen und neu lackieren bzw. streichen?wie sieht es mit dem aufarbeiten alter möbel und deren verkauf aus?
im voraus mal besten dank für eure antworten

Hallo,
das ist eine juristische Frage, die nichts mit Fleckenentfernung zu tun hat, für die ich mich eingetragen habe :wink:
Aber schau mal zB auf dieser Seite, vielleicht findest Du da was:
http://www.gruendung24.biz/?gclid=CLfzoJCIwK0CFUhrfA…
Viel Erfolg!
Susanne

Sorry, diese Frage muß einem Rechtsverdreher gestellt werden, ich kenne mich nur etwas mit Holz aus.

Meinst Du, ob Du Dich ohne Meisterbrief als Schreiner/Restaurateur selbständig machen darfst?
Da würde ich bei der örtlichen Handwerkskammer nachfragen.

Hallo zurück
Das dürfte sogar ich als gelernte Krankenschwester…nur nicht ausbilden (oder schwarz arbeiten…:wink:
Also dann, viel Spass und Erfolg!
Gitti

Hallo!

Setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen IHK in Verbindung. Ihre Frage geht in eine rechtliche Bewertung über, daher kann von hier diese nicht beantwortet werden.

Gruß

Hallo eldanino,

es stellt sich die Frage, was die Handwerkskammer bzw. IHK einem Schreinergesellen an Tätigkeiten zugesteht (Tätigkeit mit oder ohne Eintrag in die Handwerkerrolle bzw. ohne Meisterprüfung).
Sollte die angestrebte Tätigkeit mit dem Handwerksrecht kollidieren, würde ich die Anmeldung eines Hausmeister-Gewerbes versuchen. Dort sind (kleine) Instandsetzungsarbeiten im Haushalt bzw. der Inneneinrichtung erlaubt (Liste hat jede internet-Seite von HWKn…

Viel Erfolg

Hallo,
ich würde mich an Deiner Stelle, bei der für Dich zuständigen Handwerkskammer genau erkundigen, was Du tun darfst. Soweit ich weis ist das kostenlos.

Grüße Nelie

Hallo Eldanino,

die von Ihnen beabsichtigten Tätigkeiten im Bereich der Holzbearbeitung fallen in die Bereiche des Malers und Lackierers sowie Tischlers/Schreiners. Zur selbständigen Ausübung dieser Berufe bedarf es laut Liste A der HwO generell des Meisterbriefes.

Aber lt. Anl. B Abschnitt 1 der HwO können diese Handwerke auch mit einer Berechtigung ohne Meisterbrief ausgeübt werden. Dies wurde zur leichteren Selbständigkeit von Gesellen mit Berufserfahrung beschlossen.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten, und zwar:

Die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO (Altgesellenregelung).

Hiernach erhält ein Geselle eine Ausübungsberechtigung, wenn er eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden Gewerbe oder in einem mit dem verwandten Gewerbe oder eine in einem dem zu betreibenden Gewerbe entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in diesem Beruf eine Tätigkeit von insgesamt 6 Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt 4 Jahre in leitender Stellung.
Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind.
Die weiteren Ausführungen hierzu können Sie in der HwO nachlesen. Die Handwerksordnung finden Sie im Internet.

Ich weiß nicht, welche Voraussetzungen Sie mitbringen und ob diese Ausnahmeregelungen für Sie infrage kommen.
Die Meisterpflicht ist im Rahmen der EU generell gelockert worden. Wenn Sie die genannten Voraussetzungen mitbringen, dürfte das Erhalten einer Ausübungsberechtigung für den Schreinerberuf keine Schwierigkeiten bereiten. So ist es mir zumindest aus Baden-Württemberg bekannt. Sie müssten dann aber als Tätigkeitsbereich Schreinerarbeiten angeben,
da dies Ihr erlernter Beruf ist, in dem Sie sich auch Ihr Wissen angeeignet haben. Das Restaurieren alter Möbel fällt ja darunter.

