Homepage erstellt danach Kündigung

Kurz zur Sachlage…

ich war seit 2 Jahren für ein Unternehmen tätig.
Verstand mich immer gut mit dem Chef und hatte aufgrund, der damalig sehr schlechten Homepage die Idee in meiner Freizeit ein neue Homepage für die Firma zu entwickeln.
Dies tat ich dann auch unentgeltlich in meiner Freizeit. Es gibt keine Verträge über diesen Auftrag und auch sonst nichts. 
Als ich die Homepage fertig hatte (Meine Texte, Ideen und Grafiken), wurde diese über Wix.de online gestellt und der Chef übernahm die Kosten der Domain.

Nun zu meinem Problem.

Die Firma befindet sich aktuell in der vorläufigen Insolvenz und wird ab 01.02 unter neuer Führung ( Firmenkauf) weiterlaufen, jedoch ohne mich, da ich ab dem 01.02 nicht mehr teil des Unternehmens bin.

Kann ich die Homepage mit einem Baustellenschild versehen und meine selbst entwickelte Seite löschen?

Der neue Geschäftsführer würde selbstverständlich von mir die Logindaten erhalten, um eine neue Homepage zu entwickeln.

Danke für eure Hilfe

Wenn der neue Geschäftsführer die Webseite noch nicht gesehen hat, seh ich da kein Problem wenn du diese unauffällig verschwinden lässt.

Frage gehört ins Brett ‚Rechtsfragen‘
owT

Wenn der neue Geschäftsführer die Webseite noch nicht gesehen
hat
, seh ich da kein Problem wenn du diese unauffällig
verschwinden lässt.

Der müßte aber sehr,sehr blauäugig sein!

  • auch gruß- und namenlos -

Wenn der neue Geschäftsführer die Webseite noch nicht gesehen
hat
, seh ich da kein Problem wenn du diese unauffällig
verschwinden lässt.

Der müßte aber sehr,sehr blauäugig sein!

Das ist doch alles möglich.
Was soll er aber mit der HP seines Vorgängers, wenn er NICHT blauäugig ist?
Es ist doch keine Kunst, einen neuen Namen zu sichern.

Ist ja nicht jeder eine Teekanne.

Tilli

Wie „unschlau“ muss ein neuer Geschäftsführer eigentlich sein, dass er nicht einmal bemerkt, dass Domain- und Webspacekosten für eine eigene Internetseite laufen ?

Er WIRD also mitbekommen, dass da etwas nicht stimmen kann.
Über das Rechtliche schweige ich mich aus, damit das hier erhalten bleibt.

Wenn mir ein Webspace gehört, verlange ich natürlich sofort alle Zugangsdaten. Zudem prüfe ich, ob es vorher andere Inhalte gab als ich jetzt sehen kann.
Mit Übernahme der Firma sind alle Aktiva und Passive in den neuen Besitz übergegangen. Besitzrechte anderer sind von ihnen nachzuweisen.

Ein Urheberrecht ist unabhängig vom Nutzungsrecht. Der Urheber kann dem Nutzer ja ein Nutzungsrecht erteilt haben.
Einer von beiden Seiten sollte jetzt etwas „vorzuweisen haben“. Eine „Selbsthilfe“ ist immer besonderen Bedingungen unterworfen. … und weiter gehts im Rechtsbereich *zwinker*