Homepage: Impressum und Disclaimer

Huhu liebe „Rechts-Expert-/innen“ :wink:

Es gibt mich noch :smile:) Und leider muss ich euch schon wieder mit Fragen nerven ;-/ Bei meiner Homepage-Gestalterei tauchen laufend neue Fragen auf die ich nicht gelöst kriege und wo ich auch in den diversen Hilfeseiten keine Lösung finde oder schon soooo viel gelesen habe, dass mir der Kopf schwirrt und ich einzelne Passagen auch nicht mehr wiederfinde ;-( Wahrscheinlich sehe ich den Wald vor Bäumen nicht mehr *ggg*

  1. Ich habe schon öfter gehört/gelesen von der neuen Pflicht, ein „Impressum“ zu führen, in dem die volle Anschrift genannt wird. Was mir aber nicht ganz klar ist… braucht so ein Impressum JEDER, also auch ein Betreiber einer rein privaten, nicht-kommerziellen Homepage, oder nur Gschäftsleute und Verdienen-mit-der-Homepage-Leute? Wenn ichs brauche, muss das in der Navigationsleiste in „oberster Hierarchie“ verlinkt sein, oder dürfte es auch die Gruppe mit „Zum Schluss“ rein, wo auch der Disclaimer und Copyrightsbestimmungen für meine eigenen Wort- und Bildschöpfungen *gg* drin stehen?
    Zur Erklärung: Ich habe soviele Links in der Navigation, dass er User ewig Scrollen müsste, deshalb fasse ich sie in Gruppen zusammen, die erst bei Klick „ausgeklappt“ werden

  2. Disclaimer: Viele Disclaimer von anderen Seiten enthalten Hinweise, dass man sich bemüht hätte, alle Copyrightsbestimmungen einzuhalten, aber dass man doch darauf hingewiesen werden möge, wenn man unbeabsichtigt doch irgendwo dagegen verstossen hätte. Ich habe mich wirklich bemüht und viele viele Stunden und Tage damit verbraten, überall wo möglich, den Urheber zu fragen, ob ich abkupfern darf… aber es gibt halt auch ein paar Texte oder Bilder, bei denen ein Urheber nicht feststellbar war und die eh schon auf 20-200 anderen Seiten (laut google *gg*) stehen… Ich weiß, streng genommen dürfte man/frau sie trotzdem nicht verwenden…
    Aber mir hat mal der Sohn eines Anwalts gesagt, dass solche Hinweise, eher schädlich als nützlich sind, weil man/frau „Unrechtsbewusstsein“ kundtun würde und dann ein Verstoß, wenns denn vor Gericht gehen WÜRDE, schwerwiegender geahndet würde? Stimmt das? Und wie kann man die Formulierung einsetzen, dass der Schuss NICHT nach hinten los geht?

Wie immer Danke für jeden Tipp :smile:
Liebe Grüße
Nena

ad 1 - schau ein paar Fragen weiter unten: Copyright bei Homepage? Da gibt es auch ein paar Infos

  1. Ich habe schon öfter gehört/gelesen von der neuen Pflicht,
    ein „Impressum“ zu führen, in dem die volle Anschrift genannt
    wird. Was mir aber nicht ganz klar ist… braucht so ein
    Impressum JEDER,

Nein, diese gesetzlichen Vorschriften, welchen Angaben auf einer Homepage sein müssen, beziehen sich auf kommerzielle Seiten. Private Homepages unterliegen (noch) keinen besonderen Bestimmungen.

  1. Disclaimer: Viele Disclaimer von anderen Seiten enthalten
    Hinweise, dass man sich bemüht hätte, alle
    Copyrightsbestimmungen einzuhalten, aber dass man doch darauf
    hingewiesen werden möge, wenn man unbeabsichtigt doch irgendwo
    dagegen verstossen hätte. Ich habe mich wirklich bemüht und
    viele viele Stunden und Tage damit verbraten, überall wo
    möglich, den Urheber zu fragen, ob ich abkupfern darf… aber
    es gibt halt auch ein paar Texte oder Bilder, bei denen ein
    Urheber nicht feststellbar war und die eh schon auf 20-200
    anderen Seiten (laut google *gg*) stehen… Ich weiß, streng
    genommen dürfte man/frau sie trotzdem nicht verwenden…
    Aber mir hat mal der Sohn eines Anwalts gesagt, dass solche
    Hinweise, eher schädlich als nützlich sind, weil man/frau
    „Unrechtsbewusstsein“ kundtun würde und dann ein Verstoß,
    wenns denn vor Gericht gehen WÜRDE, schwerwiegender geahndet
    würde? Stimmt das? Und wie kann man die Formulierung
    einsetzen, dass der Schuss NICHT nach hinten los geht?