Die andere Möglichkeit ist eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO.
Hier heißt es im Gesetz: In Ausnahmefällen ist eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (Ausnahmebewilligung) zu erteilen, wenn die zur selbständigen Ausübung des von dem Antragsteller zu betreibenden Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind; dabei sind auch seine bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn die Ablegung der Meisterprüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach für ihn eine unzumutbare Belastung bedeuten würde. Ein Ausnahmefall liegt auch dann vor, wenn der Antragsteller …usw (weitere Einzelheiten lesen Sie bitte im Gesetzestext nach).
Hier müssen “mehrere Jahre” Berufserfahrung, sowie ein Grund nachgewiesen werden, weshalb man keine Meisterprüfung mehr ablegen kann.
Für diese Ausnahmegenehmigung der HWK muss eine Prüfung ablegt und damit meisterähnliches Können/Wissen nachgewiesen werden. Die Gebühr dafür soll sich auf 1000 bis 1500 Euro belaufen. Ich kann jedoch nicht mit Sicherheit sagen, ob dieser Betrag tatsächlich stimmt.
Unter Anlage B zur Handwerksordnung finden Sie auch ein Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerks- oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können. (§ 18 Abs. 2) Ohne Nachweis einer Meisterprüfung oder Ausnahmebewilligung

Hier ist unter Abschnitt 2 I 6 Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden) aufgeführt.
Darunter ist nicht direkt die Arbeit zu verstehen, die Sie ausführen wollen. Aber wie weit hier die Auslegung gehen darf bzw. wie es mit Kontrollen seitens der Handwerkskammer aussieht, vermag ich leider nicht zu beantworten.

Wenn Sie dies alles nicht weiter bringt und Sie es sich leisten können, wäre es evtl. sinnvoll, Rat bei einem auf Handwerksrecht spezialisierten Anwalt einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

Agapornis

Hallo,

da kann ich leider nicht helfen.
Vielleicht weiß ja Google etwas?

Hallo, ich an deiner Stelle würde die Handwerkskammer fragen, was da möglich ist. Parallel kann man die Industrie- und Handelskammer fragen, welche Dienstleistungen möglich sind.
Das alles, was du auflistest, keinesfalls ohne angemeldetes Gewerbe veranstalten!!
Gruß W.

Hallo,

genau das sollten Existenzgründer ohne Meisterbrief tun ! Fundierten Rat einholen !

Was mich aber im Forum immer wieder wundert ist, dass alle glauben, nur die Handwerkskammern seien zuständig und könnten Hilfe bieten.

Ein Ratschlag, wie etwa die Handwerkskammer zu fragen, wenn man sich ohne Meisterbrief selbständig machen möchte, treibt mir dann jedoch die Tränen in die Augen !

Nehmen wir an, du hast einen tollen Garten, mit tollen Blumen und Gemüse ! Würdest du nun eine Ziege in den Garten stellen, damit diese auf deinen Garten aufpasst ???

Nun mal wirklich!!!

Googel doch mal zu Handwerkskammern, Ausnahmebewilligung, usw. du wirst Hunderte von Seiten finden, wo genau Handwerkskammern verhindern wollen, dass man sich ohne Meisterbrief selbständig macht !!!

Oder besser: ruf doch einmal bei der Handwerkskammer an. Die werden dir erzählen, dass ohne Meisterbrief nichts geht.

Das, obwohl nach deutschem Recht und Gesetz auch „Vollhandwerk“ ohne Meisterbrief durchgeführt werden darf.

Dazu gibt es sogar höchstrichterliche Rechtsprechung ! Aber die Handwerkskammern ignorieren das ganz einfach!!!

Im Handwerk kannst du fast alles, du musst es nur genau und fundiert planen, sonst gibt es Ärger.

ohne Meisterbrief geht im Handwerk fast alles.

Selbständigkeit ohne Meisterbrief.

