Hallo JvH,
das geht in die Richtung Rechtsberatung und von daher weise ich der Vollständigheit halber darauf hin, dass dies keine ist.
Städte/Kommunen/etc. haben Anspruch auf ihre Bezeichnungen (z.b. regensburg.de), sicher noch in Verbindung mit dem Zusatz „stadt“, „land“, „gemeinde“, etc., weil damit der Eindruck entstehen könnte, dass der Webauftritt der genannten Stadt/Kommune/etc. gemeint sein könnte. Ansonsten kann man seine Firma prinzipiell nennen, wie man will, und auch beispielsweise einen Städtenamen mit einpacken - hier haben meines Wissens Städte kein Mitspracherecht und hier hätte ich auch keine Bedenken eine Domain zu registrieren. Der Zusatz der Stadt/Kommune beschreibt in dem Fall, wo das Unternehmen ansässig ist und dient in dem obigen Beispiel zur Unterscheidung anderer Gartengestaltungsunternehmen, solche Domains (Berufsbezeichnung und dahinter die Stadt) sind haufenweise im Internet zu finden. Von daher würde ich persönlich sagen, dass ein Amt keinen Anspruch auf die Domain hat. Gerade in Bezug auf „Gartengestaltung“, was Land/Kreis/Kommune nicht gewerblich anbieten, wäre ich hier unbesorgt. Gutes Beispiel: anwalt-regensburg.de .
Herzliche Grüße
WDM