hallo,
mal angenommen eine Studentin würde einmal in Monat eine kleine Tätigkeit auf Honorarbasis machen (beispielweise Flyer austeilen) und dabei circa 150€ bei 8€ die Stunde verdienen. Und mal angenommen sie hätte nur diese eine Stelle und könnte somit nicht „selbstständig“ arbeiten, da es ja sonst eine Scheinselbstständigkeit wäre. Bräuchte sie dann eine Steuernummer um ihrem Auftraggeber eine Rechnung zu schreiben (z.B. weil diese von der Agentur verlangt wird) oder gibt es da bei Studenten Sonderreglungen?
Bräuchte sie dann eine
Steuernummer um ihrem Auftraggeber eine Rechnung zu schreiben
Ja.
oder gibt es da bei Studenten Sonderreglungen?
Nein.
§ 14 UStG Abs. 4 Nr. 2.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Gruß JK
Hallo!
mal angenommen eine Studentin würde einmal in Monat eine
kleine Tätigkeit auf Honorarbasis machen (beispielweise Flyer
austeilen) und dabei circa 150€ bei 8€ die Stunde verdienen.
„Auf Honorarbasis“ wäre nach meinmem Verständnis eine selbständige Tätigkeit - mit allen Konsequenzen für die Studentin von Gewerbeanmeldung bis Steuererklärung.
Und mal angenommen sie hätte nur diese eine Stelle und könnte
somit nicht „selbstständig“ arbeiten, da es ja sonst eine
Scheinselbstständigkeit wäre.
In diesem Fall muss der Auftraggeber sie mE als (Mini-Job-)Angestellte beschäftigen, mit allen Konsequenzen für ihn.
Bräuchte sie dann eine
Steuernummer um ihrem Auftraggeber eine Rechnung zu schreiben
Wenn sie eine Rechnung schreibt, dann ist sie mE selbständig. Was sie aber nach obiger Aussage nicht sein kann/will.
Gruß,
Max
Doch natürlich gibt es da Sonderregelungen.
Vor allem in Bezug zur Sozialversicherung.
Es ist durchaus möglich dass du und dein chef mit einem ganz normalen Arbeitsvertrag billiger rumkommt
(MAximal 50 Tage im JAhr =Sozialversicherungsfrei- abgesehen von deiner studentischen KV die du eh hast, entweder noch Familienversichert oder als Selbstzahler). Ob das auch die Unfallversicherungsbeiträge betrifft, die dein Chef zu zahlen hätte bei einem „Richtigen“ Job, weiß ich grad nicht…
Bei so wenig Monatsgehalt hast du auch keine Steuerabzüge.
Rechnungen schreiben als Selbstständiger kannst du auch. Wenn du noch studentisch oder familienversichert bist, ist der einzige Aufwand, dass du jährlich eine Steuererklärung schreiben musst und die Selbstständigkeit der KV anzeigen musst (und zumFlyerverteilen brauchst du wohl einen Gewerbeschein für einmalig ca. 30 Eu)
Schau mal hier http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/fre…
untre Sozialversicherung.
Wenn du keinen Wert auf Stress mit Chef und Unfallversicherung legst, dann ist das recht unkompliziert möglich.
Gruß B