Zu diesem Thema gibt es hier eine Seite:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_werbung_auf_homepag…
Damit müssten dann die meisten Fragen beantwortet sein.
Zu diesem Thema gibt es hier eine Seite:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_werbung_auf_homepag…
Damit müssten dann die meisten Fragen beantwortet sein.
Das steht bitte wo?
Häufig in Arbeits- oder Tarifverträgen.
im öffentlichen Dienst, bei Beamten, bei Azubis und bei Zivis/Werhrdienstleistenden ist es generell Pflicht, den AG um Einverständnis zu fragen.
Das kann aber nur in wenigen Fällen verwehrt werden.
Gruß
JK
Ferner kannst Du beim Finanzamt ein sog. Kleingewerbe nach §20
anmelden. Hier gibt es gewisse Steuerfreigrenzen.
Hmmm, es ist der § 19 UStG.
Die Kleinunternehmerregelung ist aber auch bei einem sehr kleinen Gewerbe nicht immer sinnvoll.
Argumente für und gegen: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#kleinuntern…
Gruß JK
Morgen!
Das steht bitte wo?
Häufig in Arbeits- oder Tarifverträgen.
Schon recht, ich störte mich nur an dem verpflichtet.
Gruß
Stefan
In den von mir genannten Fällen ist es tatsächlich eine Pflicht.
Nichtbeachtung kann rasch zu ernsten Konsequenzen führen.
Gruß JK