ja, neue Wirkstoffe, über die bislang wenig bekannt ist, werden grundsätzlich für zunächst fünf Jahre der Rezeptpflicht unterstellt, auch wenn eng verwandte Wirkstoffe nicht mehr verschreibungspflichtig sind.
Sie brauchen aber natürlich auch eine Zulassung, bei der durch Studien die Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen werden muss. Hierzu sind u.a. erforderlich:
Unterlagen zur pharmazeutische Qualität (Reinheit des Wirkstoffs, richtige Dosierung, geeignete Zusammensetzung und biopharmazeutische Eignung, Anforderungen an die Darreichungsform, z.B. als Tablette, Dragee, Tropfen, Salbe) und zum anderen Unterlagen über die erforderlichen, durchgeführten pharmakologisch-toxikologischen und klinischen Untersuchungen.
Irgendwann können die neuen Stoffe dann rezeptfrei werden (manchmal geschieht das nur für eine niedrige Dosierung oder für bestimmte Erkrankungen). Eine Zulassung brauchen diese Mittel aber weiterhin.
Das mit der Registrierung gilt nur für die besonderen Therapierichtungen, das sind die
phytotherapeutische, homöopathische, die anthroposophische Therapierichtung.