Homepage Domain reservieren

Hi
ich möchte eine Domain reservieren.
Bei dem Namen schwebt mir eine Kombination aus Business & Region vor.

Bsp.
Business = Gartengestaltung
Region = Bernkastel-Kues

Domain = www.gartengestaltung-bernkastel-kues.de oder .eu, .com, .org etc.

Haben Land, Kreis, Kommune einen Anspruch auf deratige Bezeichnungen?

Besten Dank für eure Hilfe.

Gruß

JvH

Hallo JvH,

das geht in die Richtung Rechtsberatung und von daher weise ich der Vollständigheit halber darauf hin, dass dies keine ist.

Städte/Kommunen/etc. haben Anspruch auf ihre Bezeichnungen (z.b. regensburg.de), sicher noch in Verbindung mit dem Zusatz „stadt“, „land“, „gemeinde“, etc., weil damit der Eindruck entstehen könnte, dass der Webauftritt der genannten Stadt/Kommune/etc. gemeint sein könnte. Ansonsten kann man seine Firma prinzipiell nennen, wie man will, und auch beispielsweise einen Städtenamen mit einpacken - hier haben meines Wissens Städte kein Mitspracherecht und hier hätte ich auch keine Bedenken eine Domain zu registrieren. Der Zusatz der Stadt/Kommune beschreibt in dem Fall, wo das Unternehmen ansässig ist und dient in dem obigen Beispiel zur Unterscheidung anderer Gartengestaltungsunternehmen, solche Domains (Berufsbezeichnung und dahinter die Stadt) sind haufenweise im Internet zu finden. Von daher würde ich persönlich sagen, dass ein Amt keinen Anspruch auf die Domain hat. Gerade in Bezug auf „Gartengestaltung“, was Land/Kreis/Kommune nicht gewerblich anbieten, wäre ich hier unbesorgt. Gutes Beispiel: anwalt-regensburg.de .

Herzliche Grüße
WDM

Grundsätzlich sollte bei rechtlichen Einzelfragen immer ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Die Gerichte haben Städte bisher nur Domains, die aus dem Städtenamen und .de bestanden, zugesprochen.

Eine Ortsbezeichung in Verbindung mit einem anderen Begriff wurde meines Wissens von keinem Gericht in Deutschland aus namensrechtlichen Gründen kritisiert. Domains wie ramueller-muenchen.de gibt es häufig. Sobald aber die Formulierung den Eindruck erweckt, man habe in der in der Domain erwähnten Stadt das Monopol auf einen bestimmten Geschäftszweig, kann unter Umständen ein solcher Domainname wettbewerbsrechtlich problematisch sein.

Die Domain „gartengestaltung-bernkastel-kues.de“ als Beispiel enthält zwei Bindestriche.

Ich würde vorsichtshalber auch:
gartengestaltungbernkastelkues.de
gartengestaltung-bernkastelkues.de

ebenfalls registrieren, um den gesamten Traffic dieses Begriffs zu bekommen.

Hans-Peter Oswald
http://www.domainregistry.de