Hallo,
gesetzt den Fall: Jemand möchte eine Homepage eröffnen.
Sie diene gewerblichen Zwecken. Müsste dann in das Impressum der vollständige Name oder reichte der Firmenname mit Anschrift?
Danke für die Falllösung.
Hallo,
gesetzt den Fall: Jemand möchte eine Homepage eröffnen.
Sie diene gewerblichen Zwecken. Müsste dann in das Impressum der vollständige Name oder reichte der Firmenname mit Anschrift?
Danke für die Falllösung.
Hallo Hans,
Es muss bei einer Personengesellschaft der komplette Name angegeben werden, daneben die aktuelle Firmierung, die Steueridentnummer und die Umsatzsteuernummer (wenn vorhanden). Daneben die komplette Adresse.
Bei allen anderen Gesellschaftsformen werden GF/Vorstand genannt.
Das Impressum sollte spätestens nach 2 Klicks gut gefunden werden. Es hat sich bewährt daher das Impressum separat in der Leiste aufzuführen oder uner Kontakte oder am unteren Bildrand zu positionieren in einem extra Fenster.
Gruß,
Alexandra
Zwei Korrekturen
Hallo Alexandra,
soweit richtig, nur:
die Steuernummer muß NICHT angegeben werden, auch nicht, wenn keine UStID vorhanden ist
neben der Anschrift muß eine „Angabe, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation […] ermöglichen“ angegeben werden
Gruß
Christian
Mhhh, das mit der Steuernummer wurde mir zumindest vom RA geraten - es gibt ja Unternehmen die von der Ust befreit sind und damit eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann, sollte dann die Steuernummer rein - da gab es angeblich auch schon mal Rechtsprechungen zu - habe die aber leider hier nicht vorliegen. Irgendwelche nicht ganz ausgelasteten Anwälte haben sich da wohl drauf spezialisiert so Fragen zu Gericht zu tragen - leider.
Ansonsten danke für die Ergänzung mit der Erreichbarkeit. Da war ich mir nicht sicher, ob die Adresse nicht ausreicht.
Wieder was gelernt :o)
Gruß,
Alexandra