Mal folgendes angenommen:
Ein Mann schaut sich eine potentielle Wohnung an. Den Vermietern ist es wichtig, die Wohnung an ein Paar zu vermieten. Der Mann spricht bei der Besichtung, dass er die Wohnung wirklich supertoll findet und er sich vorstellen kann, diese zu mieten, müsse dies aber noch mit seinem Schatz absprechen. Dazu macht er Fotos von der Wohnung. Am nächsten Tag bekundet er endgültiges Interesse an der Wohnung und erhält vom Vermieter das mündliche OK und einen Termin um den Mietvertrag zu unterschreiben. Dabei stellt sich dann heraus, dass der „Schatz“ auch männlich ist - es handelt sich also um ein homosexuelles Paar.
Der Vermieter macht deshalb einen Rückzieher und erklärt, er wolle keine Homos in seinem Haus haben.
Was meinen Sie dazu? Kann er das machen?
Kann er das machen?
Er kann, wenn er weniger als 50 Wohnungen vermietet bzw. wenn es sich um einen privaten Vermieter handelt, denn für diesen Fall gibt es im AGG, an das auch Vermieter gebunden sind, eine Ausnahmeregelung. Siehe:
• http://www.immothek24.de/index1106.html?/Mietrecht_s…
• http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html
Grüße
Renee
PS. Unfassbar, daß es so etwas im 21. Jh. noch gibt!
Hallo Stefan,
der Eigentümer oder Vermieter würde dem Diskriminierungsvorbot widersprechen, den niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung, seines Glaubens oder religiösen Bekenntnisses, Geschlechts oder Zugehörigkeit, Behinderung ect. benachteiligt werden. Es gibt leider noch ziemlich bornierte Vermieter.
Viele Grüße, Theo
Vielen Dank für alle Antworten! owt.
Danke schön für alle Antworten!
Hallo,
erklärt, er
wolle keine Homos in seinem Haus haben.
das war dumm vom Vermieter. Ein einfaches „ich habe es mir anders überlegt“ wäre weniger problematisch gewesen.
Gruß, Niels