Honorar an Gesellschafter auf GbR Geschäftskonto

Liebes Forum, wer weiss wie man mit folgenden Fall umgeht:

Gesellschafter A einer GbR hat außerhalb der GbR gearbeitet und sich das Honorar (unabgesprochen) auf das Geschäftskonto der GbR überweisen lassen. Das Honorar ist keine GbR Einnahme, wenn die Einzahlung jetzt vom Geschäftskonto auf das Konto des Gesellschafters überwiesen wird, ist das doch eine Privatentnahme und die GbR muss diese Einzahlung als Einnahme in die EÜR aufnehmen, oder? Musst die Überweisung an den Absender zurückgezahlt werden oder wie verfährt man damit, so dass man die Einzahlung nicht als Einnahme der GbR versteuern muss?

Servus,

es handelt sich um eine Einlage des Gesellschafters, die nicht in der Überschussrechnung aufgeführt werden muss - Entnahmen von Geld müssen da ja auch nicht rein.

Die GbR kann das Geld behalten, wenn der Gesellschafter es dafür gedacht hat, und für das Unternehmen verwenden. Auf seinem Kapitalkonto bleibt es ja auf Dauer nachvollziehbar stehen, wenn ordentlich gebucht wird.

Falls der Gesellschafter glaubt, er könnte auf diese Weise die ESt und die USt für sein Honorar umgehen, ist er allerdings on the woodway: Die Aktion fliegt mit etwa 97 % Wahrscheinlichkeit auf, und das Lästige daran ist, dass man dann hinterher bei so einem Supertrick nicht behaupten kann, es wäre ein Versehen gewesen - d.h. Vorsatz ist immer dabei, mit entsprechenden Folgen.

Schöne Grüße

MM

es handelt sich um eine Einlage des Gesellschafters, die nicht
in der Überschussrechnung aufgeführt werden muss - Entnahmen
von Geld müssen da ja auch nicht rein.

„…darf…dürfen…“