Homebased-Mitarbeiter autom. Hotel bei Firmenbesuc

Hallo Forum,

ein Homebased-Mitarbeiter Vollzeit festangestellt.

Kann er, wenn er die Firma besucht sich automatisch ein Hotel zur
Übernachtung buchen, oder muss er sich das jedesmal genemigen lassen?
Strecke hin und zurück ca. 700km?

Oder anders ausgedrückt: ist es ihm zuzumuten dass er die 700km
an einem Tag bewältigt + der Zeit in der Firma?

Danke für Antworten,
Robert

es gibt sicher einen triftigen grund weshalb du nicht das offensichtlich naheliegende tust und das mit deinem ag einfach klärst.

es gibt sicher einen triftigen grund weshalb du nicht das
offensichtlich naheliegende tust und das mit deinem ag einfach
klärst.

ja

Hallo Robert,

Kann er, wenn er die Firma besucht sich automatisch ein Hotel
zur Übernachtung buchen

Ja!

oder muss er sich das jedesmal genemigen lassen?

Nein!

Oder anders ausgedrückt: ist es ihm zuzumuten dass er die
700km an einem Tag bewältigt + der Zeit in der Firma?

Hängt von der Zeit in der Firma ab (betriebliche, tarifliche und gesetzliche Arbeitszeitgrenzen)

Gruß
wilbert

P.S.: ich hoffe Du fragst uns jetzt nicht, ob Dein AG Hotel, Sprit und Fahrzeit bezahlt :smile:

Hallo Robert,

Kann er, wenn er die Firma besucht sich automatisch ein Hotel
zur Übernachtung buchen

Ja!

Auf eigene Rechnung kann er das gewiss.

oder muss er sich das jedesmal genemigen lassen?

Nein!

Woher diese Erkenntnis, ohne zu wissen was arbeitsvetragsmässig geregelt ist?

Oder anders ausgedrückt: ist es ihm zuzumuten dass er die
700km an einem Tag bewältigt + der Zeit in der Firma?

Hängt von der Zeit in der Firma ab (betriebliche, tarifliche
und gesetzliche Arbeitszeitgrenzen)

Wenn überhaupt, dann gibt es die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen und falls es betriebliche oder tariflich geben sollte, dann dürfen die jedenfalls nicht die gesetzlichen überschreiten!

Gruß
wilbert

P.S.: ich hoffe Du fragst uns jetzt nicht, ob Dein AG Hotel,
Sprit und Fahrzeit bezahlt :smile:

Das könnte bei der genannten Kmzahl aber durchaus der Fall sein.
ramses90

Hai!

Oder anders ausgedrückt: ist es ihm zuzumuten dass er die 700km
an einem Tag bewältigt + der Zeit in der Firma?

Ich erwarte von meinen Mitarbeitern das sie spätestens um 9:00 Uhr
da sind und frühestens um 17:00 Uhr wieder verschwinden, wie lange
sie zur Arbeitsstätte brauchen ist mir eigentlich egal.

Von daher würde ich sagen, solange wir nicht Arbeitsvertrag,
ggf. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen kennen ist die Frage
nicht zu beantworten.

Der Plem

Hi,

ich reiche einfach nach dem Besuch in der Firma die Kosten als Reisekosten ein und gut ist (Entfernung 300 km).
Allerdings ist deine Frage so nicht zu beantworten - könnte mir durchaus vorstellen, dass man hierzu Aussagen im Arbeitsvertrag treffen kann. Wenn das nicht der Fall ist, hilft einfach Fragen und wenn Du den Chef nicht direkt fragen willst, dann geh doch über die Sekretärin - ein entsprechendes Verhältnis vorausgesetzt.
GRüße

Hallo ramses90

oder muss er sich das jedesmal genemigen lassen?

Nein!

Woher diese Erkenntnis, ohne zu wissen was
arbeitsvetragsmässig geregelt ist?

Die Antwort darauf gabst Du Dir selbst

Auf eigene Rechnung kann er das gewiss.

Hängt von der Zeit in der Firma ab (betriebliche, tarifliche
und gesetzliche Arbeitszeitgrenzen)

Wenn überhaupt, dann gibt es die gesetzlichen
Arbeitszeitgrenzen und falls es betriebliche oder tariflich
geben sollte, dann dürfen die jedenfalls nicht die
gesetzlichen überschreiten!

Kannst Du das belegen? M.E. können tarifliche Grenzen die gesetzlichen durchaus überschreiten. Und warum sollen tarifliche und betriebliche für die Frage nicht relevant sein? Weist Du mehr als wir?

P.S.: ich hoffe Du fragst uns jetzt nicht, ob Dein AG Hotel,
Sprit und Fahrzeit bezahlt :smile:

Das könnte bei der genannten Kmzahl aber durchaus der Fall
sein.

Ja. Wir können ihm das nur nicht beantworten.

Gruß
wilbert

Kannst Du das belegen? M.E. können tarifliche Grenzen die
gesetzlichen durchaus überschreiten. Und warum sollen
tarifliche und betriebliche für die Frage nicht relevant sein?
Weist Du mehr als wir?

Insofern, dass das Bundesrecht und darunter fällt das ArbZG, nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmer durch einen Tarifvertrag geändert werden kann und darf.
ramses90

Gruß
wilbert