Home office inoffizell - steuerlich absetzbar?

Hallo,

Angenommen, jemant arbeitet im Home Office. Der direkte Vorgesetzte weiss das auch. Leider ist es in der Firma nicht erlaubt ein Home Office zu haben und der direkte Vorgesetzte sagt er wisse von dem Ganzen nur „inoffiziell“. Er sagt offiziell weiss er von nichts.

Wie sieht das bei der Steuererklärung aus? Brauchet man da einen Beweis dafür, dass man ein Home Office hat (z.B ein Dokument der Firma)?

Gruss,
Mark

Angenommen, jemant arbeitet im Home Office.

welche tätigkeiten werden in der firma erledigt und welche im „home office“ ?

gruß inder

Hallo,

es wird alles von zu hause aus erledigt. Es gibt keinen Arbeitsplatz in der Firma.

Es geht nicht darum, ob es zusteht, sondern darum ob man es beweisen muss, wenn es nicht offiziell ankerannt ist…

Es geht nicht darum, ob es zusteht, sondern darum ob man es
beweisen muss, wenn es nicht offiziell ankerannt ist…

kommt auf den SB an. wenn ich die veranlagung machen würde, und würde sehen, dass keine fahrten wohnung-arbeitsstätte angegeben sind, dann wäre das ja durchaus plausibel, dass ein heimarbeitsplatz vorliegt.

mit einer entsprechenden anlage, auf der oben steht „ermittlung kosten heimarbeitsplatz“ und einer kostenaufstellung, die keine rückfragen generiert, wird die sache höchstwahrscheinlich ohne rückfragen durchgehen.

wenn nun doch eine rückfrage nach einer bestätigung des arbeitgebers erfolgt, kann man diese ohne rückantwort verstreichen lassen. die kosten werden dann auch nicht berücksichtigt.

auch nicht unwahrscheinlich ist, dass der SB beim finanzamt den bescheid ohne rückfrage und ohne berücksichtigung der kosten ergehen lässt, da keine bescheinigung des AG da war. dann passiert auch weiter nix…

gruß inder