Homepage von Pleitefirma erweckt Eindruck einer existierenden Firma

Liebe Experten,

nehmen wir folgendes an:

  • ein Unternehmen ist vor einem Jahr bankrott gegangen.
  • Das wurde alles offiziell und rechtmäßig abgewickelt.
  • der Inhaber betreibt inzwischen eine neue Firma ( Ltd) mit den selben Tätigkeiten in der selben Branche.
  • Die Homepage der alten Firma existiert noch vollumfänglich, also mit Firmennamen, Mitarbeitern (die nicht mehr dort sind), Adressdaten, Steuernummer, usw. alles noch da.

Das seien die Fakten. Nahe liegende Mutmaßungen lasse ich mal weg.

Frage:
Ist das rechtens?

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Hi!

Kaum, denn ein Bankrott ist nach deutschen Strafrecht nicht wirklich „rechtmäßig abwickelbar“.

Was genau?
Dass der Inhaber ein neues Unternehmen gründet?
Dem steht grundsätzlich (!) mal nichts im Wege.

Oder die Sache mit den Mitarbeitern auf der Homepage?
Das hängt nicht ganz unbedeutend mit den dort veröffentlichten Daten zusammen, selbst Fotos müssen nicht unbedingt automatisch gelöscht werden.

Man mag mich korrigieren, aber die Grundlage einer grundsätzlichen Pflicht zur Löschung von Internetseiten konnte ich bislang nicht finden - ist aber auch nicht „mein“ Gebiet.

VG
Guido