ich hoffe, dass die Frage hieher passt:
Wenn man eine bislang private Homepage betreibt und dort nun Anzeigen schaltet mit der Hoffnung, evtl. die laufenden Kosten hereinzubekommen, ist man dann sofort in der Pflicht, ein Gewerbe anzumelden? Gibt es da eine Grenze?
Also nicht zwangsläufig. Es kommt auf die Höhe der Einnahmen an. Meines Wissens nach, darfst du monatlich 300€ Nebenberuflich verdienen ohne gleich ein Gewerbe anmelden zu müssen. Andererseits kannst du Nebenverdienste auch über eine 2. Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse 6 laufen lassen. Der Steuersatz ist allerdings sehr hoch. Ich denke nicht, dass sich das für eine kleine Homepage rentiert.
Ohenhin solltest du dir überlegen ob sich das überhaupt rentiert.
1.) Wie viele Besucher hast du täglich?
2.) Welche Art von Umsatz möchtest Du generieren (Werbung wie Google AdWords oder Afilli.net, Verkauf von Sachen …)?
3.) Erfüllt die Seite alle rechtlichen Gesichtspunkte
4.) An welche Zielgruppe richtet sich die Seite (Finanzstärke der Besucher)?
5.) Wieviel Werbebudget ist vohanden um die Seite bekannt zu machen, damit die Werbeeinnahmen Früchte tragen?
Also grundsätzlich ist zu sagen, dass wenn überhaupt, nur 1% aller Webseitenbesucher auf Werbung klicken. Aber auch nur dann, wenn diese entsprechend gut plaziert ist und vor allem zur Zielgruppe der Seite passt (Sichwort: Zielgruppengerechte Werbung). D.h. bei einer Besucherzahl von 1000 pro Tag, würden mit viel, viel Glück 10 Besucher auf Werbung Klicken. Bei einer Klickvergütung von sagen wir mal großzügigen 0,09 Euro/Click, hättest du dann 0,90€ am Tag verdient. Dabei solltest du von den tatsächlichen Besucherzahlen ausgehen. Das heisst, oftmals besucht ein Nutzer die Seite an einem Tag mehrmals. Dieser klickt natürlich auch keine 2 Mal auf die Werbung. also darfst du nicht von den Webseiten - Hits ausgehen.
Eine Seite zu betreiben, die sich dauerhaft selbst finanziert ist mit jedemenge Arbeit verbunden. Meist rechnet sich das überhaupt nicht, denn der Arbeitsaufwand (stetige Optimierung der Seite, stetige Aktuallisierung um die Seite interessant zu halten) steht in keinem Verhältniss zum Verdienst. Es sei denn du bietest einen besonderen noch nie dagewesenen Onlinedienst an. Von daher solltest du dir das überlegen. Gerne kannst Du mir die Domain mal senden und ich schau mir die Seite mal an und kann dir sagen ob sich das für dich rentiert.
Also nicht zwangsläufig. Es kommt auf die Höhe der Einnahmen an.
Es kommt auf die nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht an.
müssen. Andererseits kannst du Nebenverdienste auch über eine
2. Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse 6 laufen lassen. Der
Steuerkarte ? Als Gewerbetreibender ? Wer hat Dir das denn erzählt.
Steuersatz ist allerdings sehr hoch.
Der Steuersatz ist der gleiche, wie bei allen anderen Steuerklassen, nur das bei Klasse 6 keine Freibeträge „eingebaut“ sind. aber das spielt hier keine Rolle.
Ohenhin solltest du dir überlegen ob sich das überhaupt rentiert.
Das ist richtig, allerdings erscheint mir der Aufwand nicht besonders groß.
Also nicht zwangsläufig. Es kommt auf die Höhe der Einnahmen an.
Es kommt auf die nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht an.
müssen. Andererseits kannst du Nebenverdienste auch über eine
2. Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse 6 laufen lassen. Der
Steuerkarte ? Als Gewerbetreibender ? Wer hat Dir das denn
erzählt.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil: ANDERERSEITS kannst du… Also abgesehen von einer Gewerbeanmeldung.
Steuersatz ist allerdings sehr hoch.
Der Steuersatz ist der gleiche, wie bei allen anderen
Steuerklassen, nur das bei Klasse 6 keine Freibeträge
Im Prinzip sagt es das aus, „hoher Stuersatz“ = mehr Abgaben. wie sich diese Zusammensetzen ist an dieser Stelle Erbsenzählerei. Fakt ist: man muss mehr abführen als bei anderen Klassen.
Ohenhin solltest du dir überlegen ob sich das überhaupt rentiert.
Das ist richtig, allerdings erscheint mir der Aufwand nicht
besonders groß.
