angenommen jemand ersteigert ein Haus in einer Zwangsversteigerung.
Dieses Haus wurde vorher von einem Firmenbesitzer in einem Industriegebiet als Wohnhaus genutzt, neben diesem Gebäude steht separat das Firmengebäude.
Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass im Industriegebiet nur der wohnen darf, der eine Firma zu beaufsichtigen hat oder für dessen Sicherheit zuständig ist, so natürlich auch in diesem Fall.
In der Zwangsversteigerung wurden jedoch beide Objekte getrennt voneinander versteigert und auf diese Situation in einem Industriegebiet nicht explizit darauf hingewiesen.
Angenommen der Ersteigerer hat von seiner Firma bei der er angstellt ist ein 100% Home-Office Arbeitsplatz und ist als Gebietsleiter für ein Bundesland zuständig.
Zwei Räume in dem ersteigerten Haus würden für diesen Beruf von Nöten sein.
Reicht das, um regulär in einem Industriegebiet wohnen zu dürfen und somit die Wohnung ordnungsgemäß bewohnen zu dürfen?
Oder müsste man selbstständig oder zwingend eine eigene Firma führen?