Hallo
Ich bin schon seit längerem Stammgast in einer Billardkneipe.
Nun möchte ich, für diese Kneipe eine Homepage machen, da ich mich ganz gut mit PHP, HTML und co. auskenne!
Ich habe mich mit denen darauf geeinigt, dass sie mich nicht dafür bezahlen, sondern ich Freispiele ect. bekomme.
Die Homepage würde auf meinem Server laufen und auch die Domain würde auf mich registriert werden (whois = mein Name)
Im Impressum würde ich natürlich den Inhaber der Kneipe namentlich und mit Adresse benennen, sowie auch meinen Namen als Domaininhaber, aber nicht Kneipeninhaber.
Jetzt meine Frage:
Gibt es ein Schreiben, was wir beide (Der Kneipenbesitzer und ich) unterschreiben, so dass ich abgesichert bin? Sozusagen, das ich ein offizieller Vertreter der Kneipe bin und im Falle eines Streits die Homepage und die Domain trotzdem bei mir bleiben (auch wenn ich sie abestellen muss) aber mir rechtlich nichts passieren kann?? Auch wegen der Domain, die so heißt, wie das Gewerbe.
Ich möchte mich nur vorher über alle Möglichkeiten erkundigen, nicht das ich nachher da stehe und sozusagen der „depp“ bin.
Hallo
Das must du mit dem Wirt Vereinbaren.Solange du keine
negativen Sachen über Ihn schreibst kann dir auch gar nichts passieren.
Das ganze ist ja eh klubmössig und stellt in rechtlicher Hinsicht keine Probleme ,
Tschüss und viel Spass
Es empfiehlt sich, individuellen Rat einzuholen, nur so können Sie sicher sein, ihr Ziel zu erreichen. Wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt, bsp. http://www.dr-bahr.com/
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Hallo,
ein offizielles Schreiben für diesen Fall gibt es nicht. Am Besten registrierst Du die Domain auf den Eigentümer der Kneipe, der die Registrierung auch bezahlt (ca. 10€). Damit sind die rechtlichen Konsequenzen, die aus der Domain entstehen könnten beim Eigentümer. Diese lässt Du aus rechtlichen Gründen über einen Gratisprovider (einfach mal googeln) laufen. Damit hast du keine Probleme mit der Seite, evtl. Löschung der Domain und Homepage falls ihr mal streiten solltet. Setze eine formlose Vereinbarung auf, dass Du die Erstellung und Pflege der Homepage unentgeldlich übernimmst. Für den Inhalt ist der Wirt verantwortlich. Beide Adressen und das Datum müssen zwingend draufstehen.(„Freispiele ect.“ müsstest du beim Finanzamt angeben, da diese einen „Geldwerten Vorteil“, bzw. Naturallohn darstellen.)
Ins Impressum schreibst du ganz oben "Dies ist die nicht-kommerzielle Homepage von …), die Kontaktadresse der Kneipe und unter verantwortlich für den Inhalt der Homepage (Name des Wirts), Webdesign by „dein Name“ (evtl. mit Link zu deiner Homepage). Falls es sich bei der Kneipe um einen Verein (e.V.) handelt muss der Vorstand auf die Vereinbarung und ins Impressum.
So, das war jetzt ganz schön viel Info. Ich hoffe jetzt bist du etwas schlauer. Falls du noch genauere Angaben brauchst findes du auf meiner Visitenkarte meine Kontaktdaten.
Viele Grüße
Petra
Hallo,
aus meiner Sicht muss eher der Kneipenbesitzer aufpassen, dass er nicht die Rechte an seiner Domain verliert. Die Domain sollte er auf jeden Fall auf seinen Namen eintragen lassen. Über wen sie gehostet wird, ist ja eine ganz andere Frage.
mfg