Homepage Impressum und Haftung?

Hallo zusammen,

ich werde mir die nächsten Wochen eine Homepage machen und bin wegen der neuen Haftungsgesetze verunsichert.

Kann mir jemand einen Rat geben, was unbedingt im Impressum stehen muss, das die Geschichte wasserdicht ist.

Meine Homepage wird nur auf eine Dienstleistung aufmerksam machen im Musikbereich und diese erklären. Also kein Shop oder ähnliches, nur Info.

Ich möchte nämlich keine teure Abmahnung wegen eines Formfehlers riskieren.

danke im voraus
Gruß
nala

Anbieterkennzeichnung gemäß den Inhalten des Teledienstgesetzes (TDG)
Name
Straße
PLZ Ort

Telefon:
e-Mail:

USt.-IdNr.: -
Registereintragung: -

Verantwortlich für den Inhalt laut Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)

Name
Straße
PLZ Ort

Telefon:
e-Mail:

DISCLAIMER…

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Nutze diesen Assistenten
http://digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/

Gruß

Stefan

Guten Morgen,

TDG und MDStV wurden vom TMG und RSTv abgelöst.

Der gepostete Impressum-Assistent berücksichtigt diese Änderung bereits.

Grüße
Martin

ganz interessant, wann wurde das geändert? mit wirkung zum?
muss das dann auch auf bestehenden pages geändert werden?

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Telemediengesetz vom 26. Februar 2007
Es ist gem. Art. 5 Satz 1 dieses G iVm Bek. v. 1.3.2007 I 251 am 1.3.2007 in Kraft getreten.

RSTv weiß ich nicht - einfach mal googeln.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die drei „alten“ Gesetze wurden ab 01. 03. 2007 in die zwei „neuen“ Gesetze geändert.

Nähere Infos: http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-presse…

Oder einfach „Impressumspflicht“ bei der Suchmaschine mit den bunten Buchstaben eingeben :wink: Dabei darauf achten, ob siech der Text auf die alte (TDG/TKG/MDStV) oder die neue (TMG/RStV) Rechtslage bezieht!!

Grüße
Martin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Morgen,

TDG und MDStV wurden vom TMG und RSTv abgelöst.

Der gepostete Impressum-Assistent berücksichtigt diese
Änderung bereits.

Grüße
Martin

ganz interessant, wann wurde das geändert? mit wirkung zum?

Sihe anderer Post

muss das dann auch auf bestehenden pages geändert werden?

Ja, deshalb ja auch „mit Wirkung zum 01.03.07“.

Aber keine Sorge, eigentlich hat sich nichts geändert.
„[…]Inhaltlich haben sich keine wesentlichen Änderungen ergben. Der Gesetzgeber hat aufgrund einer verunglückten Gesetzesformulierung allerdings wieder einmal neue Auslegungsschwierigkeiten geschaffen.“
Quelle: RA Beckmann und Norda; http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html )

Hallo zusammen,

danke für die Antworten. Jetzt geht es leichter…

Gruß
nala