Hallo Michael,
kommt darauf an, als was Du das machst: Freiberufler, § 18 EStG, oder Gewerbetreibender (mit Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde/Stadt) § 15 EStG.Freiberufler üben u.a. künstlerische Tätigkeiten aus. Dein Fall scheint eher eine Gewerbeanmeldung zu benötigen.
Abgezogen werden alle Werbungskosten (Fahrkosten, PC, Software, Literatur, Tinte etc. ).
Rechnungen richtig stellen oder Honorarvertrag mit Angabe Tätigkeit, Honorar und Konto- und Steuernummer. Einnahmen sind zu versteuern, nur über Gegenkosten (Werbekosten) kannst Du der Steuer entgehen…
Kann mich nicht intensiver mit Deinem Fall beschäftigen, da ich z.Z. im Ausland bin.
Also einen direkten Freibetrag für Honorareinkünfte kenne ich jetzt nicht.
Im speziellen Fall sehe ich 3 Möglichkeiten:
Betriebsausgabenpauschale: Falls man das kümmern um die Web-Präsentation als künstlerische Tätigkeit einstufen kann, könnten pauschal 25% (max 614 Euro) als Betriebsausgaben ohne Nachweis abgesetzt werden.
Übungsleiterpauschale: Falls der Verein als gemeinnützig anerkannt ist (und die Tätigkeit als künstlerisch bezeichnet werden kann), käme eine Übungsleiterpauschale in Betracht, die bis zur Höhe von 2.100 Euro pro Jahr zum Abzug gebracht werden kann, d.h. auch wenn mehr verdient wird, können die abgezogen werden.
Knackpunkt ist sicher ob das Finanzamt die Tätigkeit am der Web-Präsenz als künstlerisch anerkennt - hängt ja auch von der tatsächlichen Art des Kümmerns ab.
Entweder beim Finanzamt vorher anfragen oder probieren.
Wenn das alles nicht geht: Ehrenamtspauschale auszahlen lassen: 500 Euro pro Jahr (wenn Verein gemeinnützig).
Achtung:Ist man selbst Vorstandsmitglied geht das nur wenn die Vereinssatzung nicht unentgeltliche oder ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes vorsieht.
Diese Satzung kann aber noch bis 31. 12. 2010 geändert werden.
mir ist es nicht bekannt. Auf jedenfall kommt diese Nebenverdienst in deine jährliche Steuererklärung. Ganz steuerfrei bleibt vielleicht minijob status.
mfg