Eben das ist das Problem!! Das denken viele Ahnungslosen. Ich bin vom Fach und weiss wieviel Arbeit eine nur halbwegs gut besuchte Seite macht. Es braucht viele, viele Stunden und Tage. Wenn dem nicht so wäre, könnte ja jeder ohne Weiteres eine Gewinnbringenden Seite betreiben. Weil dem aber nicht so ist…
Steuerkarte ? Als Gewerbetreibender ? Wer hat Dir das denn
erzählt.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil: ANDERERSEITS kannst du…
Also abgesehen von einer Gewerbeanmeldung.
Kannst du mal erklären wie das gehen soll? Wem gebe ich denn bitte
die Steuerkarte oder was mache ich damit?
Fakt ist: man muss mehr abführen als bei anderen Klassen.
Was man beim Einkommenssteuerausgleich aber wieder bekommt.
Fakt ist: man bezahlt am Ende des Jahres immer das Gleiche egal welche
Steuerklasse man hat.
Hallo Michael,
erstmal Danke für die ausführliche Antwort. Mag sein, dass in diesem Forum der falsche Eindruck entstanden ist- es geht nicht um die Frage, sich mit einem kleinen Hobby zum Existenzgründer auszurufen, sondern einzig um die Frage, ob (oder ab wann) man behördlicherseits als solcher betrachtet wird.
Es besteht nicht ansatzweise der Gedanke, sich mit 3 Mausklicks selbständig zu machen, sondern wie gesagt lediglich die Hoffnung (bei allem Realismus), evtl. ein paar kleine Kommunikationskosten einzuspielen. Konkret: Wenn bei dem Versuch lediglich 50E/Jahr reinkommen sollten, ist das kein Weltuntergang und wenn die 50 monatlich zu Buche schlagen, schon netter Erfolg, der seinen Zweck erfüllt.
Mit solchem Anspruch wäre es eigentlich schön, wenn man erst einmal abwarten könnte, wie sich das denn entwickelt und erst dann Behördengetöse veranstaltet, wenn tatsächlich größere Beträge anstehen. Die Frage ist, ob im Staate ein solcher Freiraum besteht.
In Zweifelsfall werden natürlich sämtliche Meldungen gemacht, aber ich weiss z.B. auch, dass ein derartiges Projekt mit solchen Beträgen beim Finanzamt nicht als Unternehmen angesehen würde.
Mag sein, dass in diesem Forum der falsche Eindruck entstanden ist
Das denke ich nicht, genau diese Frage kommt hier immer wieder.
Versuch lediglich 50E/Jahr reinkommen sollten, ist das kein
Weltuntergang und wenn die 50 monatlich zu Buche schlagen,
schon netter Erfolg, der seinen Zweck erfüllt.
Und genau dies ist ein Gewerbe, da es wie Nordlicht schon schrieb
eine Gewinnerzielungabsicht hat.
Mit solchem Anspruch wäre es eigentlich schön, wenn man erst
einmal abwarten könnte, wie sich das denn entwickelt und erst
dann Behördengetöse veranstaltet, wenn tatsächlich größere
Beträge anstehen.
Welches Behördengetöse denn, du latschst zum Gewerbemeldeamt, meldest
ein Gewerbe an und fertig. Ein bischen Buchhaltung mußt du sowieso
machen und das war es erstmal.
Die Frage ist, ob im Staate ein solcher Freiraum besteht.
Nicht legal.
aber ich weiss z.B. auch, dass ein derartiges Projekt mit
solchen Beträgen beim Finanzamt nicht als Unternehmen
angesehen würde.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil: ANDERERSEITS kannst du…
Also abgesehen von einer Gewerbeanmeldung.
Lesen alleine reicht nicht. Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit können nicht über eine Lohnsteuerkarte abgewickelt werden, unabhängig davon, ob man lesen kann oder nicht.
Im Prinzip sagt es das aus, „hoher Stuersatz“ = mehr Abgaben.
wie sich diese Zusammensetzen ist an dieser Stelle Erbsenzählerei.
Wer von steuerlichen Dingen keine Ahnung hat, sollte sich nicht darüber aufregen, wenn er korrigiert wird. Da hier im Forum ständig nach Steuerklassen gefragt wird, war mir die korrekte Darstellung wichtig, das hat nichts mit Erbsenzählerei zu tun.
bin vom Fach und weiss wieviel Arbeit eine nur halbwegs gut
besuchte Seite macht.
Das bezweifele ich nicht. Mir ging es darum wieviel Aufwand es ist, auf einer vorhandenen Seite Werbung einzubauen. Dabei habe ich utnerstellt, dass die seite grundsätzlich schon vorhanden ist.
Es kann ja sein, dass sie Dir gefallen hat, weil sie Deinen Erwartungen entsprach. Leider ist sie komplett falsch gewesen.
