Liebes Forum, wer weiss wie man mit folgenden Fall umgeht:
Gesellschafter A einer GbR hat außerhalb der GbR gearbeitet und sich das Honorar (unabgesprochen) auf das Geschäftskonto der GbR überweisen lassen. Das Honorar ist keine GbR Einnahme, wenn die Einzahlung jetzt vom Geschäftskonto auf das Konto des Gesellschafters überwiesen wird, ist das doch eine Privatentnahme und die GbR muss diese Einzahlung als Einnahme in die EÜR aufnehmen, oder? Musst die Überweisung an den Absender zurückgezahlt werden oder wie verfährt man damit, so dass man die Einzahlung nicht als Einnahme der GbR versteuern muss?