Fakt ist, dass man nach deutschem Recht und Gesetz in fast allen Handwerksberufen auch ohne Meisterbrief selbständig tätig sein darf und auch vollhandwerkliche Arbeiten durchführen kann.

Dies ist in der Handwerksordnung eindeutig geregelt und gilt für alle Bundesländer.

Dafür gibt es in Deutschland bereits Tausende von Beweisen, - nämlich Firmen, die legal vollhandwerkliche Handwerksarbeiten ohne Meisterbrief anbieten.

Man benötigt also weder einen Meisterbrief noch einen Gesellenbrief. (Arbeiten die man Kunden anbieten will sollte man natürlich beherrschen.)

Probleme die sich hier für Handwerker auftun sind meist Folgende:

1.) Handwerkern fehlt es meist an der Zeit, die gesetzlich vorhandenen Möglichkeiten rechtssicher zu recherchieren und auf ihr Vorhaben abzustimmen. Meist fehlt es vor der Existenzgründung auch an Geld um diese Aufgabe etwa von einem Anwalt oder Unternehmensberater durchführen zu lassen.

2.) Handwerkskammern beraten nur im Sinne der Erhaltung des Meisterbriefs. Regelmäßig wird bei den Handwerkskammern so getan, als wäre das Arbeiten – die Selbständigkeit im Handwerk nur mit Meisterbrief möglich. Dies, obwohl die Handwerkskammern als öffentlich rechtliche Institutionen die Aufgabe haben das gesamte Handwerk zu fördern, - also auch die Handwerker, die ohne Meisterbrief im Handwerk selbständig sein wollen. Es wird aber einfach so getan, als gäbe es die Möglichkeit nicht, auch ohne Meisterbrief im Handwerk tätig zu sein.

Was passiert hier oftmals:

Die Handwerkskammern legen den Existenzgründern ohne Meisterbrief Steine in den Weg und zeigen solche Unternehmer auch noch wegen unerlaubter Handwerksausübung und Schwarzarbeit an. (Das Internet ist voll von solchen Themen.)

Dies, obwohl der Gesetzgeber gemäß Handwerksordnung das Arbeiten im Handwerk auch ohne Meisterbrief eindeutig geregelt hat. Es ist unfassbar, dass der Gesetzgeber hier nichts gegen solche Handwerkskammern unternimmt, die sich derart Gesetzeswidrig verhalten.

Was sollten Handwerker unbedingt tun, wenn sie ohne Meisterbrief im Handwerk vollhandwerkliche Arbeiten anbieten wollen:

1.) Gut recherchieren und ggfs. entsprechende Hilfe im Internet besorgen, Beispiel:

www.ohnemeisterbrief.de

2.) Wer dennoch unsicher ist, ggfs. Unternehmensberater oder Rechtsanwalt beauftragen.

3.) Wer dann sein Vorhaben genau auf die Vorschriften der Handwerksordnung abgestimmt hat und handwerkliche Arbeiten ohne Meisterbrief legal durchführt, der sollte sofort, - sobald eine Handwerkskammer droht, - alles in Bewegung setzen um sich dagegen zu wehren. Den Fall genau schildern und an sämtliche Landtags – und Bundestagsabgeordnete, sowie das Wirtschaftsministerium. Das reicht in der Regel als Mail. (bekommt man meist auf den Seiten der Bundesländer und – oder der Bundesregierung.) Da CDU und FDP den Meisterbrief meist befürworten, würde ich hier ausschließlich die Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken anschreiben.

Fakt ist also, dass man im Handwerk ganz legal ohne Meisterbrief arbeiten darf. Man muss es nur gut recherchieren und durchsetzen. Wer diesen Willen hat, der kann es auch schaffen.

Meine Ausführungen – Antworten stellen keine Rechtsberatung dar. Ich nehme hier lediglich Stellung zu Themen die mich interessieren und wie sich diese aus meiner speziellen Sicht darstellen. Ich mache damit von meinem Recht der freien Meinungsäußerung gebrauch.