Disclaimer haben nicht nur Infos über Copyright, sondern auch über Ausschluss von Haftungen bei Links. Zu diesem Thema gab es in den letzten zwei Jahren interessante Gerichtsentscheidungen. Sinngemäss und kurz gesagt:

Hat eine (private) Homepage den Anschein, durch die Linksetzung in Frames - also NICHT durch Aufmachen eines eigenen, neuen Fensters - dass diese (neue) angelinkte Seite TEIL DER URSPRÜNGLICHEN HOMEPAGE darstellt, dann haftet der arme Kern, der die Verlinkung aus Info-Zwecken gemacht hat, unter gewissen Umständen für die Informationen, die auf der angelinkten Seite stehen.

Das heißt, am sichersten (wie teilweise auf meiner Homepage) wäre es, nur den URL (=internetadresse) hinzuschreiben, aber keinen Hyperlink (=durch Anklicken gleich auf der entsprechenden Seite) setzen. Der Surfer muss sich sozusagen die Adresse kopieren in seine Adress-Zeile am Browser und dann geht es erst in die entsprechende Seite.

Nun haben diese Disclaimer den Zweck, den Surfer quasi eindeutig zu informieren, dass der Betreiber der Homepage, auf der er gerade surft, nichts mit den angelinkten Seiten zu tun hat.

Der Sohn des Anwalt wird wahrscheinlich nicht Jus studieren… Denn mit „Impressum“, „Copyright“ oder „Disclaimer“ tut man kein „Unrechtbewusstsein“ kund - im Gegenteil, man sagt klipp und klar, wer dahinter steht, woher die Informationen stammen und wer der Eigentümer der Infos ist.

Abschließend noch zum Thema „wird geahndet vom Gericht“: Wer eine Copyrightklage am Hals hat und es ihm bewiesen wird, der muss zahlen! Egal ob private Person oder Firma. Die Frage ist nur, WIE OFT wird es zu Klagen kommen?

Aber mal ganz abgesehen von diesen rechtlichen Aspekten: ich finde, eine (persönliche) Homepage lebt auch und vor allem durch EIGENE Information. Ergänzende Links - keine Frage - sind eine Bereicherung. Aber als Surfer wird es sowieso fad, wenn ich unter zehn gefundenen Adressen auf mein Stichwort „XYZ“ immer das selbe an Info finde.

Ich hoffe, ein wenig Klarheit in die Sache gebracht zu haben. Weitere Infos zu Copyright findest du auch noch unter www.online-recht.de

Herzliche Grüße
Peter

Der Sohn des Anwalt wird wahrscheinlich nicht Jus studieren…
Denn mit „Impressum“, „Copyright“ oder „Disclaimer“ tut man
kein „Unrechtbewusstsein“ kund - im Gegenteil, man sagt klipp
und klar, wer dahinter steht, woher die Informationen stammen
und wer der Eigentümer der Infos ist.

Diese Information ist nicht ganz richtig! Der Standard-Disclaimer den sich die meisten privaten Seitenbetreiber kopieren und einsetzten sagt aus, dass man sich von den Inhalten der verlinkten Seiten distanziert!

