unter welchen Paragraph im UStG fällt die Homepage-Erstellung?
Genaugenommen geht es darum, wer Steuerschuldner ist, wenn ein inländischer Unternehmer eine Homepage für einen Unternehmer in einem EU-Mitgliedsstaat oder für einen Unternehmer im Drittland erstellt.
In keinem Infomaterial / Gesetz wird dies ausdrücklich genannt. Fällt das eher unter Werbeleistung oder unter auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung?
In keinem Infomaterial / Gesetz wird dies ausdrücklich
genannt. Fällt das eher unter Werbeleistung oder unter auf
elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung?