mietrecht, holzwurm, was tun?
von loewas (26.5.2000 19:52 Uhr)
hallo,
nach 6 monate in der wohnung haben wir nun festgestellt das unsere wohnung ist voll mit den holzwurm. es ist auch viel gebalk da und die fühlen sich richtig wohl bei uns.
könnten wir die wohnung fristlos kündigen?
was kann der vermieter eigentlich gegen die würmer tun, geht das nur mit chemie weg`.
ausserdem ist die wohnung schon von anfang an voll mit motten, die leben wohl auch in dem holz und fühlen sich richtig heimisch. manchmal sind bis zu 20 aufeinmal an der decke.
Bei dem von euch geschildertem Problem handelt es sich eindeutig um einen Mangel an der Mietsache. Wichtig ist es jetzt, keine Zeit zu vergeuden, was später zu Problemen führen kann, und den Vermieter auf die Mängel hinzuweisen, damit dieser die Möglichkeit hat, die Mängel abzustellen.
Nach dem Gesetz ( §§ 535,536 BGB) ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Das heißt, daß Ihr einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel habt. Wie der Vermieter das anstellt, kann jedoch nicht euer Problem sein.
Der oder die Vermieter sind also vom Mangel in Kenntnis zu setzen. Am besten schriftlich. Sollte der Vermieter auf das erste Schreiben keine Reaktion zeigen, solltet Ihr in einem zweitem Schreiben eine Frist setzen und Mietkürzung androhen. Anspruch auf Mietkürzung besteht nach der allgemeinen Rechtsprechung jedoch nur, wenn zwischen der Feststellung des Mangels und der Androhung zur Mietkürzung nicht all zuviel Zeit vergangen ist.
Sollte der Vermieter auch hier nur unzureichend reagieren ist eine letze Frist zu setzen und die Androhung hiernach, den Mangel selber zu beheben zu lassen und die Kosten hierfür nötigenfalls gerichtlich einzuklagen. Eine fristlose Kündigung ist eventuell wegen gesundheitlicher Gefährdung möglich.