Hierzu interessant:
Um eigene Inhalte handelt es sich bereits dann, wenn die Seiten zwar von Dritten erstellt wurden, insoweit also „fremd“ sind, wenn sich der Linksetzer diese aber zu eigen macht. Zu diesem Ergebnis gelangt auch das LG Hamburg in einem auf Websites häufig zitierten, wenngleich häufig falsch zitierten, Urteil vom 12.5.1998 (312 O 85/98). Zugrunde lag ein Link des Beklagten auf eine externe Seite, die beleidigende Äußerungen über den Kläger enthielten. Das Gericht bejahte eine Unterlassungs- und Schadensersatzpflicht des Beklagten nach §§ 823 Abs. 1, 2 BGB i.V.m. §§ 186 StGB, 824 BGB. Der Beklagte hatte zwar auf seiner Seite darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für den Inhalt der jeweiligen Seiten bei den Autoren dieser Seiten liegt. Doch reichte dem LG Hamburg dieser Hinweis nicht aus. In Wirklichkeit habe er sich durch die Gestaltung seiner Linksammlung und die damit verfolgten Zwecke (Beteiligung an einer Kampagne gegen den Kläger, einen Rechtsanwalt) gerade nicht distanzieren wollen. Es sei ihm nicht nur darum gegangen, ein fremdes Meinungsspektrum ohne eigenen Aussagegehalt zu präsentieren. Damit habe er sich fremde Inhalt zueigen gemacht. Es handele sich um eine eigene Verbreitung, die nur geschickt „verpackt“ wurde. Für diese Fälle gilt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Presseerzeugnissen nicht, wonach derjenige, der allgemein fremde Inhalte mit beleidigendem Charakter verbreitet, sich ausreichend davon distanzieren muss, um einer Haftung zu entgehen. Diesem Ergebnis ist zuzustimmen, wenngleich das Gericht eine Prüfung der §§ 9 - 11 TDG unterlässt und lediglich allgemeine Haftungsnormen zugrunde legt (vgl. hierzu auch OLG Braunschweig, Urteil v. 19.7.2001 - 2 U 141/00). (http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r23.html)

Wer denkt, mit dem Hinzufügen eines Disclaimers aus dem Schneider zu sein, liegt komplett falsch! Und hier hat auch der „Juristen-Sohn“ wiederum recht, denn damit wird das Unrechtbewusstsein aktiv kund getan! Er hat also völlig recht!

Des Weiteren ergänzen viele Seitenbetreiber ihren Disclaimer um so witzige Zusätze wie „ich habe wirklich alles versucht, den Urheber der Bilder zu finden. Aber ich habe es nicht geschaft. Deswegen verwende ich sie einfach ohne Erlaubnis. Wenn sich einer auf den Schlips getreten fühlt, soll er mich bitte bescheid sagen.“

Noch einmal wird hier das Unrechtbewußtsein aktiv kund getan. Man dies fast schon als schriftliches Geständnis werten! *lol*

_:Abschließend noch zum Thema „wird geahndet vom Gericht“: Wer

eine Copyrightklage am Hals hat und es ihm bewiesen wird, der
muss zahlen! Egal ob private Person oder Firma. Die Frage ist
nur, WIE OFT wird es zu Klagen kommen?_

Eine Klage kann sehr schnell und dann auch gewaltig über einen reinbrechen. Insbesondere die so beliebten Filmbilder und Staraufnahmen teurer Fototgrafen sind oft im Fadenkreuz von Anwälten. Zumeist reicht den privaten Seitenbetreibern eine kostenpflichtige Abmahnung von 4 - 5.000 Euro, um ihnen den Hahn abzudrehen. Eine Klage ist nicht nötig!

Gruß
Falke

  1. Ich habe schon öfter gehört/gelesen von der neuen Pflicht,
    ein „Impressum“ zu führen, in dem die volle Anschrift genannt
    wird. Was mir aber nicht ganz klar ist… braucht so ein
    Impressum JEDER,

Nein, diese gesetzlichen Vorschriften, welchen Angaben auf
einer Homepage sein müssen, beziehen sich auf kommerzielle
Seiten. Private Homepages unterliegen (noch) keinen besonderen
Bestimmungen.

Das ist - soweit ich selbs jetzt herausgefunden habe ich ganz richtig. Auch private nichtkommerzielle Homepageanbieter müssen ein Impressum/Anbieterkennzeichnung auf die Homepage setzen. Hier ein Artikel dazu:

http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

Dort heißt es: „Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG alle Anbieter „geschäftsmäßiger Teledienste“ […] Der Gesetzgeber spricht in der Gesetzesbegründung davon, dass jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen ist. Lediglich private Gelegenheitsgeschäfte sollen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. Letztlich ist jede Internetseite auf Dauer angelegt und damit nachhaltig […]“

dome

danke für die Hinweise!
Vielen Dank für die Ergänzungen! Ich glaube aber, dass beide Befürchtungen (Disclaimer / gerichtliche Verfolgungen) für die große Masse der Internet-Seitenbetreiber nicht wirklich in Frage kommen:

a) Die angesprochene „nachhaltige Tätigkeit“ ist wirklich nur auf kommerzielle Seiten gedacht. Schon alleine aus den Anforderungen (Registernummer, Art der Firma usw.) erkennt man ja, dass diese Bestimmungen bei Privaten ja gar nicht erfüllt werden können. Ziel ist es, Konsumenten die Möglichkeit zu geben, sich über Firmen vorab informieren zu können und bei Regress und Reklamationen zu wissen, wohin sie sich wenden können.

