Honorar aus künstlerischer Tätigkeit: Umsatzsteuer

Hi,

Und: Du hast es ja selber gesehen, als Du es schriebst:
„Umsätze aus ärztlichen Leistungen sind USt-frei“ ist ganz
genau so einfach wie „Umsätze von Ärzten sind USt-frei“. Bloß:
Das eine ist richtig, das andere ist falsch.

Wenn wir es ganz genau nehmen, ist beides falsch. Korrekt müsste es heissen: „Umsätze aus ärztlichen Leistungen am Patienten sind USt-frei“. Das schliesst die ärztlichen Leistungen aus Veröffentlichungen und Vorträgen aus, die ja nicht USt-frei sind. Nur wollen wir uns so unterhalten?? Das führt ins Absurde. Ich gebe meine Antworten immer so, wie sie für die Mehrheit der Fälle gelten. Nur weil es Ausnahmen geben mag, sind die Aussagen nicht falsch. Wer das denkt, dem sage ich: die Deutungshoheit hat hier keiner. Jetzt reicht’s, Cirwalda wird schon ganz kribbelig und ist bestimmt kurz davor den Artikelbaum zu schliessen.

Gruß
Denis

Servus,

Du musst schon konkret nennen was falsch sein soll.

Ich schlage Dir vor, bis nächste Woche zu wiederholen:

§§ 26 - 26c EStG
§ 32a EStG
§ 19 UStG

Hi,
bin immer noch nicht sonderlich beeindruckt. Ich glaube das habe ich schon mal geschrieben: Ein Experte sollte in der Lage sein Gesetzestexte mit eigenen Worten wiederzugeben.

Denis

Servus,

hierzu:

die Deutungshoheit hat hier keiner.

mal eben kurz: Es geht absolut nicht um Deutung, sondern bloß um wörtliches Lesen, verstehen und wiedergeben. Und solange im Gesetz nicht steht „die Umsätze eines Arztes sind USt-frei“ oder „die Mehrheit der ärztlichen Leistungen ist USt-frei“, ist es falsch, das zu behaupten. So einfach ist das.

Cirwalda wird schon ganz kribbelig und ist bestimmt kurz davor
den Artikelbaum zu schliessen.

Obwohl wir beginnen, uns off-topic im Kreis zu drehen, glaube ich nicht, dass C. etwas dagegen hat, wenn hier mal am Exempel grundsätzlich geklärt wird, wie man Steuerrecht gegenüber Fachfremden richtig auseinandersetzt. Schließlich habe ich sie hier kennen gelernt, als es hier im Forum noch ganz normal war, dass Fachfragen von Fachleuten fachlich zutreffend beantwortet werden. Sie weiß, wie das geht, denn ihr tägliches Brot besteht aus der zutreffenden Anwendung von Steuerrecht auf gegebene Sachverhalte. Ich weiß es auch, denn ein nicht überwiegender, aber wichtiger Teil meines täglichen Brotes besteht daraus. Du kannst dabei nur lernen: Um nämlich die Zweifelsfragen im Steuerrecht (die durchaus bestehen, obwohl es nicht so grausam viele sind) vernünftig behandeln zu können, muss man zuerst die Fragen, bei denen keine Zweifel bestehen, ordentlich im Griff haben. Ohne Phantasie, ohne Deutung, ohne Interpretation. Einfach dadurch, dass man einen Sachverhalt auffasst, versteht, im Gesetz wiederfindet und dann eine zutreffende Aussage dazu macht.

In diesem Sinne

MM

Servus,

Ein Experte sollte in der Lage
sein Gesetzestexte mit eigenen Worten wiederzugeben.

falls er denn begriffen hat, was in den Texten drin steht: Einverstanden.

Aber dann kommt nicht das raus, was Du erzählt hast. Sondern das, was im Gesetz steht.

Schöne Grüße

MM

MOD weiteres per Mail bitte
Hallo,

so langsam reichts…weiteres per Mail bitte.

Schöne Grüße
Cirwalda