Homeoffice-Wohnhaus im Industriegebiet?

angenommen jemand ersteigert ein Haus in einer Zwangsversteigerung.
Dieses Haus wurde vorher von einem Firmenbesitzer in einem Industriegebiet als Wohnhaus genutzt, neben diesem Gebäude steht separat das Firmengebäude.

Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass im Industriegebiet nur der wohnen darf, der eine Firma zu beaufsichtigen hat oder für dessen Sicherheit zuständig ist, so natürlich auch in diesem Fall.

In der Zwangsversteigerung wurden jedoch beide Objekte getrennt voneinander versteigert und auf diese Situation in einem Industriegebiet nicht explizit darauf hingewiesen.

Angenommen der Ersteigerer hat von seiner Firma bei der er angstellt ist ein 100% Home-Office Arbeitsplatz und ist als Gebietsleiter für ein Bundesland zuständig.
Zwei Räume in dem ersteigerten Haus würden für diesen Beruf von Nöten sein.
Reicht das, um regulär in einem Industriegebiet wohnen zu dürfen und somit die Wohnung ordnungsgemäß bewohnen zu dürfen?

Oder müsste man selbstständig oder zwingend eine eigene Firma führen?

Hallo!

Ich sehe da eher schwarz !

Die Auflagen sind strikt. Es darf dort nicht gewohnt werden. Punkt.

Ausnahme wurde kurz angerissen, typisch Betriebwohnung für Firmeninhaber oder Hausmeister. Es muss aber einen betrieblichen Grund geben, dort zu wohnen.

Und da ist es schon etwas seltsam, Betriebsgelände und Werkswohnung/Haus werden getrennt zwangsversteigert. Denn das Haus wäre ja fast wertlos ohne das Firmengelände, weil ohne es ist es nicht nutzbar. In jedem Fall nicht zu Wohnzwecken.

Und die Einrichtung eines Betriebs in dem Haus um dann so darin auch wohnen zu dürfen ?
Warum sollte das zulässig sein ? Es ist nicht betriebsbedingt notwendig.

Man könnte wohl einen Betrieb oder ein Büro dort unterhalten. Aber nicht wohnen.

Warum muss das bei Versteigerung gesagt werden ? Man weiß oder könnte es wissen, es ist Industriegebiet. Da gelten Auflagen.

Beispiel: Man ersteigert ein leeres Grundstück im Gewerbe- oder gar Industriegebiet. Niemand sagt einem da, er dürfte da keine Wohnhäuser bauen.

Mfg
duck313

Hallo!

Ich sehe da eher schwarz !

Die Auflagen sind strikt. Es darf dort nicht gewohnt werden.
Punkt.

Ausnahme wurde kurz angerissen, typisch Betriebwohnung für
Firmeninhaber oder Hausmeister. Es muss aber einen
betrieblichen Grund geben, dort zu wohnen.

Und da ist es schon etwas seltsam, Betriebsgelände und
Werkswohnung/Haus werden getrennt zwangsversteigert. Denn das
Haus wäre ja fast wertlos ohne das Firmengelände, weil ohne es
ist es nicht nutzbar. In jedem Fall nicht zu Wohnzwecken.

Und die Einrichtung eines Betriebs in dem Haus um dann so
darin auch wohnen zu dürfen ?
Warum sollte das zulässig sein ? Es ist nicht betriebsbedingt
notwendig.

Man könnte wohl einen Betrieb oder ein Büro dort unterhalten.
Aber nicht wohnen.

Warum muss das bei Versteigerung gesagt werden ? Man weiß
oder könnte es wissen, es ist Industriegebiet. Da gelten
Auflagen.

Beispiel: Man ersteigert ein leeres Grundstück im Gewerbe-
oder gar Industriegebiet. Niemand sagt einem da, er dürfte da
keine Wohnhäuser bauen.

Und gibt es da nicht irgendeine Regelung, die besagt, dass das, was verkauft wird, auch zum offensichtlichen Zweck geeignet sein muss. Ich erinnere mich, irgendwo etwas über einen versteigerten Aufsitzmäher gelesen zu haben, welcher sich als „nicht funktionsfähiges Ausstellungsstück“ heraus stellte und -da Nachbesserung nicht möglich war- zurück genommen werden musste. Wäre nicht hier vergleichbar zu verfahren?

Greetz
Der Kater

Zunächst einmal wäre zu klären,ob es wirklich ein Industriegebiet nach Baurecht ist.
Vielfach werden Gewerbe-oder Mischgebiete so bezeichnet,obwohl sie es Baurechtlich nicht sind.

Baunutzungsverordnung
"§ 9 Industriegebiete
(1) Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von
Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten
unzulässig sind.

hi,

Und gibt es da nicht irgendeine Regelung, die besagt, dass
das, was verkauft wird, auch zum offensichtlichen Zweck
geeignet sein muss.

das Haus ist geeignet, nur der Käufer erfüllt die Bedingungen scheinbar nicht.

Beispiel KFZ: kaufen ja, fahren ohne Führerschein nein.

grüße
lipi

Hallo,

vielleicht hilft dies: http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnhaus-im-Gewerbeg…

Gruß Merger

Ist kein Industriegebiet, ist ein Gewerbegebiet!

wenn man das als Bürogebäude deklariert?
Aufgrund der Home-Office-Tätigkeit könnte man 50% Geschäftsnutzung angeben.
Reicht das dann aus?

Idee: Kleingewerbe anmelden, z.B. alte Möbel rastaurieren. Dafür benötigt man viel Platz, Werkstatt, Anhänger, ggf. Ausstellungsraum.
Ginge das rein rechtlich?