Wir haben (NRW) vor 2 Jahren an unser Haus einen Carport 5m breit x 9m lang angebaut. Dieser steht nun auf der Grundstücksgrenze. Hinter dem Carport habe ich immer noch Platz und würde diese gerne für einen Brennholzunterstand nutzen. Damit liege ich ja definitiv über den 9m Länge. Bringt es mir etwas wenn ich zwischen Carport und Unterstand Platz lasse oder darf ich diesen Unterstand auf keinen Fall an diese Stelle bauen?
breit x 9m lang angebaut. Dieser steht nun auf der
Grundstücksgrenze. Hinter dem Carport habe ich immer noch
Platz und würde diese gerne für einen Brennholzunterstand
nutzen. Damit liege ich ja definitiv über den 9m Länge. Hallo Goofy77,
sorry - kenne mich mit der Rechtslage in NRW null aus.
Viel Erfolg und Gruß
Barry!
Eine schwierig zu beantwortende Frage, da es sich hier um Ermessensspielraum handelt.
Entscheidend wird sein, ob und wie der Nachbar hiervon betroffen ist und ob er mit dem Unterstand grundsätzlich einverstanden ist.
Wenn sich der Nachbar ärgert, wird er versuchen, dagegen Einspruch einzulegen. Ich würde versuchen, mit dem Nachbarn eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Auf alle Fälle muss zwischen dem Carport und dem Unterstand eine Abstandsfläche bestehen, da er sonst zur Länge des Carports hinzu gerechnet werden muss und dann gegen geltendes Baurecht verstößt. Wie groß dieser Abstand sein muss kann ich nicht beurteilen. Ich würde mindestens einen Meter Abstand halten.
Im Zweifel würde ich beim zuständigen Bauamt anfragen. Es kann aber durchaus sein, dass von dort eine grundsätzliche Ablehnung erfolgt.