Ich versichere Euch, dass private Homepages nicht einmal die Adresse des Besitzers aufweisen müssen.

b) Wenn jemand „im großen Stil“ Bilder oder anderes Material verwendet, das dem Copyright unterliegt, sehe ich es natürlich auch als hoch wahrscheinlich an, dass eine gerichtliche Verfolgung geschehen kann. Aber ich glaube, die Frage ging eher in die Richtung: jetzt habe ich eine Homepage und da sind zwei Fotos als Ergänzung meiner Beschreibung. Und DIESE FOTOS habe ich von einer anderen Homepage (es muss ja nicht gleich ein Prominenter sein). Was passiert dann? Und hier meine ich, wird eine gerichtliche Verfolgung nicht sehr häufig eintreten (heißt immer noch nicht, DASS sie erfolgen kann!).

Bzgl. Disclaimer bin ich auch von den seriöseren ausgegangen. Im Übrigen habt Ihr völlig recht, dass nur weil man sich heraus redet, noch lange nicht aus der Haftung ist. Das Urteil, und das möchte ich schon ins rechte Licht rücken, hat sich auf eine Homepage bezogen „wo der Anschein entstanden ist, die verlinkte Seite sei ein Teil der Homepage“… Es ging also schon sehr um das gesamte ERSCHEINUNGSBILD.
Das Urteil will uns ja im Grunde nur vor Augen führen, dass ein wildes und unkontrolliertes Verlinken unter Umständen zu Konsequenzen führen kann.

Aber eine Linkliste - der Klick macht ein neues Fenster auf - wird zu 90 Prozent keine Klage nach sich ziehen.

Also zusammen fassend gesagt: man müsste jede fragliche Homepage individuell anschauen und beurteilen.

Danke aber nochmals für die Tipps, die sich in Euren Zeilen befinden! Schönen Abend Peter aus Salzburg

AFAIK brauchst Du in .de auch für private Seiten ein Impressum:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

Der Disclaimer hingegen kann unter Umständen auch gegen Dich ausgelegt werden (weil Du ja wußtest, daß Du illegales tust), und bringt nicht mehr Vorteile als die Abbildung eines Pentagramms auf der Startseite :wink:

Schau mal in die betreffenden Links dort:
http://piology.org/dsr/

LG
Stuffi

Danke Stuffy und sorry für meine Falschinfo
Der Link von Stuffi sagt es in den weiter untentstehenden Erklärungen - auch private Links brauchen zumindest Name und Adresse (kein Postfach!) und email und/oder URL-Angabe.

Grüße aus Salzburg
Peter

Private Seitenbetreiber benötigen KEIN Impressum. Solange sie keiner nachhaltenden gewerblichen Tätigkeit damit nachgehen. Allerdings fällt schon ein Banner oder Partnerprogramm unter diese gewerbliche Tätigkeit!

Also: Entweder komplett privat oder ein Impressum!

Gruß
Falke

AFAIK brauchst Du in .de auch für private Seiten ein
Impressum:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

Da liegst du falsch. Du benötigst ein Impressum dann, wenn du Dienste anbietest - entgeltlich oder unentgeltlich. Private Websites tun das in der grossen Mehrzahl nicht. Auch dann nicht, wenn du z. B. eine Datenbank mit Tipps zur PC-Installation bereithältst. Wenn du aber auf deiner Website anbietest, bei PC-Problemen mal persönlich vorbeizuschauen und das Problem zu lösen, fällst du unters TDG. In diesem Falle stellst du dich nämlich in Konkurrenz zu anderen Diensteanbietern, auch dann, wenn du keinerlei Gegenleistung oder Aufwandsentschädigung verlangst.

Gruss,
Schorsch