Honorar bei Selbständigkeit?

Hallo Experten,

habe eine Frage.
Nehmen wir als Ausgangssituation, man ist nebenberuflich selbständig und verdient an seiner Selbständigkeit 2.-3.000 €/Jahr, zusätzlich zu seinem Angestellteneinkommen.
Außerdem hat man von einem Magazin für ein paar Artikel paar hundert Euro überwiesen erhalten. Das war ohne Rechnung, einfach „ich schreibe euch und ihr zahlt mir, was ihr könnt“.
Finanzamt meint, das gehört zur Selbständigkeit und möchte für diese paar Hundert auch 19% MwSt abziehen. Und da es keine Rechnung gab, wurden auch keine MwSt ausgeschrieben.
Finanzamt möchte ein Erklärungsschreiben, warum diese Artikel nicht zu der Selbständigkeitstätigkeit gehören und warum sie davon keine Ust-Verrechnung machen sollen.

Gibt es da irgendwelche Gesetze oder Regeln, auf die ich hinweisen könnte?

Vielen Dank im Voraus!

Wenn die Schreiberei ein „Steckenpferd“ ist, kann man das sicher unter „sonstige steuerfreie Einkünfte“ verbuchen, für die es einen gewissen freibetrag gibt.
In dieser komplexen Situation wären die Dienste eines Steuerberaters meine erste Wahl.

Es geht also hier um die Umsatzsteuer, richtig?

Ob die Schreiberei nun zu deiner (anderen) Selbständigkeit gehört oder nicht, kann der Umsatzsteuer egal sein. Auf jeden Fall ist das Honorar ein Umsatz, egal, ob es darüber nun ein Papier gibt oder nicht. Es ist nicht ersichtlich, warum er nicht der Umsatzsteuer unterliegen sollte.

Bei der Größenordnung ist nur nicht klar, warum du regelbesteuerter Unternehmer bist.