Hallo, habe eine Frage zur Existenzgründung:
Ein Vertreter vertreibt technische Anlagen in Deutschland, sucht Geschäftspartner (Handwerker o.ä.) im Ausland, der diese technischen Anlagen an seine Kunden verkauft und installiert. Dazwischen steht der Vermittler (also ich), der den Kontakt zwischen den Geschäftspartnern herstellt.
Durch welches vertragliche Modell kann der Vermittler für seine Leistung honoriert werden (Honorar bei Abschluss des Kooperationsvetrages der beiden? Provision/ Umsatzprovision, aber wie dann „Kontrolle“ des Umsatzes?)
Würde mich über Antworten freuen!
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Hallo Ciapek,
bin selbst selbstständig und würde dir empfehlen niemals auf Provisionsbasis zu arbeiten. Es ist schwer zu kontrollieren und führ oft zu Streitereien. Vereinbare immer ein Festhonorar für jede Vermittlung, kassiere und vermittlere dann. Wird als ganz normaler Umsatz verbucht und versteuert. Natürlich Rechnung austellen.
Gruß. Beata-Magdalena