Homepage mit Partnerprogramm - Gewerbe nötig ?

Hallo Ihr netten User !

Folgender Sachverhalt - Achtung, etwas knifflig :

Ich befinde mich seit 3 Jahren in Insolvenz/Wohlverhaltensperiode und beziehe derzeit noch ALG2.

Ich möchte ein Webprojekt aufbauen & über Affiliate/Partnerprogramme Einnahmen erzielen - ich rechne so mit 50-200 Euro monatlich nach einigem Anlauf. Das deckt ein paar Kosten in diesem Zusammenhang.

Nun besteht ja im Allgemeinen Impressumspflicht und ich möchte da nichts falsch machen & teure Post bekommen.

Frage 1: Kann ich trotz Wohlverhaltensperiode und ALG2 ein Gewerbe als Kleinunternehmer (Zweck: Internethandel) anmelden?

Frage 2: Muß ich mich da selbst versichern ? Würde sich ja nimmer lohnen.

Hintergrund ist, daß ich ein „sicheres“ Impressum mit Umsatzsteuernummer angeben möchte, da ich ja Einnahmen erziele bzw. die Absicht habe sowie mich in der Wohlverhaltensperiode befinde bis 2010.

Bin für jeden Kommentar sehr dankbar.

Freundliche Grüße aus Berlin, Jens

Hi Jens,

du hast schon Recht. Impressum soltest du auf jeden Fall reinsetzen. Es wurde bisher noch nicht festgelegt, ab wann man eine Seite als gewerblich zu betrachten hat.
Schon bei Provision für Pop-Ups ist die Seite generell geschäftlich, weil du damit nen Cent verdienst.

Ob du ein Gewebe ausüben darfst, solltest du am Besten mit deinem Insolvenzberater abklären.
Ich habe gehört, dass es auch mit Insolvenz möglich sein soll… besser du fragst noch einmal speziell nach.

Wenn du einen normalen Job hast, wirst du dich nicht extra versichern müssen.
Frage doch einfach noch einmal im Rechtsbereich oder Steuerbereich nach.
Dort findest du Experten, die sich nicht in diesem Bereich tummeln.
Achte darauf, dass du in beiden Bereichen nur fiktive Fälle vortragen darfst.
Lies dir dazu vorher die Erklärung durch und die FAQ 1129.

Gruß
BJ

du hast schon Recht. Impressum soltest du auf jeden Fall
reinsetzen. Es wurde bisher noch nicht festgelegt, ab wann man
eine Seite als gewerblich zu betrachten hat.
Schon bei Provision für Pop-Ups ist die Seite generell
geschäftlich, weil du damit nen Cent verdienst.

Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (Einkünfte höher als Kosten für die Homepage), ist es gewerblich.

Gruß JoKu

Hallo Jens,

Frage 1: Kann ich trotz Wohlverhaltensperiode und ALG2 ein
Gewerbe als Kleinunternehmer (Zweck: Internethandel) anmelden?

ja sicher, wenn du deinem Treuhänder sagst was du vorhast ist er wahrscheinlich eher froh darüber, weil damit vielleicht mal in einigen Monaten / Jahren sogar genug Einkünfte zusammen kommen könnten, um die Pfändungsfreigrenze zu überschreiten, und dann kriegen deine Gläubiger ja vielleicht auch mal was - ALG2 ist ja WEIT drunter.

Frage 2: Muß ich mich da selbst versichern ? Würde sich ja
nimmer lohnen.

Das müsstest du mit der Agentur für Arbeit klären.
Vermutlich musst du dich erst dann selber beitragszahlend krankenversichern, wenn dein selbstständiges Einkommen 325 € monatlich überschreitet, und da Einkommen ja Einkünfte minus Ausgaben ist, dürfte das wohl noch Monate dauern.
Problematischer wird wahrscheinlich, dass die A.f.A ab einem Freibetrag von etwa 100 € monatlich deine Gewerbeeinkünfte auf das ALG2 anrechnen wird.

Gruß
WB

Danke zunächst für Eure interessanten Antworten.

Ich werde fürs Erste meine Homepage fertigbasteln - natürlich mit Impressum (allerdings dann ohne Umsatz-Steuernummer, die ich ja als Kleinunternehmer wohl eh nicht erhalte).

Dann melde ich mich beim passenden Partnerprogramm an und lege erstmal los mit Marketing - sollte nach dem 1.Abrechnungsmonat Gewinn in irgendeiner Form entstehen melde ich ein Gewerbe an.

Sollten sich jetzt bei Euch die Nackenhaare sträuben ob der Vorgehensweise - lasst es mich bitte wissen.

Gruß Jens