Es geht nicht darum, ob es zusteht, sondern darum ob man es
beweisen muss, wenn es nicht offiziell ankerannt ist…
kommt auf den SB an. wenn ich die veranlagung machen würde, und würde sehen, dass keine fahrten wohnung-arbeitsstätte angegeben sind, dann wäre das ja durchaus plausibel, dass ein heimarbeitsplatz vorliegt.
mit einer entsprechenden anlage, auf der oben steht „ermittlung kosten heimarbeitsplatz“ und einer kostenaufstellung, die keine rückfragen generiert, wird die sache höchstwahrscheinlich ohne rückfragen durchgehen.
wenn nun doch eine rückfrage nach einer bestätigung des arbeitgebers erfolgt, kann man diese ohne rückantwort verstreichen lassen. die kosten werden dann auch nicht berücksichtigt.
auch nicht unwahrscheinlich ist, dass der SB beim finanzamt den bescheid ohne rückfrage und ohne berücksichtigung der kosten ergehen lässt, da keine bescheinigung des AG da war. dann passiert auch weiter nix…
gruß inder