Hallo, zum 01.02.17 habe ich Gewerbe angemeldet und auch den Schein natürlich in der Hand.
Ich finde allerdings keine Informationen dazu, ob ich meine dazugehörige Homepage schon im Vorfeld freischalten lassen (und damit quasi ja auch WErbung machen) darf?
Ja. Ich habe eine Homepage und habe nicht mal ein Gewerbe. Muss ich jetzt ins Gefängnis?
Es gibt HAUFENWEISE Internetseiten, auf denen Dinge beworben, aber gar nicht verkauft werden. Und es gibt sogar Internetshops wie z.B. Amazon, auf deren Seiten Produkte angeboten werden, die seit Jahren nicht mehr lieferbar sind.
NIEMAND verbietet Dir Deine Homepage, solange Du nicht irgendwas versprichst, was Du nicht halten kannst.
Aber, ehrlich gesagt, solltest Du dringend darüber nachdenken, ob Du wirklich ein eigenes Gewerbe aufmachen willst, wenn nicht die geringste Ahnung zu haben scheinst, was dabei rechtlich zu beachten ist. Das kann ja nur schiefgehen.
Für das Finanzamt ist es wichtig das du nicht vor dem Gewerbestart am 01.02 gewerblich aktiv wirst, dass heißt du solltest keine Werbung schalten und geld verdienen oder irgendwelche produkte vor 01.02 verkaufen, weil es sonst ein verfahren geben kann, dass du vorher quasi schwarz ohne anmeldung gearbeitet hast.
Ich würde dir das nicht empfehlen, obwohl natürlich vorbereitende Tätigkeiten für dein Gewerbe erlaubt sind. Also wenn du deine Seite schon vorher programmierst usw.
die steuerlich relevanten Dinge hat ja schon @MichaelMueller0 angerissen. In wie weit der Vertragsabschluss mit einem Serveranbieter und Seitenanmelder schon eine gewerbliche Tätigkeit ist, wäre noch zu klären. (Wenn Diu eine Internetseite online bringen willst, musst Du ja bei einem Registraten den Namen anmelden. Der Inhalt der Seite muss irgendwo gelagert werden - nur die wenigsten Firmen lassen die Seite auf einem eigenen Server liegen).
Die Seite sollte ab dem ersten Tag den Regeln von §5 des Telemediengesetzes entsprechen. Von dieser Seite betrachtet, könntest Du also eine für jeden sichtbare Seite schalten, auf der Du ohne weitere werbende Aussagen auf das kommende Geschäft hinweist und die Anbieterkennzeichnung vornimmst.
Der Rest der Seiten, also der zukünftige Service, die Produkte o.ä. versteckst Du hinter dieser Seite, zum Beispiel mit einem Passwort. Somit könnte die Seite mit einem Klick am 01. Februar online gehen.