Eine selbstständige Tätigkeit hat nichts mit den Umsätzen zu tun oder mit dem erwarteten Gewinn. Das „Behördengetöse“ mußt Du also in Kauf nehmen, sonst solltest Du keine Gewerbe ausüben.
HAllo, die LOHNsteuerkarte gibt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber, damit der weiss, wass er für seine Angestellten bei der Lohnsteuerabgabe berechnen muss.
Ein GEwerbetreibender hat keinen Arbeitgeber, er ist allenfalls selber einer. dh die Lohnsteuerkarten der eigenen Angestellten gibt er seinem Steuerberater oder der Buchhaltung. Die eigene kann er sich an die Wand nageln oä.
Denn er bekommt keinen Lohn, sondern nur GEwinne und andere Einnahmen.
Also macht er nur eine EINKOMMENSsteuererklärung.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil: ANDERERSEITS kannst du…
Also abgesehen von einer Gewerbeanmeldung.
Lesen alleine reicht nicht. Einkünfte aus gewerblicher
Tätigkeit können nicht über eine Lohnsteuerkarte abgewickelt
werden, unabhängig davon, ob man lesen kann oder nicht.
Wobei immer noch im Raum steht, ob es überhaupt um eine Gewerbliche Tätigkeit handelt, wenn kein Gewinn erzielt wird.
Im Prinzip sagt es das aus, „hoher Stuersatz“ = mehr Abgaben.
wie sich diese Zusammensetzen ist an dieser Stelle Erbsenzählerei.
Wer von steuerlichen Dingen keine Ahnung hat, sollte sich
nicht darüber aufregen, wenn er korrigiert wird. Da hier im
Forum ständig nach Steuerklassen gefragt wird, war mir die
korrekte Darstellung wichtig, das hat nichts mit
Erbsenzählerei zu tun.
Doch, denn nach der korrekten Darstellung der Klassen wurde nicht gefragt.
bin vom Fach und weiss wieviel Arbeit eine nur halbwegs gut
besuchte Seite macht.
Das bezweifele ich nicht. Mir ging es darum wieviel Aufwand es
ist, auf einer vorhandenen Seite Werbung einzubauen.
Das macht unter Umständen 5 Minuten aus.
Dabei
habe ich utnerstellt, dass die seite grundsätzlich schon
vorhanden ist.
Davon ging ich auch aus. Nur reicht eine bestehende Seite, und ein bisserl Werbung einbauen überhaupt nicht. Mal abgesehen davon wie professionell diese Seite erstellt wurde im Hinblich auf Marketing etc.
Also grundsätzlich ist es so. Eine Webseite, welche in irgend einer Form Umsätze generiert ist rechtlich als kommerziell anzusehen. Die Form der Einnahmen spielen dabei keine Rolle.
Dann gilt, wenn du daraus regelmäßig und nachhaltig Einkünfte erzielst, dürfte es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln die medlepflichtig (Gewerbeanmeldung, Finanzamt) ist. Das heisst du brauchst eine Gewerbeanmeldung. Allerdings bist du verpflichtet deinem Arbeitgeber diese Gewerbeanmeldung bekannt zu geben.
Ferner kannst Du beim Finanzamt ein sog. Kleingewerbe nach §20 anmelden. Hier gibt es gewisse Steuerfreigrenzen. Kleingewerbe bzw. Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht: Hier wird auf Rechnungen keine „Mehrwersteuer“ (offizieller Name: Umsatzsteuer) erhoben; es kann aber auch keine Mehrwersteuer bzw. Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet werden. Die Kleinunternehmerregelung kann bis zu einem UMSATZ von 17.500€ genutzt werden.
In wie weit sich das auf Gewerbe- und Einkommenssteuer auswirkt ist mir nicht bekannt. Da solltest du dich besser mit einem Steuerberater auseinandersetzten, der da genau Bescheid weiss.
HAllo, die LOHNsteuerkarte gibt der Arbeitnehmer dem
Arbeitgeber, damit der weiss, wass er für seine Angestellten
bei der Lohnsteuerabgabe berechnen muss.
Ein GEwerbetreibender hat keinen Arbeitgeber, er ist
allenfalls selber einer. dh die Lohnsteuerkarten der eigenen
Angestellten gibt er seinem Steuerberater oder der
Buchhaltung. Die eigene kann er sich an die Wand nageln oä.
Denn er bekommt keinen Lohn, sondern nur GEwinne und andere
Einnahmen.
Also macht er nur eine EINKOMMENSsteuererklärung.
Das ist vollkommen richtig, nur ging es hier um eine Alternative zum Gewerbe. Und da man auch nebenberuflich erzieltes Einkommen irgendwie versteuern muss, kann man dies meines Wissens nach auch über eine zweite Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse 6 tun. Wenn es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.